Datum: 22.09.2020
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Turnhalle der Grundschule Wenzenbach
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:35 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates am 21.07.2020
2 Präsentation des aktuellen Planungsstandes zum Vorhaben "Neubau der Thurnhofbrücke" mit anschließender Beschlussfassung über das weitere Vorgehen (Ingenieur Mecka vom Planungsbüro BBI wurde geladen)
3 Beratung über den Beitritt zum Zweckverband Kommunale Verkehrssicherheit Oberpfalz ab 01. Januar 2021 mit anschließender Beschlussfassung
4 Beratung über die Verbesserung der Tarifzonen im RVV für Wenzenbach mit anschließender Beschlussfassung (Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen - DS 20/19)
5 Beratung über die Verlängerung der Förderrichtlinie der Gemeinde Wenzenbach über freiwillige Zuschüsse an Familien und andere Haushalte mit Kindern für den Neubau, den Aus/Umbau und den Ersterwerb von selbstgenutztem Wohneigentum in Wenzenbach ("Baukindergeld") mit anschließender Beschlussfassung - (DS 20/22)
6 Beratung über die Namensgebung für die Straße im Baugebiet "Am Steinert" im Ortsteil Grünthal mit anschließender Beschlussfassung
7 Verschiedenes
7.1 Fertigteilraumsystem Kindergartengruppe und -krippe (Mittelschule) sowie Kinderhaus Jahnweg
7.2 eCarsharing im Landkreis Regensburg

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1. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates am 21.07.2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 4. Sitzung des Gemeinderates 22.09.2020 ö beschließend 1

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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2. Präsentation des aktuellen Planungsstandes zum Vorhaben "Neubau der Thurnhofbrücke" mit anschließender Beschlussfassung über das weitere Vorgehen (Ingenieur Mecka vom Planungsbüro BBI wurde geladen)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 4. Sitzung des Gemeinderates 22.09.2020 ö beschließend 2

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt:


Der Neubau der Thurnhofbrücke soll in der Variante „Bohrpfahlgründung“ zu prognostizierten Gesamtkosten in Höhe von 419.483,-- € (netto) erfolgen. Darüber hinaus wird eine Verbreiterung des Brückenbauwerkes zur Erstellung eines Geh- und Radweges (geschätzte Mehrkosten von ca. 36.550,-- € netto) vorgesehen. Für die Maßnahme der Straßenanpassung nach dem Neubau der Brücke werden ca. 49.121,-- € (netto) veranschlagt. Die Gesamtkosten des Vorhabens belaufen sich somit auf etwa 505.154,-- € (netto).

Die Verwaltung wird beauftragt, die beschlossene Variantenlösung mit den entsprechenden Fachstellen (Wasserwirtschaftsamt und Untere Naturschutzbehörde) sowie dem Fördergeber, der Regierung der Oberpfalz, zur Fertigstellung aller Antragsunterlagen abzustimmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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3. Beratung über den Beitritt zum Zweckverband Kommunale Verkehrssicherheit Oberpfalz ab 01. Januar 2021 mit anschließender Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 4. Sitzung des Gemeinderates 22.09.2020 ö beschließend 3

Beschluss

  1. Die Gemeinde Wenzenbach tritt ab 01. Januar 2021 dem Zweckverband Kommunale Verkehrssicherheit Oberpfalz bei.

  2. Die Gemeinde Wenzenbach überträgt die Aufgabe der Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach § 24 des Straßenverkehrsgesetzes,

    1. die im ruhenden Verkehr festgestellt werden sowie
    2. die Verstöße gegen die Vorschriften über die zulässige Geschwindigkeit von Fahrzeugen betreffen

ab 01. Januar 2021 dem Zweckverband Kommunale Verkehrssicherheit Oberpfalz.

