Datum: 27.06.2017
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Bau-und Umweltausschuss
Öffentliche Sitzung, 18:00 Uhr bis 19:25 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Besichtigungen
1.1 Max Engl, Lagerung von Oberboden, Flurnr. 294/4 und 294, Gemarkung Grünthal II
1.2 Christian Seidl, Neubau einer Maschinenhalle, Grabenbach 5, Flurnr. 47, 50, Gemarkung Kreuth
2 Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Bauausschusses am 09.05.2017
3 Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans:
3.1 Marie Christine und Ahmed Trabelsi, Errichtung eines Stellplatzes, Föhrenweg 4, Flurnr. 1330/68, Gemarkung Wenzenbach (BA-DS 17/07)
4 Bauanträge:
4.1 Christian Seidl, Neubau einer Maschinenhalle, Grabenbach 5, Flurnr. 47, 50, Gemarkung Kreuth
4.2 Max Engl, Lagerung von Oberboden, Flurnr. 294/4 und 294, Gemarkung Grünthal II (BA-DS 17/04)
4.3 Margarita Becker und Wolfgang Gerber, Bau eines Mehrfamilienhauses (5 Wohneinheiten) mit 10 Stellplätzen, Bergstraße 6, Flurnr. 581/3, Gemarkung Wenzenbach (BA-DS 17/05)
4.4 SR 2 Bau GmbH & Co.KG, Neubau eines Doppelhauses mit 2 Garagen, Lilienstr. 26 und 26 A, Flurnr. 476/9, Gemarkung Wenzenbach
5 Fa. Max Engl, Verlängerung der immissionsschutzrechtlichen Genehmigungen zur Errichtung und zum Betrieb einer Anlage zur Lagerung von vorsortiertem Abbruchmaterial und Verlängerung der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung zur Errichtung und Betrieb einer Brechanlage und eines Lagerplatzes, Flurnr. 294 und 294/4, Gemarkung Grünthal II (BA-DS 17/06)
6 Verschiedenes

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1. Besichtigungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-und Umweltausschuss 33. Sitzung des Bauausschusses 27.06.2017 ö beschließend 1
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1.1. Max Engl, Lagerung von Oberboden, Flurnr. 294/4 und 294, Gemarkung Grünthal II

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-und Umweltausschuss 33. Sitzung des Bauausschusses 27.06.2017 ö beschließend 1.1
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1.2. Christian Seidl, Neubau einer Maschinenhalle, Grabenbach 5, Flurnr. 47, 50, Gemarkung Kreuth

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-und Umweltausschuss 33. Sitzung des Bauausschusses 27.06.2017 ö beschließend 1.2
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2. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Bauausschusses am 09.05.2017

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-und Umweltausschuss 33. Sitzung des Bauausschusses 27.06.2017 ö beschließend 2

Beschluss

Der Bauausschuss genehmigt die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 09.05.2017 bei Enthaltung der Gemeinderatsmitglieder Schmid und Riedl.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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3. Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans:

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-und Umweltausschuss 33. Sitzung des Bauausschusses 27.06.2017 ö beschließend 3
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3.1. Marie Christine und Ahmed Trabelsi, Errichtung eines Stellplatzes, Föhrenweg 4, Flurnr. 1330/68, Gemarkung Wenzenbach (BA-DS 17/07)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-und Umweltausschuss 33. Sitzung des Bauausschusses 27.06.2017 ö beschließend 3.1

Beschluss

Hinsichtlich des Antrages auf isolierte Befreiung von Ahmed und Marie Christine Trabelsi, Bau eines Stellplatzes, Föhrenweg 4, Flurnummer 1330/68, Gemarkung Wenzenbach erteilt die Gemeinde Wenzenbach das gemeindliche Einvernehmen für folgende Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans „Weiße Marter II“
5. Überbaubare Baulinien und Baugrenzen
Errichtung eines Stellplatzes außerhalb der Baulinien und Baugrenzen

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 9

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4. Bauanträge:

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-und Umweltausschuss 33. Sitzung des Bauausschusses 27.06.2017 ö beschließend 4
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4.1. Christian Seidl, Neubau einer Maschinenhalle, Grabenbach 5, Flurnr. 47, 50, Gemarkung Kreuth

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-und Umweltausschuss 33. Sitzung des Bauausschusses 27.06.2017 ö beschließend 4.1

Beschluss

Bezüglich des Antrages auf Baugenehmigung von Herrn Christian Seidl, Flurnummern 47 und 50, Gemarkung Kreuth, Neubau einer Maschinenhalle wird von Seiten der Gemeinde Wenzenbach das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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4.2. Max Engl, Lagerung von Oberboden, Flurnr. 294/4 und 294, Gemarkung Grünthal II (BA-DS 17/04)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-und Umweltausschuss 33. Sitzung des Bauausschusses 27.06.2017 ö beschließend 4.2

Beschluss

Für den Antrag auf Baugenehmigung Max Engl, Flurnummern 294/4 und 294, Gemarkung Grünthal II, Lagerung von Oberboden wird von Seiten der Gemeinde Wenzenbach das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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4.3. Margarita Becker und Wolfgang Gerber, Bau eines Mehrfamilienhauses (5 Wohneinheiten) mit 10 Stellplätzen, Bergstraße 6, Flurnr. 581/3, Gemarkung Wenzenbach (BA-DS 17/05)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-und Umweltausschuss 33. Sitzung des Bauausschusses 27.06.2017 ö beschließend 4.3

