Datum: 26.01.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Turnhalle der Grundschule Wenzenbach
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 18:00 Uhr bis 18:55 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates am 20.10.2020
2 Einbeziehungssatzung "Sandstraße II" - Beschlussfassung über die Billigung und Auslegung (Ingenieur Dykiert von der EBB Ingenieurgesellschaft mbH wurde geladen) - (Nr. 20.5)
3 Vorstellung der Gesellschaft "Laber-Naab Infrastruktur GmbH" (LNI) mit anschließender Beschlussfassung über den Beitritt (Geschäftsführer Meyer wurde geladen) - (Nr. 20.6)
4 Beschlussfassung über den Abschluss einer befristeten Zweckvereinbarung mit dem Zweckverband Kommunale Verkehrssicherheit Oberpfalz bis zum Inkrafttreten der Änderung der Verbandssatzung
5 Verschiedenes
5.1 Covid 19 - Impftermine vor Ort

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1. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates am 20.10.2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 7. Sitzung des Gemeinderates 26.01.2021 ö beschließend 1

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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2. Einbeziehungssatzung "Sandstraße II" - Beschlussfassung über die Billigung und Auslegung (Ingenieur Dykiert von der EBB Ingenieurgesellschaft mbH wurde geladen) - (Nr. 20.5)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 7. Sitzung des Gemeinderates 26.01.2021 ö beschließend 2

Beschluss

Der Gemeinderat billigt die von der EBB Ingenieurgesellschaft mbH, Michael Burgau Str. 22a, 93049 Regensburg ausgearbeitete Entwurfsplanung i.d.F. vom 20.01.2021 zum Erlass der Einbeziehungssatzung „Sandstraße II“ nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB.

Die Verwaltung wird beauftragt die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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3. Vorstellung der Gesellschaft "Laber-Naab Infrastruktur GmbH" (LNI) mit anschließender Beschlussfassung über den Beitritt (Geschäftsführer Meyer wurde geladen) - (Nr. 20.6)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 7. Sitzung des Gemeinderates 26.01.2021 ö beschließend 3

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt folgendes:


1. Dem Beitritt zur LNI der Gemeinde Wenzenbach als neuer Gesellschafter sowie der Übernahme eines Geschäftsanteils in Höhe von EUR 5.000,00 wird zugestimmt. Der erste Bürgermeister und die Verwaltung werden damit betraut, die Gemeinde Wenzenbach zur Umsetzung des vorliegen-den Gesellschaftsvertrags und der erforderlichen notariellen Beurkundung mit der Befugnis zu etwaigen redaktionellen Anpassungen zu vertreten.

2. Die Gemeinde Wenzenbach stimmt der Aufgabenübertragung im Bereich Breitbandausbau auf die LNI zu und betraut den ersten Bürgermeister und die Verwaltung zur Umsetzung durch den Abschluss einer entsprechenden Vereinbarung über die Aufgabenübertragung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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4. Beschlussfassung über den Abschluss einer befristeten Zweckvereinbarung mit dem Zweckverband Kommunale Verkehrssicherheit Oberpfalz bis zum Inkrafttreten der Änderung der Verbandssatzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 7. Sitzung des Gemeinderates 26.01.2021 ö beschließend 4

Beschluss

  1. Die Gemeinde Wenzenbach beschließt, dass sie rückwirkend ab 01.01.2021 die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach § 24 des Straßenverkehrsgesetzes aufnimmt, die im ruhenden Verkehr festgestellt werden, und die Verstöße gegen die Vorschriften über die zulässige Geschwindigkeit von Fahrzeugen betreffen. Dieser Beschluss ist amtlich bekannt zu machen.

  1. Die Gemeinde Wenzenbach überträgt die Aufgabe der Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach § 24 des Straßenverkehrsgesetzes,

    1. die im ruhenden Verkehr festgestellt werden,
    2. die Verstöße gegen die Vorschriften über die zulässige Geschwindigkeit von Fahrzeugen betreffen,

rückwirkend ab 01.01.2021 dem Zweckverband Kommunale Verkehrssicherheit Oberpfalz.

  1. Die Gemeinde Wenzenbach schließt hierzu beiliegende Zweckvereinbarung mit dem Zweckverband Kommunale Verkehrssicherheit Oberpfalz ab. Diese Zweckvereinbarung gilt bis zum In-Kraft-Treten der nächsten Satzung zur Änderung der Verbandssatzung des Zweckverbands Kommunale Verkehrssicherheit Oberpfalz und dem damit verbundenen Beitritt der Gemeinde Wenzenbach zum Zweckverband.

  1. Der Abschluss erfolgt auf der Basis der Verbandssatzung des Zweckverbands Kommunale Verkehrssicherheit Oberpfalz in der geltenden Fassung. Die o.g. Verbandssatzung ist wesentlicher Bestandteil dieses Beschlusses.

  2. Der Erste Bürgermeister wird beauftragt, die Zweckvereinbarung zum nächstmöglichen Zeitpunkt in der vorliegenden Form zu unterzeichnen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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5. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 7. Sitzung des Gemeinderates 26.01.2021 ö beratend 5
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5.1. Covid 19 - Impftermine vor Ort

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 7. Sitzung des Gemeinderates 26.01.2021 ö beschließend 5.1
Datenstand vom 26.02.2021 12:37 Uhr