Datum: 25.07.2017
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:20 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
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1. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates am 20.06.2017
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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40. Sitzung des Gemeinderates
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25.07.2017
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ö
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beschließend
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1 |
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
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2. Vorstellung der Richtlinien über die Vergabe von Bauland in Wenzenbach-Gonnersdorf, Bebauungsplan "Böhmerwaldstraße" (DS 17 / 25 und DS 17 / 26)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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40. Sitzung des Gemeinderates
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25.07.2017
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ö
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beschließend
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2 |
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2.1. Wohnbebauung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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40. Sitzung des Gemeinderates
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25.07.2017
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ö
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beschließend
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2.1 |
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2.2. Gewerbegrund
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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40. Sitzung des Gemeinderates
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25.07.2017
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ö
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beschließend
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2.2 |
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3. Beschlussfassung über die Einholung von Angeboten zur Begutachtung der verkehrlichen Situation im Ortsteil Grünthal - Antrag SPD-Fraktion (DS 17/23)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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40. Sitzung des Gemeinderates
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25.07.2017
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ö
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beschließend
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3 |
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4. Satzungsbeschluss über die 1. Änderung des Bebauungsplanes "Beim Zeitlhof"
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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40. Sitzung des Gemeinderates
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25.07.2017
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ö
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beschließend
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4 |
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Beim Zeitlhof“ durch das Deckblatt Nummer 1 in der vom Planungsbüro derori Entwicklungs-GmbH vorgelegten Fassung vom 25.07.2017 als Satzung.
Begründung:
Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 in Verbindung mit § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) wurde vom 10.04.2017 bis einschließlich 11.05.2017 durchgeführt. Hierauf wurde durch ortsübliche Bekanntmachung frist- und formgerecht hingewiesen.
Die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange wurde gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB in Verbindung mit § 4 Abs. 2 BauGB mit Schreiben vom 27.03.2017 (Fristsetzung bis einschließlich 11.05.2017) durchgeführt.
Aufgrund der eingegangenen Stellungnahmen ist keine erneute öffentliche Auslegung notwendig.
Beteiligung der Behörden und Träger sonstiger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB
WÜRDIGUNG der Fachstellenanhörung:
Landratsamt Regensburg - Sachgebiet S 41
Schreiben vom 11.05.2017
Stellungnahme:
1. Wir bitten die Verfahrensvermerke entsprechend den Formulierungen in den Planungshilfen für die Bauleitplanung 2014/15 einzuarbeiten, mit Ausnahme der Ziffern 2. und 3., da gerade im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB von der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) und Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1 BauGB) abgesehen wird und die Gemeinde nicht im nächsten Planungsschritt über den Planentwurf und dessen Auslegung beschließt (sog. Billigungs- und Auslegungsbeschluss).
2. Darüber hinaus lässt der vorgelegte Entwurf an keiner Stelle ersehen, dass es sich um eine Satzung gemäß §§ 2 Abs. 1, 10 BauGB i.V.m. Art. 23 GO handelt. Der Übersichtlichkeit halber sollte die Satzung in Paragraphen gefasst werden. § 1 Geltungsbereich, eventuelle Bestandteile der Satzung und gegenständliche Änderung sowie § 2 Inkrafttreten der gegenständlichen Satzung nach § 10 Abs. 3 BauGB.
3. Wir nehmen an, dass die Zeichenerklärungen, Festsetzungen und Hinweise des Ausgangsbebauungsplanes fortgelten sollen. Im normativen Teil des gegenständlichen Bebauungsplanes muss eine klare unmissverständliche Formulierung eingearbeitet werden. Die vollständige Wiedergabe der textlichen Festsetzungen des Ausgangsbebauungsplanes ist nicht zwingend erforderlich.
