Datum: 18.02.2020
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:57 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
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1. Antrag auf Änderung der Tagesordnung
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
---|---|---|---|---|---|
Gemeinderat | 73. Sitzung des Gemeinderates | 18.02.2020 | ö | beschließend | 1 |
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 12
2. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates am 28.01.2020
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Gemeinderat | 73. Sitzung des Gemeinderates | 18.02.2020 | ö | beschließend | 2 |
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
3. Bebauungs- und Grünordnungsplan "Innere Mitte Wenzenbach" - Vorstellung planerischer Konzeptionen mit anschließenden Beschlussfassungen (Stadtplanerin Linke und Architekt Bortenschlager wurden geladen)
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Gemeinderat | 73. Sitzung des Gemeinderates | 18.02.2020 | ö | beschließend | 3 |
3.1. Beschlussfassung über die Aufhebung der Aufstellung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes "Innere Mitte Wenzenbach" in der Fassung vom 21.07.2015
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Gemeinderat | 73. Sitzung des Gemeinderates | 18.02.2020 | ö | beschließend | 3.1 |
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
3.2. Beschlussfassung über die erneute Aufstellung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes "Innere Mitte Wenzenbach" in der Fassung vom 18.02.2020
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
---|---|---|---|---|---|
Gemeinderat | 73. Sitzung des Gemeinderates | 18.02.2020 | ö | beschließend | 3.2 |
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
3.3. Beschlussfassung über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Gemeinderat | 73. Sitzung des Gemeinderates | 18.02.2020 | ö | beschließend | 3.3 |
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
4. 1. Änderung des Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan „Am Steinert“
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Gemeinderat | 73. Sitzung des Gemeinderates | 18.02.2020 | ö | beschließend | 4 |
4.1. Beschlussfassung über die Abwägung eingegangener Anregungen, Einwendungen und Bedenken
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Gemeinderat | 73. Sitzung des Gemeinderates | 18.02.2020 | ö | beschließend | 4.1 |
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 1
4.2. Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 BauGB
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
---|---|---|---|---|---|
Gemeinderat | 73. Sitzung des Gemeinderates | 18.02.2020 | ö | beschließend | 4.2 |
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 1
5. Information zum Antrag auf Durchführung eines Ratsbegehrens zur Frage des Einkaufens in der Ortsmitte (Antrag der Fraktion der Freien Wähler Wenzenbach - DS 20/03)
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Gemeinderat | 73. Sitzung des Gemeinderates | 18.02.2020 | ö | beschließend | 5 |
6. Beratung mit anschließender Beschlussfassung über den Kooperationsvertrag samt Vermögensaufteilung zur Auflösung des Schulverbandes Wenzenbach
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Gemeinderat | 73. Sitzung des Gemeinderates | 18.02.2020 | ö | beschließend | 6 |
Beschluss
- der Gemeinde Wenzenbach und
- der Gemeinde Bernhardswald mit Ausnahme der Gemeindeteile Dörfling, Kammerhof, Kammersölden, Lichtenberg, Ölbrunn, Rammersberg, Reiting und Rudersdorf
- Die Beförderung der Schüler aus der Schulsitzgemeinde und den Vertragsgemeinden zur Schule wird durch die Schulsitzgemeinde geregelt.
Die Ausschreibung der Schülerbeförderungsleistung wird in regelmäßigen Abständen gemeinsam von der Schulsitzgemeinde und der Vertragsgemeinde erarbeitet und durchgeführt. - Finanzhilfen zu den Kosten der notwendigen Beförderung der Schüler zur Schule werden durch die Schulsitzgemeinde beantragt.
- Die durch Zuschüsse nicht gedeckten Schülerbeförderungskosten werden der Schulsitzgemeinde erstattet. Hierbei gilt:
- Die nicht gedeckten Kosten der Schulbuslinie, die Schüler beider Gemeinden befördert (Linie 3), werden gegengerechnet. Berechnungsgrundlage ist die Entfernung jeder angefahrenen Haltestelle zur Mittelschule Wenzenbach in abgerundeten, ganzzahligen Kilometern, woraus eine Gewichtung aller angefahrenen Haltestellen und somit eine Aufteilung des ungedeckten Bedarfs der Linie 3 auf die Schulsitz- und die Vertragsgemeinde realisiert wird. Diese Gewichtung ist jährlich, gemäß der tatsächlichen angefahrenen Haltestellen, zu aktualisieren.
