Datum: 10.09.2019
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:05 Uhr bis 21:08 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates am 06.08.2019
2 Vorstellung des Energie- und Klimaschutzmanagementprogramms „dena-Energieeffizienz-Kommune“ samt anschließender Beschlussfassung über die Durchführung und Zertifizierung (Herr Sebastian Zirngibl von der Energieagentur Regensburg wurde geladen)
3 Präsentation des Ergebnisses des Wettbewerbs "Kunst im Schlosshof Schönberg" mit anschließender Beschlussfassung über die Vergabe des Auftrags (DS 19 / 36)
4 Vorstellung des Vergabemodells zur künftigen Vermietung der sozialverträglichen Wohnungen in Irlbach mit anschließender Beschlussfassung (DS 19 / 35)
5 Geplante Gemeindeverbindungsstraße "Westumfahrung" - Zwischenberichterstattung, insbesondere zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) sowie zum aktuellen Planungsstand der Straße (DS 19 / 34) - (Dipl.-Biol. Robert Mayer von Flora + Fauna wurde geladen)
6 Verschiedenes
6.1 Bürgerfest - Vorschlag über den Einsatz des Gemeindebuses
6.2 Auflösung des Schulverbandes

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1. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates am 06.08.2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 67. Sitzung des Gemeinderates 10.09.2019 ö beschließend 1
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2. Vorstellung des Energie- und Klimaschutzmanagementprogramms „dena-Energieeffizienz-Kommune“ samt anschließender Beschlussfassung über die Durchführung und Zertifizierung (Herr Sebastian Zirngibl von der Energieagentur Regensburg wurde geladen)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 67. Sitzung des Gemeinderates 10.09.2019 ö beschließend 2

Beschluss

Die Gemeinde Wenzenbach nimmt in den kommenden Jahren am Energie- und Klimaschutzmanagementprogramm „Energieeffizienz-Kommune“ der Deutschen Energieagentur teil und strebt eine entsprechende Zertifizierung an. Begleitet und unterstützt wird die Gemeinde Wenzenbach hierbei durch die Energieagentur in Regensburg.

Die hierdurch ausgelösten Kosten liegen bei ca. 5.000,- EUR pro Jahr, eine Zertifizierung verursacht weitere Kosten von ca. 2.000,- EUR.

Die Gemeinde Wenzenbach strebt ferner an, die zur nachhaltigen Maßnahmenverwirklichung erforderliche Planstelle eines Klimaschutzmanagers in Teilzeit (65%) in adäquater Form ab dem Haushaltsjahr 2020 zu etablieren und mit entsprechendem Fachpersonal zu besetzen (z.B. Ingenieur oder Techniker der Fachrichtungen Umwelttechnik / regenerative Energien, Einstufung in EG 10-11). Je nach Erfordernis und Harmonisierung mit dem Geschäftsverteilungsplan der Gemeinde kann auch eine Anstellung in Vollzeit in Frage kommen. Seitens des Bundesumweltministeriums wird die Stelle eines Klimaschutzmanagers in Teilzeit (max. 65%) für einen Zeitraum von 2 bis max. 5 Jahren voll gefördert.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 3

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3. Präsentation des Ergebnisses des Wettbewerbs "Kunst im Schlosshof Schönberg" mit anschließender Beschlussfassung über die Vergabe des Auftrags (DS 19 / 36)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 67. Sitzung des Gemeinderates 10.09.2019 ö beschließend 3

Beschluss

Der Gemeinderat wird im Wettbewerbsverfahren „Kunst im Schlosshof Schönberg“ unter Berücksichtigung der Empfehlung des Preisgerichtes vom 02.08.2019 den Auftrag zur Erstellung des Kunstwerkes in Höhe von 50.000,-- € an den Erstplatzierten Helmut Wolf, Regensburg, erteilen.
Erster Bürgermeister Koch wird ermächtigt, alle weiteren Schritte einzuleiten.


Die Kosten sind im Rahmen der Haushaltsstelle

1.3600.94000:
Baumaßnahmen Schlosshof mit Planungskosten
Ansatz 2019:
1.400.000,00 Euro

Bisherige Anordnungen 2019:
270.914,92 Euro


eingeplant.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 7

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4. Vorstellung des Vergabemodells zur künftigen Vermietung der sozialverträglichen Wohnungen in Irlbach mit anschließender Beschlussfassung (DS 19 / 35)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 67. Sitzung des Gemeinderates 10.09.2019 ö beschließend 4

Beschluss 1

  1. Miethöhe

Die Gemeinde Wenzenbach setzt für den sozialverträglichen Wohnungsbau in Irlbach die folgenden, für das Jahr 2020 gültigen Kaltmietpreise je m² und Monat fest:

