Datum: 21.06.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Haupt- und Finanzausschuss
Öffentliche Sitzung, 18:15 Uhr bis 18:40 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 29.03.2022
2 Beratung über die Einrichtung zusätzlicher Fahrten und die damit einhergehende Kostenmehrung für den Gemeindebus Wenzenbach mit anschließender Beschlussfassung
3 Beratung über die Änderung der Dienstanweisung und Förderrichtlinie zur Übernahme von Kosten des Erwerbs von Führerscheinen für Einsatzfahrzeuge der freiwilligen Gemeindefeuerwehren durch die Gemeinde Wenzenbach mit anschließender Beschlussfassung (DS 22/03)
4 Verschiedenes (öffentlicher Teil)

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1. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 29.03.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss 18. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 21.06.2022 ö beschließend 1

Beschluss

Die Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses genehmigten die Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 29.03.2022 mit 5:0 Stimmen. Ausschussmitglieder Dr. Waldherr, Rauch und Rösch enthielten sich.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 0

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2. Beratung über die Einrichtung zusätzlicher Fahrten und die damit einhergehende Kostenmehrung für den Gemeindebus Wenzenbach mit anschließender Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss 18. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 21.06.2022 ö beschließend 2

Beschluss

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt die Einrichtung einer zusätzlichen Fahrt des Gemeindebusses an Schultagen zwischen 14:45 Uhr und 15:00 Uhr in Richtung Fußenberg – Thanhausen sowie die umlauftechnisch erforderliche Rückfahrt um 14:57 Uhr ab Hauzenstein über Thanhausen – Fußenberg in Richtung Wenzenbach Gemeindezentrum. Die hieraus resultierenden Mehrkosten belaufen sich auf rund 8.000,-- € / Jahr, wovon die GFN einen Kostenanteil von 30 % übernehmen wird. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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3. Beratung über die Änderung der Dienstanweisung und Förderrichtlinie zur Übernahme von Kosten des Erwerbs von Führerscheinen für Einsatzfahrzeuge der freiwilligen Gemeindefeuerwehren durch die Gemeinde Wenzenbach mit anschließender Beschlussfassung (DS 22/03)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss 18. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 21.06.2022 ö beschließend 3

Beschluss 1

  1. Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt, die Dienstanweisung und Förderrichtlinie zur Übernahme von Kosten des Erwerbs von Führerscheinen für Einsatzfahrzeuge der freiwilligen Gemeindefeuerwehren durch die Gemeinde Wenzenbach vom 16.07.2015, zuletzt geändert am 11.10.2019, wie folgt zu ändern:

  • „§ 3 (Förderhöhe)

Die Gemeinde Wenzenbach übernimmt die tatsächlich angefallenen und nachzuweisenden Kosten des jeweiligen Führerscheines. Sämtliche Kostenbestandteile sind durch den Geförderten schriftlich bei der Gemeindeverwaltung Wenzenbach nachzuweisen und ggf. per Vorauszahlung vorzustrecken. Die Auszahlung des Förderbetrages erfolgt zeitnah durch die Gemeinde Wenzenbach nach Eingang der Führerscheinerwerbsbestätigung sowie sämtlicher Kostennachweise. Die Gemeinde Wenzenbach trägt des Weiteren sämtliche Folgekosten der Führerscheinausbildung (wiederkehrende Untersuchungsgebühren auf gesundheitliche Eignung) der geförderten Personen. Der Antragsteller verpflichtet sich, bei einem Abbruch der Fahrschulausbildung aus einem von ihm zu vertretenden (schuldhaften) Grund, die Kosten der Fahrschulausbildung in voller Höhe zu übernehmen bzw. zu erstatten.“

Für die Auswahl der künftig zu kooperierenden Fahrschule der Führerscheinausbildung sollen auf Grundlage einer Ausschreibungsmatrix (u.a. Ortsbezug, Zeitpunkt Theorieausbildung, Preis) mehrere Angebote eingefordert und nach Auswertung an den wirtschaftlichsten Anbieter vergeben werden. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Beschluss 2

b) Die Änderung gilt rückwirkend zum 01.01.2021.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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4. Verschiedenes (öffentlicher Teil)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss 18. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 21.06.2022 ö beratend 4
Datenstand vom 19.08.2022 10:19 Uhr