Datum: 11.05.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Turnhalle der Grundschule Wenzenbach
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:05 Uhr bis 20:41 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates am xx.xx.xxxx
2 Bebauungs- und Grünordnungsplan "Roither Berg"; Beschlussfassung zum ergänzdenden Verfahren nach § 214 Abs. 4 BauGB mit Billigung der Entwurfsplanung i.d.F. vom 11.05.2021 und erneute Offenlegung nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB
3 Örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2019 - Beschlussfassung über die Feststellung und Entlastung (DS 21/03)
4 Teilbericht des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbandes über die überörtliche Prüfung der Jahresrechnungen 2014 – 2017 für das Prüfungsgebiet des Bauwesens bei der Gemeinde Wenzenbach – Vorstellung der Prüfergebnisse und der Stellungnahme der Gemeindeverwaltung samt Beschlussfassung über die Entlastung der betroffenen Haushaltsjahre (DS 21/04)
5 Verschiedenes

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1. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates am xx.xx.xxxx

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 12. Sitzung des Gemeinderates 11.05.2021 ö beschließend 1
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2. Bebauungs- und Grünordnungsplan "Roither Berg"; Beschlussfassung zum ergänzdenden Verfahren nach § 214 Abs. 4 BauGB mit Billigung der Entwurfsplanung i.d.F. vom 11.05.2021 und erneute Offenlegung nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 12. Sitzung des Gemeinderates 11.05.2021 ö beschließend 2

Beschluss

Nach Kenntnisnahme der obigen Ausführungen beschließt der Gemeinderat, dass das ergänzende Verfahren nach § 214 Abs. 4 BauGB zum Bebauungs- und Grünordnungsplanes „Roither Berg“ durchzuführen ist und der Bebauungsplanentwurf i.d.F. vom 11.05.2021 gebilligt wird.

Die Verwaltung wird beauftragt, die erneute Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 3 Abs. 2 BauGB) und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 2 BauGB) durchzuführen. Gemäß § 4 a Abs. 3 Satz 2 BauGB können Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen der Planunterlagen abgegeben werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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3. Örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2019 - Beschlussfassung über die Feststellung und Entlastung (DS 21/03)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 12. Sitzung des Gemeinderates 11.05.2021 ö beschließend 3

Beschluss 1

a)        Feststellung der Jahresrechnung

"Nach Kenntnis des Ergebnisses der örtlichen Rechnungsprüfung stellt der Gemeinderat die Jahresrechnung 2019 gemäß Art. 102 Abs. 3 Satz 1 GO fest. Sie schließt wie folgt ab:

       Verwaltungshaushalt:                14.747.821,33 € in Einnahmen und Ausgaben
       Vermögenshaushalt:                    6.685.512,93 € in Einnahmen und Ausgaben
       Gesamtsumme:                21.433.334,26 € in Einnahmen und Ausgaben"

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Beschluss 2

b)        Entlastung

"Aufgrund des Ergebnisses der örtlichen Prüfung und nach Feststellung der Jahresrechnung 2019 erteilt der Gemeinderat gemäß Art. 102 Abs. 3 Satz 1 GO die Entlastung"

Erster Bürgermeister Koch ist nach Art. 49 Abs. 1 GO wegen persönlicher Beteili­gung von der Abstimmung ausgeschlossen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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4. Teilbericht des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbandes über die überörtliche Prüfung der Jahresrechnungen 2014 – 2017 für das Prüfungsgebiet des Bauwesens bei der Gemeinde Wenzenbach – Vorstellung der Prüfergebnisse und der Stellungnahme der Gemeindeverwaltung samt Beschlussfassung über die Entlastung der betroffenen Haushaltsjahre (DS 21/04)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 12. Sitzung des Gemeinderates 11.05.2021 ö beschließend 4

Beschluss

Aufgrund des Ergebnisses der überörtlichen Rechnungsprüfung für den Teilbereich des Bauwesens der Haushaltsjahre 2014 bis 2017 erteilt der Gemeinderat Wenzenbach gemäß Art. 102 Abs. 3 Satz 1 GO die Entlastung für die Haushaltsjahre 2014 bis 2017. 

Erster Bürgermeister Koch ist nach Art. 49 Abs. 1 GO wegen persönlicher Beteiligung von der Abstimmung ausgeschlossen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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5. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 12. Sitzung des Gemeinderates 11.05.2021 ö beratend 5
Datenstand vom 17.08.2021 09:00 Uhr