Datum: 13.09.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:03 Uhr bis 20:33 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates am 26.07.2022
2 Information über die Aufstellung eines kommunalen Sturzflutkonzeptes oder eines Hochwasserschutz- und Rückhaltekonzeptes mit anschließender Beschlussfassung (Herren Bauer und Beer vom Wasserwirtschaftsamt Regensburg wurden geladen)
3 Gemeindeverbindungsstraße "Westumfahrung" - Information über den aktuellen Planungsstand samt Kosten- und Förderprognose mit anschließender Beschlussfassung über den Abschluss einer Vereinbarung mit dem Staatlichen Bauamt Regensburg über den Anschluss der Gemeindeverbindungsstraße "Westumfahrung" an dem nördlichen Verbindungsast der B16 an der Anschlussstelle Wenzenbach (Vertreter des Ingenieurbüros BBI wurden geladen)
4 Verschiedenes

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1. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates am 26.07.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 27. Sitzung des Gemeinderates 13.09.2022 ö beschließend 1

Beschluss

Die Mitglieder des Gemeinderates genehmigten die Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 26.07.2022 mit 13:0 Stimmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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2. Information über die Aufstellung eines kommunalen Sturzflutkonzeptes oder eines Hochwasserschutz- und Rückhaltekonzeptes mit anschließender Beschlussfassung (Herren Bauer und Beer vom Wasserwirtschaftsamt Regensburg wurden geladen)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 27. Sitzung des Gemeinderates 13.09.2022 ö beschließend 2

Beschluss

Erster Bürgermeister Koch fragte das Gremium, ob allgemeines Einverständnis bestehe, über die Erstellung eines Sturzflutenkonzeptes bereits heute Beschluss zu fassen und damit die Beantragung der Förderung in die Wege zu leiten. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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3. Gemeindeverbindungsstraße "Westumfahrung" - Information über den aktuellen Planungsstand samt Kosten- und Förderprognose mit anschließender Beschlussfassung über den Abschluss einer Vereinbarung mit dem Staatlichen Bauamt Regensburg über den Anschluss der Gemeindeverbindungsstraße "Westumfahrung" an dem nördlichen Verbindungsast der B16 an der Anschlussstelle Wenzenbach (Vertreter des Ingenieurbüros BBI wurden geladen)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 27. Sitzung des Gemeinderates 13.09.2022 ö beschließend 3

Beschluss

Die Gemeinde Wenzenbach schließt mit dem Staatlichen Bauamt Regensburg die nachfolgende Vereinbarung über den Anschluss der Gemeindeverbindungsstraße „Westumfahrung“ an den nördlichen Verbindungsast der Bundesstraße 16 an der Anschlussstelle Wenzenbach:


Staatliches Bauamt Regensburg
Az.: S33-43211/B 16

B 16_Anschlussstelle Wenzenbach
Anschluss der Gemeindeverbindungsstraße „Westumfahrung“ an den nördlichen Verbindungsast der Bundesstraße 16 an der Anschlussstelle Wenzenbach



Vereinbarung


zwischen

der Bundesrepublik Deutschland,
diese vertreten durch den Freistaat Bayern,
dieser vertreten durch das Staatliche Bauamt Regensburg
- Straßenbauverwaltung -

und

der Gemeinde Wenzenbach,
diese vertreten durch den 1. Bürgermeister Herrn Sebastian Koch
- Gemeinde -

über
den Anschluss der Gemeindeverbindungsstraße „Westumfahrung“ an dem nördlichen Verbindungsast der B 16 an der Anschlussstelle Wenzenbach



