Datum: 15.10.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:05 Uhr bis 20:34 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 10.09.2024
2 Beratung und Beschlussfassung über den Erlass der Hebesatzsatzung mit Wirkung zum 01.01.2025
3 Beschlussfassung über die Schlichtungsvereinbarung zur Kostenaufteilung des Projekts "Neubau eines Schulkomplexes am Roither Weg" zwischen den Gemeinden Bernhardswald und Wenzenbach (DS 24/09)
4 Örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2023 - Beschlussfassung über die Feststellung und Entlastung - Nr. 24.11
5 Verschiedenes

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1. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 10.09.2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 56. Sitzung des Gemeinderates 15.10.2024 ö beschließend 1

Beschluss

Die Mitglieder des Gemeinderats genehmigten die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 10.09.2024 mit 14:0 Stimmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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2. Beratung und Beschlussfassung über den Erlass der Hebesatzsatzung mit Wirkung zum 01.01.2025

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 56. Sitzung des Gemeinderates 15.10.2024 ö beschließend 2

Beschluss

Aufgrund des Art. 22 Abs. 2, Art. 23 ff. der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.02.1998 ((GVBl. S 796), zuletzt geändert durch die §§ 2, 3 des Gesetzes vom 24.07.2023 (GVBl. S. 385, 586)) und Art. 18 des Bayerischen Kommunalabgabengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 04.04.1993 ((GVBl. 264), zuletzt geändert durch § 12 des Gesetzes vom 24.07.2023 (GVBl. S. 385)) in Verbindung mit § 25 Abs. 1 und 2 des Grundsteuergesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.08.1973 ((BGBl. I S. 965), zuletzt geändert durch Artikel 21 des Gesetzes vom 16.12.2022 (BGBl. I S. 2294)) und Art. 5 des Bayerisches Grundsteuergesetzes vom 10.12.2021 ((GVBl. S. 638), zuletzt geändert durch Art. 9 des Gesetzes vom 21.04.2023 (GVBl. S. 128)) und § 16 des Gewerbesteuergesetzes (GewStG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 15.10.2002 ((BGBl I S. 4167), zuletzt geändert durch Art. 22 des Gesetzes vom 22.12.2023 (BGBl. 2023 I Nr. 411)) erlässt die Gemeinde Wenzenbach folgende Satzung:

§1 Erhebungsgrundsätze

Die Gemeinde Wenzenbach erhebt
  1. von dem in ihrem Gebiet liegenden Grundbesitz Grundsteuer und
  2. eine Gewerbesteuer. 

§ 2 Hebesätze

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer A (für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe)         320 v. H.
2. Grundsteuer B (für Grundstücke)                                                320 v. H.
3. Gewerbesteuer                                                                 380 v. H.

§ 3 Inkrafttreten

Diese Satzung tritt zum 01.01.2025 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Hebesatzsatzung vom 21.02.2017 außer Kraft.

Wenzenbach, den __.10.2024
Gemeinde Wenzenbach


Koch
Erster Bürgermeister

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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3. Beschlussfassung über die Schlichtungsvereinbarung zur Kostenaufteilung des Projekts "Neubau eines Schulkomplexes am Roither Weg" zwischen den Gemeinden Bernhardswald und Wenzenbach (DS 24/09)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 56. Sitzung des Gemeinderates 15.10.2024 ö beschließend 3

Beschluss

Der Gemeinderat Wenzenbach stimmt der Schlichtungsvereinbarung vom 04.10.2024 hinsichtlich der Kostenbeteiligung der Gemeinde Bernhardswald an den Projektkosten für den Neubau eines Schulkomplexes am Roither Weg zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 1

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4. Örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2023 - Beschlussfassung über die Feststellung und Entlastung - Nr. 24.11

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 56. Sitzung des Gemeinderates 15.10.2024 ö beschließend 4

Beschluss 1

a)         Feststellung der Jahresrechnung

,,Nach Kenntnis des Ergebnisses der örtlichen Rechnungsprüfung stellt der Gemeinderat die Jahresrechnung 2023 gemäß Art. 102 Abs. 3 Satz 1 GO fest. Sie schließt wie folgt ab:

• Verwaltungshaushalt:             20.151.383,89 € in Einnahmen und Ausgaben
• Vermögenshaushalt:                9.026.992,49 € in Einnahmen und Ausgaben
• Gesamtsumme:                      29.178.376,38 € in Einnahmen und Ausgaben"

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Beschluss 2

b)        Entlastung

,,Aufgrund des Ergebnisses der örtlichen Prüfung und nach Feststellung der Jahresrechnung 2023 erteilt der Gemeinderat gemäß Art. 102 Abs. 3 Satz 1 GO die Entlastung‘‘

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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5. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 56. Sitzung des Gemeinderates 15.10.2024 ö 5
Datenstand vom 21.11.2024 07:38 Uhr