  • Wohnungen für 1 Person mit 2 Zimmer (ca. 40m² Wohnfläche): 7,10 EUR / m²
  • Wohnungen für 2 Personen mit 2 Zimmer (ca. 51m² Wohnfläche): 7,10 EUR / m²
  • Wohnungen für 2 Person mit 3 Zimmer (ca. 62m² Wohnfläche):        7,10 EUR / m²
  • Wohnungen für 3 Person mit 3 Zimmer (ca. 71m² Wohnfläche):        6,80 EUR / m²
  • Wohnungen für 4 Person mit 4 Zimmer (ca. 83m² Wohnfläche):        6,60 EUR / m²
  • Wohnungen für 5 Person mit 5 Zimmer (ca. 99m² Wohnfläche):        6,40 EUR / m²

Als Mietpreis für die 16 optionalen überdachten Stellplätze unterhalb der Häuser 2, 3 und 4 wird für das Jahr 2020 ein Wert von 20,- EUR je Monat und Stellplatz festgesetzt.

Sämtliche Wohnungen werden mit, an die Wohnungsgröße angepasste, Küchen und Lagermöglichkeiten ausgestattet. Der für die Stellung der Einrichtung festgesetzte Mietpreis beträgt für das Jahr 2020 je Wohnung und Monat:

  • Wohnungen für 1 Person: 30,- EUR
  • Wohnungen für 2 Personen: 45 EUR
  • Wohnungen für 3 Personen, Variante 1 (eine Küchenzeile): 50,- EUR
  • Wohnungen für 3 Personen, Variante 2 (zwei Küchenzeilen): 60,- EUR
  • Wohnungen für 4 und 5 Personen (zwei Küchenzeilen): 60,- EUR

Als Nebenkosten fallen (Preisstand 2020) voraussichtlich 7,85 EUR je Wohneinheit für den Kabelanschluss sowie 2,00 bis 2,15 EUR je m² Wohnfläche für Nebenkosten an. Die Nebenkosten werden nach tatsächlichem Verbrauch und Kostenanfall abgerechnet, wobei monatliche Vorauszahlungen festgesetzt werden.

Die Miethöhe ist dadurch so bemessen, dass sie für einkommensschwache Wohnungssuchende tragbar ist und inkl. allen Nebenkosten max. 30% des verfügbaren Haushaltnettoeinkommens für die Einkommensgruppen II und III darstellt. Sie orientiert sich daher an den Angaben des § 22 Abs. 1 des SGB III und erfüllt somit die Vorgaben der Förderrichtlinien, Art. 10 KommWFP.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 2

Beschluss 2

  1. Vergabekonzept der Mieteinheiten

Die Verwaltung wird damit beauftragt, ein Vergabekonzept für die 25 Wohneinheiten des sozialverträglichen Wohnungsbaus in Irlbach auszuarbeiten, welches die nachfolgenden Inhalte und Bestimmungen aufweist:

Genereller Ablauf:

  • Interessierte können sich auf bestimmte oder mehrere Wohnungen bewerben, wobei jeweils die Wohnungsgröße sowie die Zimmeranzahl den Personenangaben auf der Bewerbung entsprechen muss.

  • Die Vergabe einer bestimmten Wohnung erfolgt dann immer an jenen Bewerber mit der höchsten erreichten Punktzahl.

  • Das Bewerbungsverfahren zur Erstbelegung soll im Oktober 2019 starten und bis Januar 2020 andauern. Die Vergabe der Wohnungen erfolgt in der März-Sitzung 2020 des Haupt- und Finanzausschusses. Der Bezug der fertigen Wohnungen kann vss. Ende Mai / Anfang Juni 2020 erfolgen.

  •  Zur Erleichterung des Bewerbungsprozesses werden Grundrisspläne und Beschreibungen aller Wohnungen mit veröffentlicht.

  • Bewerber, welche bei der Erstbelegung nicht berücksichtigt werden konnten, können in ein Warteliste-System aufgenommen werden (die Bewerbung samt Punktevergabe bleibt dann weiterhin gültig). Eine neue Ausschreibungsrunde wird nur jeweils dann gestartet, wenn kein geeigneter Wartelistenkandidat zur Verfügung steht oder seit der letzten Bewerbungsrunde mehr als 12 Monate vergangen sind.

  • 1 große Wohnung (5 Zimmer für 5 Personen) sowie 1 kleine Wohnung (1 Zimmer für 1 Person) bzw. eine adäquate Mischung mit vergleichbarer Größenordnung soll für anerkannte Flüchtlinge reserviert werden und wird nicht im Zuge des Vergabeverfahrens berücksichtigt. Die Vergabe dieser Wohnungen erfolgt nach Einzelfallentscheidung.

 Zwingend einzuhaltende Voraussetzungen (K.O.-Kriterien):

  • Bewerber dürfen maximal ein Einkommen der Einkommensstufe III (ES III) des SGB II aufweisen.