Anlage:        Lageplan M = 1 : 500        


§ 1
Gegenstand der Vereinbarung

1. Im Zuge des 2+1-Ausbaues der Bundesstraße 16 bei Wenzenbach wird die Anschlussstelle Wenzenbach in Richtung Regensburg neu gebaut. Die Anschlussrampe sowie der Kreisverkehrsverkehrsplatz im Zuge der Kreisstraße R 6 sind bereits planfestgestellt.
Die Gemeinde beabsichtigt zur innerörtlichen Verkehrsentlastung sowie Anbindung des Baugebietes „Roither Berg“ zudem eine Westumfahrung als Gemeindeverbindungsstraße zu errichten. Die Umgehungsstraße soll an die Anschlussrampe der B 16 in Fahrtrichtung Regensburg angeschlossen werden, wodurch eine neue Einmündung entsteht. Das Baurecht für die Umgehungsstraße wird mittels eines Bebauungsplanverfahrens erlangt.
2. Art und Umfang der erforderlichen Maßnahmen für den neuen Anschluss ergeben sich aus dem beiliegenden Lageplan des Ingenieurbüros BBI Ingenieure GmbH.
3. Grundlage des Vertrages sind das Fernstraßengesetz (FStrG), das Bayerische Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG), die Straßenkreuzungsrichtlinien (StraKR), die Ortsdurchfahrtsrichtlinien (ODR) und die sonst für die Straßenverwaltung geltenden Vorschriften und Richtlinien.


§ 2
Durchführung der Baumaßnahme

1. Die Straßenbauverwaltung und die Gemeinde kommen überein, die Durchführung der Bauarbeiten für den Anschluss der GVS „Westumfahrung“ an den Anschlussast der B16 gemeinsam mit den Arbeiten zum 2+1-Ausbau der B16 auszuführen und wie folgt aufzuteilen (siehe Plananlage):
    a) Die Straßenbauverwaltung ist für die Vergabe, Bauüberwachung, Abrechnung und Vertragsabwicklung aller Bauarbeiten einschließlich Markierung, Beschilderung und Fahrzeugrückhaltesysteme für die Anschlussrampe der B16, des Straßenabschnittes zwischen Brückenbauwerk und Kreisverkehrsplatz sowie des Geh- und Radweges zuständig.
    b) Die Gemeinde ist für die gesamte Planung und Erstellung der Ausschreibungsunterlagen sowie für die Vergabe, Bauüberwachung, Abrechnung und Vertragsabwicklung aller Bauarbeiten einschließlich Markierung, Beschilderung und Fahrzeugrückhaltesysteme für die Umgehungsstraße ab bzw. einschließlich dem Brückenbauwerk zuständig.
2. Die Planungen für die Teilbereiche nach § 2 Nr. 1a einschließlich des Linksabbiegestreifens sind mit der Straßenbauverwaltung abzustimmen. Die Gemeinde erwirkt rechtzeitig vor Fertigstellung der Maßnahme bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde unter Vorlage von mit der Straßenbauverwaltung abgestimmten Verkehrszeichenplänen die erforderliche verkehrsrechtliche Anordnung für die endgültige Markierung und Beschilderung. Die Straßenbauverwaltung sowie die Gemeinde sind bei der Ausführung jeweils weisungsbefugt und haben das Recht, fachliche Weisungen zu erteilen, soweit die Bauanlagen in ihre Unterhaltung übergehen. Es ist nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik (Straßenbauvorschriften) zu bauen.
3. Nach Beendigung der Bauarbeiten werden die Bauleistungen für die Teilbereiche nach § 2 Nr. 1a gemeinsam durch die Gemeinde und die Straßenbauverwaltung abgenommen. Die Straßenbauverwaltung überwacht die Gewährleistungsfristen und macht Gewährleistungsansprüche gegen den Auftragnehmer geltend und zwar auch im Namen der Gemeinde. Nach Übergabe der Bauteile an die Gemeinde teilt diese der Straßenbauverwaltung etwa auftretende Mängel unverzüglich mit. 

