Datum: 21.07.2020
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Turnhalle der Grundschule Wenzenbach
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates am 16.06.2020
2 Neubau eines Wertstoffhofes mit Gebäude für das Betriebspersonal und Errichtung eines Pendlerparkplatzes im Bereich der Oberen Zell (Ingenieurin Forster vom Planungsbüro Preihsl + Schwan wurde geladen) a) 11. Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren - Änderungsbeschluss b) Aufstellung des Bebauungsplanes mit integrierter Grünordnung "Sondergebiet Wertstoffhof mit P+R-Anlage" - Aufstellungsbeschluss
3 Beschlussfassung über die Beauftragung einer professionellen Marktpotentialanalyse sowie Herbeiführung einer Bürgerbeteiligung im Zusammenhang mit der Realisierung eines Nahversorgungsgebietes außerhalb des Hauptortes (Ergänzungsantrag der FREIEN WÄHLER-Fraktion - DS 20/20)
4 Errichtung der Gemeindeverbindungsstraße "Westumfahrung" samt benachbartem Nahversorgungs- und Wohngebiet (Tiefbautechniker Bucher vom Planungsbüro BBI wurde geladen) a) 12. Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren - Änderungsbeschluss b) Aufstellung des Bebauungsplanes mit integrierter Grünordnung "Gemeindeverbindungsstraße Westumfahrung" - Aufstellungsbeschluss
5 Beratung mit anschließender Beschlussfassung über die Installation der Stelle eines gemeindlichen Klimaschutzmanagers (m/w/d)
6 Verschiedenes - keine Wortmeldungen -

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1. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates am 16.06.2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 3. Sitzung des Gemeinderates 21.07.2020 ö beschließend 1

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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2. Neubau eines Wertstoffhofes mit Gebäude für das Betriebspersonal und Errichtung eines Pendlerparkplatzes im Bereich der Oberen Zell (Ingenieurin Forster vom Planungsbüro Preihsl + Schwan wurde geladen) a) 11. Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren - Änderungsbeschluss b) Aufstellung des Bebauungsplanes mit integrierter Grünordnung "Sondergebiet Wertstoffhof mit P+R-Anlage" - Aufstellungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 3. Sitzung des Gemeinderates 21.07.2020 ö beschließend 2

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt:

  1. Für das Gebiet an der „Oberen Zell“ (Flurnummern 832/9, 832/10 und Teilflächen aus den Flurnummern 832/5, 832/11, 832/12 und 833, jeweils Gemarkung Wenzenbach) ist das Verfahren zur 11. Änderung des Flächennutzungsplanes einschließlich seiner Bestandteile (Landschaftsplan, Umweltbericht) gemäß § 2 Abs. 1 und § 1 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) einzuleiten. Der räumliche Geltungsbereich der Änderung ergibt sich aus dem beiliegenden Plan vom 25.06.2020, der Bestandteil dieses Beschlusses ist.

Mit der Änderung des Flächennutzungsplanes sollen anstelle der bisherigen Ausweisung landwirtschaftlicher Flächen entsprechende Flächen für ein Sondergebiet (SO) gemäß § 11 BauNVO dargestellt werden.


  1. Für den vorbezeichneten Geltungsbereich wird der Bebauungsplan mit integrierter Grünordnung „Sondergebiet Wertstoffhof mit P+R-Anlage“ aufgestellt. Das Aufstellungsverfahren erfolgt zeitgleich mit der 11. Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.


  1. Die Verwaltung wird beauftragt, für das Verfahren der Aufstellung des Bebauungsplanes und für die zeitgleiche Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1 BauGB) gemäß § 4a Abs. 2 BauGB gleichzeitig durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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3. Beschlussfassung über die Beauftragung einer professionellen Marktpotentialanalyse sowie Herbeiführung einer Bürgerbeteiligung im Zusammenhang mit der Realisierung eines Nahversorgungsgebietes außerhalb des Hauptortes (Ergänzungsantrag der FREIEN WÄHLER-Fraktion - DS 20/20)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 3. Sitzung des Gemeinderates 21.07.2020 ö beschließend 3

Beschluss

Die Gemeinde Wenzenbach lässt eine professionelle Marktpotentialanalyse erstellen und führt eine Bürgerbeteiligung im Zusammenhang mit der Realisierung eines Nahversorgungsgebietes außerhalb des Hauptortes entsprechend dem Antrag der Freien Wähler durch.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 4, Dagegen: 15

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4. Errichtung der Gemeindeverbindungsstraße "Westumfahrung" samt benachbartem Nahversorgungs- und Wohngebiet (Tiefbautechniker Bucher vom Planungsbüro BBI wurde geladen) a) 12. Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren - Änderungsbeschluss b) Aufstellung des Bebauungsplanes mit integrierter Grünordnung "Gemeindeverbindungsstraße Westumfahrung" - Aufstellungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 3. Sitzung des Gemeinderates 21.07.2020 ö beschließend 4

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt:


  1. Für die geplante Errichtung der Gemeindeverbindungsstraße „Westumfahrung“ samt benachbartem Nahversorgungs- und Wohngebiet wird das Verfahren zur 12. Änderung des Flächennutzungsplanes einschließlich seiner Bestandteile (Landschaftsplan, Umweltbericht) gemäß § 2 Abs. 1 und § 1 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) eingeleitet. Der räumliche Geltungsbereich der Änderung ergibt sich aus dem beiliegenden Plan vom 13.07.2020, der Bestandteil dieses Beschlusses ist.

Mit der Änderung des Flächennutzungsplanes sollen anstelle der bisherigen Ausweisung landwirtschaftlicher Flächen entsprechende Flächen für eine Gemeindeverbindungsstraße, ein Sondergebiet (SO) gemäß § 11 BauNVO sowie ein Allgemeines Wohngebiet (WA) gemäß § 4 BauNVO dargestellt werden.


  1. Für den Bereich der Gemeindeverbindungsstraße wird der Bebauungsplan mit integrierter Grünordnung „Gemeindeverbindungsstraße Westumfahrung“ aufgestellt. Das Aufstellungsverfahren erfolgt zeitgleich mit der 12. Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.


  1. Die Verwaltung wird beauftragt, für das Verfahren der Aufstellung des Bebauungsplanes und für die zeitgleiche Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1 BauGB) gemäß § 4a Abs. 2 BauGB gleichzeitig durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 5

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5. Beratung mit anschließender Beschlussfassung über die Installation der Stelle eines gemeindlichen Klimaschutzmanagers (m/w/d)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 3. Sitzung des Gemeinderates 21.07.2020 ö beschließend 5

Beschluss

Der Gemeinderat beabsichtigt die geförderte Erstellung eines Klimaschutzkonzeptes durch eine Klimaschutzmanagerin oder einen Klimaschutzmanager. Ein entsprechender Antrag soll zeitnah durch die Gemeindeverwaltung gestellt, sowie die Ausschreibung einer entsprechenden Stelle vorbereitet werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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6. Verschiedenes - keine Wortmeldungen -

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 3. Sitzung des Gemeinderates 21.07.2020 ö beratend 6
Datenstand vom 30.09.2020 07:33 Uhr