- Die Schulsitzgemeinde stellt für den Lehr- und Lernbetrieb der Schule die Schulanlage samt Einrichtung, Ausstattung und Hauspersonal einschließlich der benötigten Lehr- und Lernmittel zur Verfügung.
- Die Schulsitzgemeinde stellt den für den Betrieb und die Unterhaltung der Schule erforderlichen Schulaufwand fest.
- Soweit der festgestellte Schulaufwand nicht anderweitig gedeckt ist, ist er unter Berücksichtigung der Zahl der Schüler der Schulsitzgemeinde von den Vertragsgemeinden anteilig nach der Zahl der von der jeweiligen Vertragsgemeinde entsandten Schüler an die Schulsitzgemeinde zu erstatten.
- Stichtag für die Feststellung der Zahl der von der Schulsitzgemeinde und den Vertragsgemeinden entsandten Schüler ist der 01. Oktober jeden Jahres.
- Die Schulsitzgemeinde teilt den Vertragsgemeinden die Gesamtzahl und die Zahl der aus dem Gebiet der Schulsitzgemeinde und der Vertragsgemeinden entsandten Schüler, den anderweitigen nicht gedeckten Schulaufwand sowie den anteiligen Erstattungsbetrag (Abs. 2) durch eine schriftliche Zahlungsaufforderung bis spätestens 31.10 des auf das Schuljahr folgende Jahres mit.
- Die Zahlung des nach Abs. 4 mitgeteilten, anderweitig nicht gedeckten anteiligen Schulaufwands hat durch die jeweilige Vertragsgemeinde innerhalb einen Monats nach Eingang der Zahlungsaufforderung zu erfolgen.
- Bis zur Ausstellung der Zahlungsaufforderung können vierteljährlich Abschlagszahlungen zum 01.01, 01.04 und 01.07 des Jahres jeweils in Höhe eines Viertels der Kostenerstattung des Vorjahres verlangt werden.
- Abs. 2 gilt nicht für Schüler, die der Mittelschule Wenzenbach gem. Art. 43 BayEUG zugewiesen wurden. Die jeweils geltenden Gastschulbeiträge sind in voller Höhe zu entrichten.
- Soweit schulische Anlagen im Sinne des Art. 3 Abs. 2 Nr. 1 BaySchFG, die Gegenstand dieses Vertrages sind, erweitert, ergänzt oder geändert werden müssen und die Ausgaben für die dadurch veranlassten Maßnahmen den Betrag von 30.000 € pro Jahr überschreiten, hat die Schulsitzgemeinde vor Durchführung der Maßnahmen das Einvernehmen der Vertragsgemeinde einzuholen. Wird das Einvernehmen nicht erteilt, so sind die einschlägigen Unterlagen der Rechtsaufsichtsbehörde vorzulegen, die als Schlichter auftritt.
- Bei Maßnahmen mit gesamten Ausgaben von weniger als 30.000 € pro Jahr werden die Vertragsgemeinden hierüber durch eine Anlage zur Kostenerstattung unterrichtet.
- Der in Abs. 1 und 2 genannte Betrag wird jährlich anhand des vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten „harmonisierten Verbraucherpreisindex für Deutschland“ (Stichtag jeweils Januar eines jeden Jahres) gewichtet und aktualisiert.
- Die Vertragsparteien verpflichten sich, über beabsichtigte Änderungen der diesem Vertrag zugrundeliegenden Schulorganisationen sich gegenseitig zu unterrichten.
- Die Schulsitzgemeinde ist verpflichtet, den Vertragsgemeinden auf Verlangen jederzeit Einsicht in die für den Vollzug dieses Vertrags einschlägigen Akten, Haushaltsunterlagen, Sachbücher und Abrechnungsbelege zu gewähren und Erläuterung hierzu zu geben.
