Datum: 06.08.2019
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Haupt- und Finanzausschuss
Öffentliche Sitzung, 18:01 Uhr bis 18:10 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 02.07.2019
2 Diskussion und Beschlussfassung zur Änderung der Dienstanweisung und Förderrichtlinie zur Übernahme von Kosten des Erwerbs von Führerscheinen für Einsatzfahrzeuge der freiwilligen Gemeindefeuerwehren durch die Gemeinde Wenzenbach
3 Beschlussfassung über die Genehmigung der überplanmäßigen Kosten auf der Haushaltsstelle 0.9000.83200 (Kreisumlage) für das Haushaltsjahr 2019
4 Verschiedenes (öffentlicher Teil)

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1. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 02.07.2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss 36. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 06.08.2019 ö beschließend 1

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

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2. Diskussion und Beschlussfassung zur Änderung der Dienstanweisung und Förderrichtlinie zur Übernahme von Kosten des Erwerbs von Führerscheinen für Einsatzfahrzeuge der freiwilligen Gemeindefeuerwehren durch die Gemeinde Wenzenbach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss 36. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 06.08.2019 ö beschließend 2

Beschluss

Der Haupt- und Finanzausschuss der Gemeinde Wenzenbach beschließt die Dienstanweisung und Förderrichtlinie zur Übernahme von Kosten des Erwerbs von Führerscheinen für Einsatzfahrzeuge der freiwilligen Gemeindefeuerwehren durch die Gemeinde Wenzenbach vom 16.07.2015 wie folgt zu ändern:

In § 3 (Förderhöhe) wird der Betrag von 2.200,00 € durch den Betrag 2.500,00 € ersetzt.


Für die Auswahl der  kooperierenden Fahrschule der Führerscheinausbildung wurden Angebote von den folgenden Firmen eingeholt:

  • Fahrschule Biedermann über 2.499,82 Euro je Führerscheinausbildung inkl. externer Kosten

  • Verkehrs-Ausbildungs-Zentrum i. d. Opf. GmbH über 2.569,82 Euro je Führerscheinausbildung inkl. externer Kosten

  • Fahrschule Schuster über 2.663,62 Euro je Führerscheinausbildung inkl. externer Kosten

Die kooperierende Fahrschule kann bei Bedarf jederzeit geändert werden. Die Gemeindeverwaltung Wenzenbach wird angewiesen, die Kosten der Führerscheinausbildung in der jährlichen Haushaltsplanung entsprechend zu berücksichtigen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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3. Beschlussfassung über die Genehmigung der überplanmäßigen Kosten auf der Haushaltsstelle 0.9000.83200 (Kreisumlage) für das Haushaltsjahr 2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss 36. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 06.08.2019 ö beschließend 3

Beschluss

Der Haupt- und Finanzausschuss genehmigt die überplanmäßigen Ausgaben auf der Haushaltsstelle 0.9000.83200 (Kreisumlage) über insgesamt 43.211,69 € für das Haushaltsjahr 2019.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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4. Verschiedenes (öffentlicher Teil)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss 36. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 06.08.2019 ö beratend 4
Datenstand vom 30.09.2019 12:08 Uhr