Datum: 28.01.2025
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:04 Uhr bis 19:42 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 17.12.2024
2 Geplante Baulandentwicklung für den Bereich "Jägerweg II" (Investor Götzfried und Vertreter des Planungsbüros Neidl+Neidl wurden geladen)
2.1 17. Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes "Jägerweg II" im Parallelverfahren - Änderungsbeschluss - Nr. 25.01
2.2 Aufstellung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes "Jägerweg II" - Aufstellungsbeschluss - Nr. 25.02
3 Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan "Frauenholzstraße Erweiterung West" - Beschluss über die Einleitung eines ergänzenden Verfahrens nach § 214 Abs. 4 BauGB und Durchführung der öffentlichen Auslegung sowie Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange (Vertreter des Investors THIES Grundbesitz GmbH und Ingenieurbüros Wöhrmann wurden geladen) - Nr. 25.05
4 Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan "MU Innere Mitte Wenzenbach" - Beschlussfassung über die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses sowie über die Einstellung des Bauleitplanverfahrens - Nr. 25.03
5 Beschlussfassung über die Beteiligung der Gemeinde Wenzenbach an der Kommunalen Energie Wenzenbach GmbH (KEW GmbH) gemäß Art. 87 Abs. 4 Satz 1 i.V.m. Art. 92 Gemeindeordnung (GO) - Nr. 25.04
6 Verschiedenes

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1. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 17.12.2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 59. Sitzung des Gemeinderates 28.01.2025 ö beschließend 1

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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2. Geplante Baulandentwicklung für den Bereich "Jägerweg II" (Investor Götzfried und Vertreter des Planungsbüros Neidl+Neidl wurden geladen)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 59. Sitzung des Gemeinderates 28.01.2025 ö beschließend 2
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2.1. 17. Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes "Jägerweg II" im Parallelverfahren - Änderungsbeschluss - Nr. 25.01

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 59. Sitzung des Gemeinderates 28.01.2025 ö beschließend 2.1

Beschluss

Für die geplante Entwicklung eines dörflichen Wohngebietes wird das Verfahren zur 17. Änderung des Flächennutzungsplanes einschließlich seiner Bestandteile (Landschaftsplan und Umweltbericht) gemäß § 2 Abs. 1 und § 1 Abs. 8 BauGB eingeleitet. Der räumliche Geltungsbereich der Änderung umfasst die Flur-Nr. 1205 und 1205/1 (Teilfläche), je Gemarkung Grünthal II und ergibt sich zudem aus dem beiliegenden Plan vom 28.01.2025, der Bestandteil des Beschlusses ist.
Die Verwaltung wird beauftragt, für die 17. Änderung des Flächennutzungs- und Landschafsplanes die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB gemäß § 4a Abs. 2 BauGB gleichzeitig durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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2.2. Aufstellung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes "Jägerweg II" - Aufstellungsbeschluss - Nr. 25.02

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 59. Sitzung des Gemeinderates 28.01.2025 ö beschließend 2.2

Beschluss

Für den räumlichen Geltungsbereich, bestehend aus den Flur-Nr 1205 und 1205/1 (Teilfläche), jeweils Gemarkung Grünthal II, wir der Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan "Jägerweg II" auf Grundlage des Bebauungskonzeptes vom 25.04.2024 bzw. 28.01.2025 erstellt. Das Aufstellungsverfahren erfolgt mit der 17. Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
Die Verwaltung wird beauftragt, für den Bebauungsplan mit integrierten Grünordnungsplan die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB gemäß § 4a Abs. 2 BauGB gleichzeitig durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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3. Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan "Frauenholzstraße Erweiterung West" - Beschluss über die Einleitung eines ergänzenden Verfahrens nach § 214 Abs. 4 BauGB und Durchführung der öffentlichen Auslegung sowie Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange (Vertreter des Investors THIES Grundbesitz GmbH und Ingenieurbüros Wöhrmann wurden geladen) - Nr. 25.05

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 59. Sitzung des Gemeinderates 28.01.2025 ö beschließend 3

Beschluss

Nach Kenntnisnahme der im Sachverhalt genannten Ausführungen beschließt der Gemeinderat aufgrund der vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof beschlossenen Unwirksamkeit für den Bebauungs- und Grünordnungsplan "Frauenholzstraße – Erweiterung West" ein ergänzendes Verfahren nach § 214 Abs. 4 BauGB durchzuführen.

Der vorgestellte Entwurf des Bebauungsplanes in der Fassung vom 28.01.2025 wird gebilligt.

Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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4. Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan "MU Innere Mitte Wenzenbach" - Beschlussfassung über die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses sowie über die Einstellung des Bauleitplanverfahrens - Nr. 25.03

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 59. Sitzung des Gemeinderates 28.01.2025 ö beschließend 4

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses vom 18.02.2022 und die Einstellung des Bauleitplanverfahrens für das Baugebiet "MU Innere Mitte Wenzenbach".

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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5. Beschlussfassung über die Beteiligung der Gemeinde Wenzenbach an der Kommunalen Energie Wenzenbach GmbH (KEW GmbH) gemäß Art. 87 Abs. 4 Satz 1 i.V.m. Art. 92 Gemeindeordnung (GO) - Nr. 25.04

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 59. Sitzung des Gemeinderates 28.01.2025 ö beschließend 5

Beschluss

Die Gemeinde Wenzenbach beteiligt sich gemäß Art. 87 Abs. 4 Satz 1 i.V.m. Art. 92 GO an der Kommunalen Energie Wenzenbach GmbH (KEW GmbH) mit einem Anteilsverhältnis von 60%. Im Haushalt 2025 sind die erforderlichen Mittel vorzusehen. Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, den bestehenden Gesellschaftsvertrag in Abstimmung mit der KERL Projekt GmbH als weitere Anteilseignerin unter Berücksichtigung der neuen Anteilsverhältnisse anzupassen und dem Gemeinderat vor notariellem Vollzug zur Beschlussfassung zu präsentieren. Ferner ist die Entscheidung über die künftige Beteiligung der Gemeinde Wenzenbach an der KEW GmbH unverzüglich der Rechtsaufsichtsbehörde anzuzeigen (Art. 96 GO). 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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6. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 59. Sitzung des Gemeinderates 28.01.2025 ö 6
Datenstand vom 26.02.2025 09:59 Uhr