  1. Zum Verbandsrat in der Verbandsversammlung des Zweckverbands wird bestimmt:
    1. Sebastian Koch, Erster Bürgermeister

Zum Vertreter als Verbandsrat in der Verbandsversammlung des Zweckverbands wird bestimmt:
    1. Ewald Fischer, Zweiter Bürgermeister

  1. Der Beitritt erfolgt auf der Basis der Verbandssatzung des Zweckverbands Kommunale Verkehrssicherheit Oberpfalz in der geltenden Fassung und des vorliegenden Entwurfs der Satzung zur Änderung dieser Verbandssatzung. Die o.g. Verbandssatzung und der Satzungsentwurf sind wesentliche Bestandteile dieses Beschlusses.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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4. Beratung über die Verbesserung der Tarifzonen im RVV für Wenzenbach mit anschließender Beschlussfassung (Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen - DS 20/19)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 4. Sitzung des Gemeinderates 22.09.2020 ö beschließend 4

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt auf Grundlage des Antrages der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen (DS 20/19) Folgendes:

Die Verwaltung wird beauftragt, Verhandlungen mit der Gesellschaft zur Förderung des Nahverkehrs im Landkreis Regensburg GmbH (GfN) und mit dem Regensburger Verkehrsverbund (RVV) aufzunehmen, mit dem Ziel, die Tarifzonen im Gebiet der Gemeinde für die Bürger*innen zu verbessern und eine Ungleichbehandlung gegenüber anderen Kommunen im Landkreis zu beseitigen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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5. Beratung über die Verlängerung der Förderrichtlinie der Gemeinde Wenzenbach über freiwillige Zuschüsse an Familien und andere Haushalte mit Kindern für den Neubau, den Aus/Umbau und den Ersterwerb von selbstgenutztem Wohneigentum in Wenzenbach ("Baukindergeld") mit anschließender Beschlussfassung - (DS 20/22)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 4. Sitzung des Gemeinderates 22.09.2020 ö beschließend 5

Beschluss

Die Gemeinde Wenzenbach erlässt folgende Förderrichtlinie über freiwillige Zuschüsse an Familien und andere Haushalte mit Kindern für den Neubau, den Aus/Umbau und den Ersterwerb von selbstgenutztem Wohneigentum in Wenzenbach („Baukindergeld“):

§ 1

Die Förderrichtlinie der Gemeinde Wenzenbach über freiwillige Zuschüsse an Familien und andere Haushalte mit Kindern für den Neubau, den Aus/Umbau und den Ersterwerb von selbstgenutztem Wohneigentum in Wenzenbach („Baukindergeld“) vom 10. Juli 2015 wird wie folgt geändert:

§ 4 Absatz 2 erhält folgende Fassung:

  • - 55.000,- EUR für Alleinerziehende mit einem Kind.
    - 85.000,- EUR für Ehepaare und Paare mit einem Kind.
    - Für jedes weitere Kind erhöht sich die Einkommensgrenze um jeweils 5.000,- EUR.


§ 2 Inkrafttreten

Die Förderrichtlinie tritt zum 01.01.2021 in Kraft. Die vorliegende Förderrichtlinie besitzt eine zeitlich beschränkte Wirksamkeit bis 31.12.2025. Eine Verlängerung der Fördermaßnahme ist durch entsprechenden Beschluss des Gemeinderates möglich.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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6. Beratung über die Namensgebung für die Straße im Baugebiet "Am Steinert" im Ortsteil Grünthal mit anschließender Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 4. Sitzung des Gemeinderates 22.09.2020 ö beschließend 6

Beschluss

Die im Baugebiet „Am Steinert“ neu erstellte Erschließungsstraße erhält folgenden Namen:

"Oberes Steinert"

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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7. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 4. Sitzung des Gemeinderates 22.09.2020 ö beratend 7
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7.1. Fertigteilraumsystem Kindergartengruppe und -krippe (Mittelschule) sowie Kinderhaus Jahnweg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 4. Sitzung des Gemeinderates 22.09.2020 ö beschließend 7.1
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7.2. eCarsharing im Landkreis Regensburg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 4. Sitzung des Gemeinderates 22.09.2020 ö beschließend 7.2
Datenstand vom 10.11.2020 11:17 Uhr