Datum: 30.07.2019
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:05 Uhr bis 21:05 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates am 25.06.2019
2 Billigungs- und Auslegungsbeschluss über die 11. Änderung des Bebauungsplanes „Irlbach - Grünthaler Straße“ mit integriertem Grünordnungsplan in der Fassung vom 30.07.2019 (Herr Koller von der Immo Projekt GmbH, Frau Ott und Herr Norgauer von der BBI Ingenieure GmbH wurden geladen)
3 Vorstellung der Entwurfsplanung und Kostenberechnung zum geplanten Kinderhaus im Jahnweg samt anschließender Beschlussfassung über die Projektfreigabe sowie über die Festlegung des Standorts (Her Miczka und Herr Köstlbacher vom planenden Architekturbüro w
4 Beschlussfassung über die aktuelle Bedarfsplanung zu Kindertagesstätten in der Gemeinde Wenzenbach im Zuge des geplanten Kinderhauses
5 Sachstandsbericht zum Projekt "SuedOstLink (SOL)" für den Bereich Wenzenbach
6 Verschiedenes

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1. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates am 25.06.2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 65. Sitzung des Gemeinderates 30.07.2019 ö beschließend 1

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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2. Billigungs- und Auslegungsbeschluss über die 11. Änderung des Bebauungsplanes „Irlbach - Grünthaler Straße“ mit integriertem Grünordnungsplan in der Fassung vom 30.07.2019 (Herr Koller von der Immo Projekt GmbH, Frau Ott und Herr Norgauer von der BBI Ingenieure GmbH wurden geladen)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 65. Sitzung des Gemeinderates 30.07.2019 ö beschließend 2

Beschluss

Der Gemeinderat billigt die von der BBI Ingenieure GmbH, Heinkelstraße 3, 93049 Regensburg ausgearbeitete Entwurfsplanung (Stand: 30.07.2019) zur 11. Änderung des Bebauungsplanes „Irlbach - Grünthaler Straße“ mit integriertem Grünordnungsplan unter Berücksichtigung der Festsetzungen zu Dachgauben.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Gemäß § 4a Abs. 2 BauGB wird festgelegt, die Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB gleichzeitig mit der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 7

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3. Vorstellung der Entwurfsplanung und Kostenberechnung zum geplanten Kinderhaus im Jahnweg samt anschließender Beschlussfassung über die Projektfreigabe sowie über die Festlegung des Standorts (Her Miczka und Herr Köstlbacher vom planenden Architekturbüro w

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 65. Sitzung des Gemeinderates 30.07.2019 ö beschließend 3

Beschluss 1

Als Projektstandort für das neu zu entstehende Kinderhaus in der Gemeinde Wenzenbach (je 2 Kindergarten- und Kinderkrippengruppen, Fertigstellung bis 2021) wird verbindlich die bereits in die Planungen eingeflossene Teilfläche der Fl.Nr. 81 Gemarkung Wenzenbach am Jahnweg mit ca. 1.640 m² an eingeplanter Fläche festgelegt. Alle weiteren Planungen zum Kinderhaus sind auf diese Fläche auszurichten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Gemeinderat Wenzenbach nimmt die planerische Entwurfsplanung zum Kinderhaus, wie sie in der Sitzung des Gemeinderats am 30.07.2019 präsentiert worden ist, zur Kenntnis und ist mit den darin geplanten Grundrissen und Gebäudegrößen sowie mit der Gestaltung der Außenanlagen einverstanden.
Der Gemeinderat Wenzenbach zeigt sich ferner mit den Aufwertungsmöglichkeiten des Areals (Flächenzugewinn durch Kooperation mit dem Schützenverein sowie dem Gasthaus) und den dazugehörigen Kosten von ca. 45.000,- EUR zur Erweiterung der Fläche um ca. 100 m² einverstanden.
Es wird die Freigabe zur Fertigstellung der Entwurfsplanung und zur Optimierung der dazugehörigen Kosten erteilt. Die Vorstellung der finalen Kostenberechnung samt Beschlussfassung über die vollständige Freigabe der Entwurfsplanung, der weiteren Leistungsphasen 4 bis 7 sowie des noch zu beziffernden Projektbudgets soll in der kommenden Sitzung des Gemeinderats am 06.08.2019 erfolgen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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4. Beschlussfassung über die aktuelle Bedarfsplanung zu Kindertagesstätten in der Gemeinde Wenzenbach im Zuge des geplanten Kinderhauses

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 65. Sitzung des Gemeinderates 30.07.2019 ö beschließend 4

Beschluss

Der Gemeinderat Wenzenbach beschließt die im Rahmen der Gemeinderatssitzung vom 30.07.2019 vorgestellte Bedarfsplanung zu Kindertagesstätten in der Gemeinde Wenzenbach und erkennt den darin genannten Bedarf zusätzlicher Kinder-betreuungsplätze für den Prognosezeitraum 2020/2021 bis einschließlich 2027/2028 an. Die darin genannten und zusätzlich benötigten Kinderbetreuungsplätze sollen im Rahmen der zeitlichen Bedarfe vollständig und fristgerecht geschaffen werden. Die Bedarfsplanung ist als Grundlage entsprechender Planungs- und Förderangelegenheiten anzusehen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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5. Sachstandsbericht zum Projekt "SuedOstLink (SOL)" für den Bereich Wenzenbach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 65. Sitzung des Gemeinderates 30.07.2019 ö beschließend 5
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6. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 65. Sitzung des Gemeinderates 30.07.2019 ö beratend 6
Datenstand vom 03.09.2019 10:06 Uhr