Datum: 11.09.2018
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:02 Uhr bis 21:10 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates am 17.07.2018
2 Aufstellungsbeschluss über die 9. Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes im Bereich des Gewerbegebietes Thanhof (Ingenieur Dykiert von der EBB Ingenieurgesellschaft mbH wurde geladen)
3 Billigungs- und Auslegungsbeschluss über die 1. Änderung des Bebauungsplanes "Am Steinert" mit integriertem Grünordnungsplan
4 Vorstellung des kommunalen Seniorenkonzeptes für Wenzenbach durch die gemeindlichen Sozialpädagogen Wolfgang Wienhard und Christian Müller
5 Beschlussfassung über den Maßnahmenbeginn zum Projekt „Südspange Wenzenbach“
6 Beratung und Beschlussfassung über die Beauftragung der Gemeindeverwaltung zur Abklärung möglicher oder notwendiger Arztpraxen in bisher noch nicht abgedeckten Fachgebieten im Gemeindebereich Wenzenbach (Antrag CSU-Fraktion - DS 18/14)
7 Beschlussfassung über die Höhe der Erfrischungsgelder für Wahlhelfer im Hinblick auf die Landtags- und Bezirkswahl 2018
8 Verschiedenes

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1. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates am 17.07.2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 53. Sitzung des Gemeinderates 11.09.2018 ö beschließend 1

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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2. Aufstellungsbeschluss über die 9. Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes im Bereich des Gewerbegebietes Thanhof (Ingenieur Dykiert von der EBB Ingenieurgesellschaft mbH wurde geladen)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 53. Sitzung des Gemeinderates 11.09.2018 ö beschließend 2

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt:


  1. Für das Gebiet im südwestlichen Bereich „Thanhof“ (Flurnummern 875, 891/2 sowie Teilflächen der Flurnummern 868/1, 1165 und 1165/2, jeweils Gemarkung Grünthal I) ist das Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes einschließlich seiner Bestandteile (Landschaftsplan, Umweltbericht) gemäß § 2 Abs. 1 und § 1 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) einzuleiten. Der räumliche Geltungsbereich der Änderung ergibt sich aus dem beiliegenden Lageplan vom 23.08.2018 (M. 1:5.000), der Bestandteil dieses Beschlusses ist. Der räumliche Umgriff schließt ebenfalls die Flurnummer 891 mit ein.

Mit der Änderung des Flächennutzungsplanes sollen anstelle der bisherigen Ausweisung landwirtschaftlicher Flächen entsprechende Flächen für ein Gewerbegebiet (GE) gemäß § 8 BauNVO dargestellt werden.


  1. Die im Bericht aufgeführten Planungsziele sowie der vorliegende Entwurf zur Flächennutzungsplanänderung vom 23.08.2018, werden als Planungsgrundlage beschlossen.

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1 BauGB) gemäß § 4a Abs. 2 BauGB gleichzeitig durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 1

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3. Billigungs- und Auslegungsbeschluss über die 1. Änderung des Bebauungsplanes "Am Steinert" mit integriertem Grünordnungsplan

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 53. Sitzung des Gemeinderates 11.09.2018 ö beschließend 3

Beschluss

Der Gemeinderat billigt die vom Architekturbüro Wittmann, Prüfeninger Straße 20, 93049 Regensburg ausgearbeitete Entwurfsplanung in der Fassung vom 24.07.2018 zur 1. Änderung des Bebauungsplanes „Am Steinert“ mit integriertem Grünordnungsplan. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB ist durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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4. Vorstellung des kommunalen Seniorenkonzeptes für Wenzenbach durch die gemeindlichen Sozialpädagogen Wolfgang Wienhard und Christian Müller

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 53. Sitzung des Gemeinderates 11.09.2018 ö beschließend 4
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5. Beschlussfassung über den Maßnahmenbeginn zum Projekt „Südspange Wenzenbach“

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 53. Sitzung des Gemeinderates 11.09.2018 ö beschließend 5

Beschluss

Die Gemeinde Wenzenbach verwirklicht die Maßnahme „Realisierung der Gemeindeverbindungsstraße Südspange“, wie sie im Rahmen des Planfeststellungsbeschlusses für die Bundesstraße 16 „Regensburg-Roding“ für die Maßnahme „Ausbau zur Bau- und Betriebsform 2+1, Bauabschnitt 2, Anschlussstelle Gonnersdorf – Gemeindeverbindungsstraße Strohberg“ vorgesehen ist. Die diesbezügliche Freigabe für die Bearbeitung der weiteren Planungsleistungsphasen und die Durchführung der einzelnen Ausschreibungsverfahren zur Baumaßnahme wird seitens des Gemeinderats erteilt.