4. Die Begründung soll Ziel, Zweck und die Auswirkungen der Planungen gemäß § 2 a Satz 2 BauGB darlegen und die Planung rechtfertigen als auch deren Erforderlichkeit nachweisen und die einzelnen Festsetzungen sowie wesentliche planerische Entscheidungen begründen und nicht nur erläutern. Mittels der gegenständlichen Deckblattänderung wird lediglich die Dachfarbe ergänzt, sodass der Umfang der Begründung kürzer abgehandelt werden kann. Allerdings erachten wir die vorgelegten Unterlagen nicht als ausreichend. Zumindest der Anlass und die mit der Festsetzung verfolgten Ziele und Zwecke, die Ausgangs-/Bestandssituation, der konkrete Inhalt der Änderung und dessen Auswirkungen als auch Ausführungen, dass keine Maßnahmen zur Verwirklichung des Planbereiches erforderlich sind, sollten ergänzt werden.
Abwägungsvorschlag:
Die Einwendungen des Sachgebietes S 41 werden in das Deckblatt 1 eingearbeitet.
Die Verfahrensvermerke werden entsprechend den Formulierungen in den Planungshilfen für die Bauleitplanung 2014/15 mit aufgenommen. Eine Satzung wird formuliert. Die bisher beigefügten textlichen Festsetzungen werden durch kürzere Formulierungen ersetzt.
Die Begründung wird entsprechend umgearbeitet und ergänzt.
Landratsamt Regensburg - Sachgebiet L 2 A
Schreiben vom 10.04.2017
Stellungnahme:
Der Sachbearbeiter kann nicht erkennen, ob die Erschließung der Parzelle 16 gesichert ist.
Abwägungsvorschlag:
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Für die Parzelle 16 besteht kein Baurecht. Die Zufahrt ist jedoch über die dargestellte Erschließungsstraße gegeben. Der Bereich vor dem Grundstück ist als Verkehrsfläche gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 11 und Abs. 6 BauGB dargestellt.
Landratsamt Regensburg - Sachgebiet Kreisbrandrat
Schreiben vom 02.05.2017
Stellungnahme:
Die Ausführung/Standorte der Hydranten sind mit der Brandschutzdienststelle frühzeitig festzulegen.
Abwägungsvorschlag:
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Die Standorte der Hydranten wurden im Zuge der Bauausführung mit dem Kreisbrandmeister (Herrn Rockinger) abgestimmt. Die Bestätigung ist am 02.02.2017 erfolgt.
Landratsamt Regensburg - Sachgebiet L 16
Schreiben vom 11.05.2017
Stellungnahme:
Bei den drei Stichstraßen im Baugebiet fehlt jeweils eine ausreichend dimensionierte, zulässige Wendefläche. Deshalb können diese nicht durch die Entsorgungsfahrzeuge angefahren werden. Die Anwohner müssen ihre Abfälle, Sperrmüll usw. jeweils an eine geeignete Stelle am Einmündungsbereich der Stichstraße bereitstellen. Hierfür eingeplante und ausgewiesene Stellflächen wären sicherlich von Vorteil, gerade auch in den Wintermonaten.
Abwägungsvorschlag:
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Sie entspricht dem Schreiben vom 26.11.2014 und wurde bereits bei der Aufstellung des Bebauungsplans mit aufgenommen. Für die drei Stichstraßen wurden entsprechende Aufstellflächen an den Einmündungen vorgesehen. Diese sind im Zuge der Straßenbaumaßnahme bereits teilweise ausgeführt.