  • Bewerber dürfen maximal ein Vermögen i.H.v. 4.000,- EUR je m² angemieteter Wohnfläche besitzen, hierzu zählt auch sämtliches Barvermögen (inkl. Edelmetalle), Kapitalvermögen und Realvermögen in der Form von Grundstücken und Immobilien. Nicht als Vermögen gewertet werden Vermögensgegenstände, Hausrat sowie Fahrzeuge.

  • Bewerber dürfen über kein eigenes Wohneigentum verfügen (auch nicht in anderen Kommunen), welches zu Wohnzwecken geeignet wäre



Die Punktevergabe erfolgt nach den folgenden Kriterien:

Einkommen (alle Werte der ES gemäß SGB II inkl. gewährte Zuschläge):

- 10,0% bis 12,4% unter Maximalwerte der ES III:                5,0 Punkte
- 12,5% bis 14,9% unter Maximalwerte der ES III:                7,5 Punkte
- 15,0% bis 17,4% unter Maximalwerte der ES III:                10,0 Punkte
- 17,5% bis 19,9% unter Maximalwerte der ES III:                12,5 Punkte
- Mehr als 20% unter Maximalwerte der ES III:                15,0 Punkte

Ortszugehörigkeit zu Wenzenbach als Hauptwohnsitz (innerhalb der letzten 10 Jahre):

- Ab 1 Jahr:                                                        10,0 Punkte
- Ab 2 Jahre:                                                        12,5 Punkte
- Ab 3 Jahre:                                                        15,0 Punkte
- Ab 4 Jahre:                                                        17,5 Punkte
- Ab 5 Jahre:                                                        20,0 Punkte

Haushaltsangehörige Kinder mit Anspruch auf Kindergeld:
(max. 30 Punkte durch diesen Themenbereich)

- Pro Kind bis einschl. 11 Jahren:                                10,0 Punkte
- Pro Kind zwischen einschl. 12 und 18 Jahren:                5,0 Punkte
- Pauschaler Bonus für Alleinerziehende:                        5,0 Punkte

Haushaltsangehörige mit Pflegebedürftigkeit:
(max. 10 Punkte durch diesen Themenbereich, Hauptwohnsitz erforderlich)

- Mieter mit Pflegegrad I oder II:                                5,0 Punkte
- Mieter mit Pflegegrad III:                                        7,5 Punkte
- Mieter mit Pflegegrad IV:                                        10,0 Punkte

Haushaltsangehörige mit Behinderung:
(max. 10 Punkte durch diesen Themenbereich, Hauptwohnsitz erforderlich)

- Mieter mit Behinderungsgrad bis 40%:                        5,0 Punkte
- Mieter mit Behinderungsgrad bis 65%:                        7,5 Punkte
- Mieter mit Behinderungsgrad ab 66%:                        8,0 Punkte

Bonus für Freimachung einer größeren Wohnung im Gemeindegebiet:
(Auszug aus einer angemieteten Wohnung im Gemeindegebiet, welche neu für eine
Vermietung verwendet wird)

- „Überschuss“ des alten Wohnraums von 20-30 m²:        5,0 Punkte
- „Überschuss“ des alten Wohnraums von 30-40 m²:        7,5 Punkte
- „Überschuss“ des alten Wohnraums von >40m²:                10,0 Punkte

Bonus für besondere Härte oder dringliche Gründe:
(je nach Einschätzung und Einzelfallentscheidung der Verwaltung, z.B. akute Wohnungsnot aufgrund nachweisbaren Wohnungswegfall wegen Kündigung, Geburt eines Kindes bei zu kleiner Wohnung etc.)

- je nach Abwägung zwischen                                5,0 und 10,0 Punkten


Die Verwaltung wird ferner damit beauftragt, das Vergabeverfahren fristgerecht zum Oktober 2019 einzuleiten und alle erforderlichen Unterlagen und Formulare bis dahin zu erstellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 2

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5. Geplante Gemeindeverbindungsstraße "Westumfahrung" - Zwischenberichterstattung, insbesondere zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) sowie zum aktuellen Planungsstand der Straße (DS 19 / 34) - (Dipl.-Biol. Robert Mayer von Flora + Fauna wurde geladen)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 67. Sitzung des Gemeinderates 10.09.2019 ö beschließend 5
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6. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 67. Sitzung des Gemeinderates 10.09.2019 ö beratend 6
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6.1. Bürgerfest - Vorschlag über den Einsatz des Gemeindebuses

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 67. Sitzung des Gemeinderates 10.09.2019 ö beschließend 6.1
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6.2. Auflösung des Schulverbandes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 67. Sitzung des Gemeinderates 10.09.2019 ö beschließend 6.2
Datenstand vom 08.11.2019 10:49 Uhr