Durch die Maßnahmenrealisierung entstehen der Gemeinde Wenzenbach voraussichtlich die nachfolgenden Kosten:

  • Grunderwerbskosten für die erforderlichen Grundstücke:                627.866,48 EUR
    (bereits beschlossen und notariell gesichert, Kosten entstehen in jedem Fall)

  • Grunderwerbsnebenkosten:                                                37.671,99 EUR
    (bereits beschlossen und notariell gesichert, Kosten entstehen in jedem Fall)

  • Baukosten der Gemeindeverbindungsstraße                        755.000,- EUR
    (Kostenschätzung des Staatlichen Bauamts Regensburg)

  • Baukosten und Unterhaltspauschale des Kreisverkehrs                400.000,- EUR
    (Kostenschätzung des Staatlichen Bauamts Regensburg)

  • Mehrkosten der Verbreiterung eines Brückenbauwerks                2.273.333,33 EUR
    samt Unterhaltspauschale
    (Kostenschätzung des Staatlichen Bauamts Regensburg)

  • Baunebenkosten gemäß zu schließender Kostenvereinbarung        138.000,- EUR
    (Baubegleitung durch das Staatliche Bauamt Regensburg)

  • Vorbereitende Planungskosten                                        20.000,- EUR

  • Abzgl. Verkaufserlöse von Grundstücken an das Staatliche        - 45.178,- EUR
    Bauamt Regensburg zum Ausbau der B16

  • Abzgl. beantragte Förderung auf GVFG-Mittel                        - 1.930.312,94 EUR

Die voraussichtlichen effektiven Gesamtkosten für die 1.250 Meter lange Gemeindeverbindungsstraße betragen somit 2.276.380,86 Euro brutto.

Es liegt bis dato noch keine verbindliche Förderzusage über die beantragten GVFG-Mittel vor. Die Höhe der Förderung kann bei den angegebenen Kosten, je nach zugestandener Höhe der anrechenbaren Kosten und je nach gewährter Förderquote, zwischen 1.570.702,03 Euro und 1.930.312,94 Euro betragen. Ferner beruhen die angegebenen Kosten auf den mitgeteilten Kostenschätzungen des Staatlichen Bauamts Regensburg sowie eigens geschlossenen Kaufverträgen.

Es ist daher möglich, dass es im Rahmen der Vergabe der Bauleistungen zu Kostensteigerungen kommt, welche wiederum Auswirkungen auf die gewährte Förderhöhe haben würden. Konkret geht die Gemeindeverwaltung Wenzenbach daher von der nachfolgenden Kostenstruktur aus:


Planfall in EUR
Sehr konservative Kostenschätzung in EUR
Grunderwerbskosten
665.538.47
665.538,47
Bau- und Nebenkosten
3.586.333,33
4.859.000,-
Förderhöhe mind.
1.570.702,03
2.076.702,03
Förderhöhe max.
1.930.312,94
2.482.312,94
Verkaufspreis Grundstücke
45.178,-
45.178,-



Eff. Gesamtkosten mind.
2.276.380,86
2.997.047,53
Eff. Gesamtkosten max.
2.635.991,77
3.402.658,43

Basierend auf diesen Kenntnisstand genehmigt der Gemeinderat Wenzenbach insofern effektive Gesamtkosten von max. 3.405.000,- Euro (bei bereits berücksichtigten Förderzusagen und Grundstücksverkäufen) für die Realisierung der dargelegten Maßnahme (Projektbudget). Im weiteren Projekt- und Bauablauf erkennbare, potentielle Preissteigerungen über diesen effektiven Eigenanteil hinaus sind ab dem Zeitpunkt der Kenntnisnahme schnellstmöglich dem Gemeinderat zur erneuten Behandlung und Beschlussfassung vorzulegen.

Der Gemeinderat wird zu dieser Maßnahme erneut nach erfolgter Submission der einzelnen Ausschreibungsverfahren zum Zwecke einer Vergabe der jeweiligen Bauleistungen gehört.


Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 3

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6. Beratung und Beschlussfassung über die Beauftragung der Gemeindeverwaltung zur Abklärung möglicher oder notwendiger Arztpraxen in bisher noch nicht abgedeckten Fachgebieten im Gemeindebereich Wenzenbach (Antrag CSU-Fraktion - DS 18/14)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 53. Sitzung des Gemeinderates 11.09.2018 ö beschließend 6
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7. Beschlussfassung über die Höhe der Erfrischungsgelder für Wahlhelfer im Hinblick auf die Landtags- und Bezirkswahl 2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 53. Sitzung des Gemeinderates 11.09.2018 ö beschließend 7

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Gewährung folgender Erfrischungsgelder für die Wahlhelfer im Hinblick auf die Landtags- und Bezirkswahl 2018:

  • Wahlhelfer im Rathaus – 50,00 €

  • (Brief-)Wahlvorsteher samt Stellvertreter, Schriftführer samt Stellvertreter – 50,00 €

  • Beisitzer – 40,00 €



Nach § 9 Abs. 2 der Landeswahlordnung (LWO) kann ein Erfrischungsgeld gewährt werden. Der Freistaat Bayern erstattet den Gemeinden einen Pauschalbetrag in Höhe von 40,00 € je Mitglied eines (Brief-)Wahlvorstands. Eine über 40,00 € hinausgehende Entschädigung ist durch den Gemeinderat gesondert zu beschließen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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8. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 53. Sitzung des Gemeinderates 11.09.2018 ö beratend 8
Datenstand vom 21.11.2018 18:14 Uhr