Keine Einwände oder Anmerkungen wurden von folgenden Behörden angegeben:
- Landratsamt Regensburg, Sachgebiet 42 (11.05.2017)
- Landratsamt Regensburg, Sachgebiet 31 (04.05.2017)
- Landratsamt Regensburg, Sachgebiet 33-1 (05.04.2017)
- Landratsamt Regensburg, Sachgebiet 33-2 (04.05.2017)
Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB
Es sind keine Stellungnahmen eingegangen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
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5. Vergaben
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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40. Sitzung des Gemeinderates
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25.07.2017
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ö
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beschließend
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5 |
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5.1. Beschlussfassung über den Beginn des Vergabeverfahrens "Errichtung eines öffentlichen WCs am Sportplatz Wenzenbach"
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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40. Sitzung des Gemeinderates
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25.07.2017
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ö
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beschließend
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5.1 |
Beschluss
Die Gemeinde Wenzenbach startet zum nächstmöglichen Zeitpunkt, jedoch frühestens ab Zugang der offiziellen Förderbescheinigung oder der äquivalenten Genehmigung eines vorzeitigen Maßnahmenbeginns, ein Vergabeverfahren (VOB) über die Erstellung eines öffentlichen WCs in der Form einer beschränkten Ausschreibung. Zeitgleich startet die Gemeinde Wenzenbach zum genannten Zeitpunkt ein Vergabeverfahren (VOB) über die Erstellung der für das öffentliche WC notwendigen Leitungen, Anschlüsse und Fundamente in der Form einer freihändigen Vergabe.
Die geschätzten Auftragswerte liegen bei 117.036,50 EUR brutto (öffentliches WC in der Basisvariante) bzw. bei 34.981,00 EUR brutto (Leitungen, Anschlüsse, Fundamente)
Die Verwaltung wird beauftragt, die Vergabeunterlagen zeitnah vorzubereiten und die Vergabe entsprechend durchzuführen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 2
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5.2. Beschlussfassung über die Vergabeentscheidung im Vergabeverfahren "Sanierung des Allwetterplatzes in der Grundschule Irlbach" (VOB) (DS 17 / 27)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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40. Sitzung des Gemeinderates
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25.07.2017
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ö
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beschließend
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5.2 |
Beschluss
Die Gemeinde Wenzenbach vergibt den Auftrag über die „Sanierung des Allwetterplatzes in der Grundschule Irlbach“ gemäß durchgeführter beschränkter Ausschreibung vom 28.06.2017 an den wirtschaftlichsten Anbieter „Polytan GmbH“ zu einem Gesamtpreis von
58.720,55 EUR brutto gemäß Ausschreibungsunterlagen.
Der Bieter wurde aufgrund der Bewertung des Vergabeverfahrens als Vergabeempfehlung deklariert und gilt aus preislichen Gesichtspunkten als der wirtschaftlichste Anbieter.
Die Kosten sind im Rahmen der Haushaltsstellen
1.2112.94002: (Sanierung des Allwetterplatzes)
Ansatz 2017: 65.000,- Euro
Bisherige Anordnungen 2017: 10.228,35 Euro
und
1.2112.94001: (Sanierung der Sprunganlage)
Ansatz 2017: 10.000,- Euro
Bisherige Anordnungen 2017: 0,- Euro
eingeplant.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
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5.3. Beschlussfassung über die Vergabeentscheidung im Vergabeverfahren "Sanierung der Laufbahn samt Sprungzone am Sportplatz Wenzenbach" (VOB) (DS 17 / 28)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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40. Sitzung des Gemeinderates
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25.07.2017
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ö
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beschließend
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5.3 |
Beschluss
Die Gemeinde Wenzenbach vergibt den Auftrag über die „Sanierung der Laufbahn samt Sprungzone am Sportplatz Wenzenbach“ gemäß durchgeführter beschränkter Ausschreibung vom 28.06.2017 an den wirtschaftlichsten Anbieter „G.U.T. Sportstättenservice“ zu einem Gesamtpreis von
45.578,79 EUR brutto gemäß Ausschreibungsunterlagen.
Der Bieter wurde aufgrund der Bewertung des Vergabeverfahrens als Vergabeempfehlung deklariert und gilt aus preislichen Gesichtspunkten als der wirtschaftlichste Anbieter.