- Die Schulsitzgemeinde kann nach Anhörung der Schulleitung schulische Anlagen, die Gegenstand dieses Vertrages sind, für außerschulische Zwecke Dritten zur Verfügung stellen, soweit nicht schulische oder gesundheitliche Gründe entgegenstehen oder öffentliche Finanzmittel hierdurch gefährdet werden.
- Dadurch zusätzlich anfallende Betriebskosten sind durch die Schulsitzgemeinde zu tragen. Die Vertragsgemeinde wird hierüber durch eine Anlage zur Kostenerstattung unterrichtet.
- Dieser Vertrag tritt mit Wirkung vom 01. April 2020 in Kraft. Er läuft auf unbestimmte Zeit oder bis zur Änderung des Schulsprengels gemäß Art. 26 BayEUG. Bisher geleistete Zahlungen gelten als unbestritten.
- Jede Vertragspartei kann den Vertrag unter Einhaltung einer einjährigen Kündigungsfrist zum Ende des jeweiligen Schuljahres (31. Juli). Die Kündigung muss schriftlich gegenüber der anderen Vertragspartei erfolgen.
- Der Vertrag bedarf der Zustimmung des Landratsamtes Regensburg als der hierfür zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde (Art. 8 Abs. 3 BaySchFG).
- Bewertung des Turnhallentrakts der Mittelschule zu 540.000,- EUR
(basierend auf den Angaben zweier Bewertungsgutachten aus den Jahren
2015 und 2018) - Bewertung des Gebäudeteils „Mitte“ der Mittelschule zu 1.000.000,- EUR
(basierend auf den Angaben eines Bewertungsgutachten aus dem Jahr 2018) - Bewertung des Schulgartens der Mittelschule zu 1.254.000,- EUR
(basierend auf den Angaben zweier Bewertungsgutachten aus den Jahren
2015 und 2018 sowie auf einem Kaufangebot aus dem Jahr 2016) - Bewertung des Gebäudeteils „West“ der Mittelschule zu 915.000,- EUR
(basierend auf den Angaben zweier Bewertungsgutachten aus den Jahren
2015 und 2018) - Bewertung der Einrichtungsgegenstände zu 150.000,- EUR
(basierend auf einer eigenen Schätzung des aktuellen Zeitwerts) - Bewertung des Finanzvermögens zu 88.000,- EUR
(basierend auf dem ungefähren Wertstand zum Zeitpunkt der Verhandlungen)
§2 Regelungen zur generellen, anteiligen Aufteilung der Vermögenswerte
- Gemeinde Wenzenbach, Anteil am Gesamtvermögen zu 57,42 %
(durchschnittlich 65,8 Schülerinnen und Schüler aus der Gemeinde Wenzenbach an der Mittelschule Wenzenbach für die Schuljahre 2015/2016 bis 2019/2020) - Gemeinde Wenzenbach, Anteil am Gesamtvermögen zu 42,58 %
(durchschnittlich 48,8 Schülerinnen und Schüler aus der Gemeinde Bernhardswald an der Mittelschule Wenzenbach für die Schuljahre 2015/2016 bis 2019/2020)
§3 Regelungen zur betragsmäßigen und zeitlichen Aufteilung der Vermögenswerte
§4 Regelungen zur betragsmäßigen und zeitlichen Vorschussbeteiligung der Gemeinde Bernhardswald an den voraussichtlichen Kosten der Generalsanierung der Mittelschule Wenzenbach
§5 Regelungen zur zukünftigen Eigentumssituation der Vermögenswerte und zur Kostentragung der bevorstehenden Generalsanierung
§ 6 Laufzeiten des Vertrags und Regelungen zur Rückabwicklung der Vorschussbeteiligung
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 6
7. Verschiedenes
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Gemeinderat | 73. Sitzung des Gemeinderates | 18.02.2020 | ö | beratend | 7 |
7.1. Plakatierung im Gemeindebereich
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Gemeinderat | 73. Sitzung des Gemeinderates | 18.02.2020 | ö | beschließend | 7.1 |