Beschluss 1

Hinsichtlich des Bauantrages Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 5 Wohneinheiten, 10 Stellplätzen, Margarita Becker und Wolfgang Gerber, Bergstraße 6, Flurnummer 581/3, Gemarkung Wenzenbach erteilt die Gemeinde Wenzenbach das gemeindliche Einvernehmen für folgende Befreiungen:
Punkt 2
?        Baugrenzen, Stellung des Gebäudes außerhalb der Baugrenzen
?        Maß der baulichen Nutzung festgesetzt E + I, geplante U + E + D,
?        Dachneigung 15 – 28 Grad, geplant 40 Grad
?        An- und Ausbauten festgesetzt, höchstens ¼ der Länge bzw. Breite des Hauptgebäudes, geplant Balkone Südseite ca. ½ der Länge des Hauptgebäudes

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 9

Beschluss 2

Hinsichtlich des Bauantrages Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 5 Wohneinheiten, 10 Stellplätzen, Margarita Becker und Wolfgang Gerber, Bergstraße 6, Flurnummer 581/3, Gemarkung Wenzenbach, kann die Gemeinde Wenzenbach das gemeindliche Einvernehmen für eine maximale Gesamthöhe des Gebäudes von 10,50 m erteilen. Das Gebäude ist mit einem Satteldach und der erlaubten Neigung zu planen. Höhere Gebäude können vom Bürgermeister abgelehnt werden und sind nicht im Bauausschuss zu behandeln.
Jede weitere Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans muss dem Bauausschuss erneut zur Entscheidung vorgelegt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 1

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4.4. SR 2 Bau GmbH & Co.KG, Neubau eines Doppelhauses mit 2 Garagen, Lilienstr. 26 und 26 A, Flurnr. 476/9, Gemarkung Wenzenbach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-und Umweltausschuss 33. Sitzung des Bauausschusses 27.06.2017 ö beschließend 4.4

Beschluss 1

Hinsichtlich des Bauantrages Neubau eines Doppelhauses mit einer Garage und einem Stellplatz, SR 2 Bau GmbH & Co.KG, Lilienstr. 26, Flurnr. 476/9, Gemarkung Wenzenbach, erteilt die Gemeinde Wenzenbach das gemeindliche Einvernehmen für folgende Befreiungen:
Punkt 2: Hauptgebäude
?        Befreiung von der Baupflicht auf der Baulinie
?        Befreiung von den Baugrenzen
?        Befreiung für das Teilen des Grundstückes in 2 Hälften
?        Befreiung die Errichtung des Bautyps E+1
?        Befreiung für das Erstellen eines Kniestocks von 2 Meter
Punkt 3: Nebengebäude
?        Befreiung für das Bauen der Garagen an die Grundstücksgrenze
?        Befreiung  für die Errichtung des Gebäudes mit einem Flachdach

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Beschluss 2

Hinsichtlich des Bauantrages Neubau eines Doppelhauses mit einer Garage und einem Stellplatz, SR 2 Bau GmbH & Co.KG, Lilienstr. 26 A, Flurnr. 476/9, Gemarkung Wenzenbach, erteilt die Gemeinde Wenzenbach das gemeindliche Einvernehmen für folgende Befreiungen:
Punkt 2: Hauptgebäude
?        Befreiung von der Baupflicht auf der Baulinie
?        Befreiung von den Baugrenzen
?        Befreiung für das Teilen des Grundstückes in 2 Hälften
?        Befreiung die Errichtung des Bautyps E+1
?        Befreiung für das Erstellen eines Kniestocks von 2 Meter
Punkt 3: Nebengebäude
?        Befreiung für das Bauen der Garagen an die Grundstücksgrenze
?        Befreiung für die Errichtung des Gebäudes mit einem Flachdach

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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5. Fa. Max Engl, Verlängerung der immissionsschutzrechtlichen Genehmigungen zur Errichtung und zum Betrieb einer Anlage zur Lagerung von vorsortiertem Abbruchmaterial und Verlängerung der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung zur Errichtung und Betrieb einer Brechanlage und eines Lagerplatzes, Flurnr. 294 und 294/4, Gemarkung Grünthal II (BA-DS 17/06)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-und Umweltausschuss 33. Sitzung des Bauausschusses 27.06.2017 ö beschließend 5

Beschluss

Dem Antrag der Fa. Engl auf Verlängerung der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung vom 18.06.1998 bis zum 31.12.2022 für die Errichtung und den Betrieb einer Anlage zur Zwischenlagerung vom max. 5.600 Tonnen Abbruchmaterial und für den Betrieb einer Brechanlage für Abbruchmaterial auf den Grundstücken mit der Flurnummern 294 und 294/4 Gemarkung Grünthal II wird von Seiten der Gemeinde Wenzenbach das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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6. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-und Umweltausschuss 33. Sitzung des Bauausschusses 27.06.2017 ö beratend 6
Datenstand vom 24.07.2017 10:46 Uhr