Die Kosten sind im Rahmen der Haushaltsstelle
1.2130.94000: (Sanierung Laufbahn am Dorfweiher)
Ansatz 2017: 40.000,- Euro
Bisherige Anordnungen 2017: 0,- Euro
zum Teil eingeplant.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
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5.4. Beschlussfassung über die Vergabeentscheidung im Vergabeverfahren "Abriss des ehemaligen Gasthauses Riederer einschließlich Nebengebäude, Holzschuppen und Stützmauer in Irlbach, Bayerwaldstraße 15" (VOB) (DS 17 / 29)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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40. Sitzung des Gemeinderates
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25.07.2017
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ö
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beschließend
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5.4 |
Beschluss
Die Gemeinde Wenzenbach vergibt den Auftrag über den „Abriss des ehemaligen Gasthauses Riederer einschließlich Nebengebäude, Holzschuppen und Stützmauer in Irlbach, Bayerwaldstraße 15“ gemäß durchgeführter beschränkter Ausschreibung vom 29.06.2017 an den wirtschaftlichsten Anbieter „Firma Max Engl“ zu einem Gesamtpreis von
42.245,00 brutto gemäß Ausschreibungsunterlagen.
Der Bieter wurde aufgrund der Bewertung des Vergabeverfahrens als Vergabeempfehlung deklariert und gilt aus preislichen Gesichtspunkten als der wirtschaftlichste Anbieter.
Die Kosten sind im Rahmen der Haushaltsstelle
1.6200.93200: (Erwerb Grundstücke Fl.Nr. 992 und 990/7 samt Abbruch)
Ansatz 2017: 50.000,- Euro
Bisherige Anordnungen 2017: 0,- Euro
eingeplant.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 1
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5.5. Diskussion über die mögliche Vergabe einer Erschließungsträgerschaft für das Mischgebiet "Gonnersdorf-Böhmerwaldstraße"
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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40. Sitzung des Gemeinderates
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25.07.2017
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ö
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beschließend
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5.5 |
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6. Beschlussfassung über die Erteilung der Aussagegenehmigung für Ersten Bürgermeister Koch, Verwaltungsfachwirt Leistner, Verwaltungsrat Elsner, Amtmann Hirschinger, Inspektor Schmid und Verwaltungsangestellte Beer im Strafverfahren gegen Schmid Josef wegen Untreue
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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40. Sitzung des Gemeinderates
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25.07.2017
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beschließend
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6 |
Beschluss
Der Gemeinderat erteilt Herrn Ersten Bürgermeister Koch im Strafverfahren gegen Josef Schmid wegen Untreue (vor dem Landgericht Regensburg) gemäß § 37 Abs. 3 Beamtenstatusgesetz (BeamtStG) i.V.m. Art. 2 Abs. 1 Gesetz über kommunale Wahlbeamte (KWBG) die Genehmigung zur Aussage.
Weiter wurde der Gemeinderat darüber in Kenntnis gesetzt, dass Erster Bürgermeister Koch im Rahmen seiner eigenen Zuständigkeit den Mitarbeitern Verwaltungsfachwirt Leistner und Verwaltungsangestellte B
eer gemäß § 3 Abs. 1 Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) sowie Verwaltungsrat Elsner, Amtmann Hirschinger und Inspektor Schmid gemäß Art. 6 Abs. 3 Bayerisches Beamtengesetz (BayBG) die Genehmigung zur Aussage erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
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7. Verschiedenes
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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40. Sitzung des Gemeinderates
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25.07.2017
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ö
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beratend
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7 |
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7.1. Einfache Dorferneuerung Irlbach –Freizeitbereich Wenzenbach-Aue
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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40. Sitzung des Gemeinderates
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25.07.2017
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ö
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beschließend
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7.1 |
zum Seitenanfang
7.2. Brücke Thurnhof
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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40. Sitzung des Gemeinderates
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25.07.2017
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beschließend
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7.2 |
zum Seitenanfang
7.3. Bushaltestelle Grünthal
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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40. Sitzung des Gemeinderates
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25.07.2017
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ö
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beschließend
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7.3 |
zum Seitenanfang
7.4. Lärmbelästigung durch Bewohner des Gebäudes Irlbacher Straße 11 in Grünthal
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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40. Sitzung des Gemeinderates
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25.07.2017
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ö
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beschließend
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7.4 |
Datenstand vom 16.10.2017 14:14 Uhr