§ 3
Kostenverteilung

Die Baukosten für den neuen Anschluss der Westumfahrung an den Verbindungsast der Bundesstraße 16 werden wie folgt aufgeteilt:
  1. Für die Maßnahmen im Bereich der Anschlussrampe der B 16 sowie dem Straßenabschnitt zwischen Brückenbauwerk über den Wenzenbach und dem Kreisverkehrsplatz werden von der Gemeinde und der Straßenbauverwaltung zu jeweils 50 Prozent getragen, soweit in den nachfolgenden Absätzen nichts Anderes festgelegt wird.
2. Die Baukosten für den Geh- und Radweg trägt die Gemeinde zu 100 Prozent.
3. Die Kosten für die notwendige Beschilderung der neuen Einmündung trägt die Gemeinde zu 100 Prozent.
4. Die Kosten für die Markierungen auf der neuen Westumfahrung einschließlich des Straßenabschnittes bis zum Kreisverkehrsplatz trägt die Gemeinde zu 100 Prozent. Die Markierungskosten für die Anschlussrampe der B16 trägt die Straßenbauverwaltung zu 100 Prozent. 
5. Werden Änderungen oder Sicherungen von Versorgungs- oder sonstigen Leitungen notwendig, werden die entstehenden Kosten analog der vorgenannten Kostenaufteilung von der Gemeinde und der Straßenbauverwaltung getragen, sofern nicht der Versorgungsträger aufgrund bestehender Vertragsverhältnisse zahlungspflichtig ist.
6. Alle weiteren Kosten tragen die jeweiligen Baulastträger zu 100 Prozent.


§ 4
Grunderwerb

1. Der für die neue Einmündung notwendige Grunderwerb wird von der Gemeinde durchgeführt. 
2. Die Vermessung und Abmarkung wird von der Gemeinde spätestens 4 Wochen nach der Abnahme der Bauleistungen veranlasst, soweit die Vermessung und Abmarkung nicht schon im Zuge der Vermessung und Abmarkung des 2+1-Ausbaues der Bundessstraße stattgefunden hat. 
3. Die Kosten des Grunderwerbs sowie die Kosten für Beurkundung, Pfandfreigabe, Vermessung und Vermarkung trägt die Gemeinde.


§ 5
Zahlungspflicht und Abrechnung

Die Straßenbauverwaltung und die Gemeinde verpflichten sich, die nach dieser Vereinbarung auf sie entfallenden Kostenanteile zu übernehmen.

§ 6
Verwaltungskosten

Verwaltungskosten werden nicht erhoben.


§ 7
Bau- und Unterhaltungslast nach Fertigstellung

1. Jeder Beteiligte (Gemeinde und Straßenbauverwaltung) übernimmt grundsätzlich die Bau- und Unterhaltungslast für die im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben auf ihn entfallenden Bauteile, soweit in den nachfolgenden Absätzen nichts Anderes festgelegt wird.
2. Es besteht Übereinstimmung, dass die Bau- und Unterhaltungslast für den Straßenabschnitt zwischen Kreisverkehrsplatz und der Brücke über den Wenzenbach der Gemeinde obliegen.
2. Es besteht Übereinstimmung, dass die Bau- und Unterhaltungslast des Geh- und Radweges der Gemeinde obliegen.


§ 8
Schriftform

1. Änderungen und Ergänzungen zu dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform. Auch die Änderung des Schriftformerfordernisses muss in Schriftform erfolgen.
2. Die Vereinbarung wird 2-fach gefertigt. Jeder Vertragspartner erhält eine Ausfertigung der Vereinbarung.


§ 9
Salvatorische Klausel

Soweit einzelne Regelungen dieser Vereinbarung unwirksam sein sollten, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Regelungen. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Bestimmungen eine dieser Bestimmung möglichst nahekommende wirksame Regelung zu treffen.

Der Gemeinderat hat der Vereinbarung am ………………………. zugestimmt.




Für die Gemeinde Wenzenbach:                                Für die Straßenbauverwaltung:
Wenzenbach, den _______________                        Regensburg, den ______________
                                                               
______________________________                        ____________________________
Sebastian Koch                                                Manfred Rieger
1. Bürgermeister                                                Abteilungsleiter für den Landkreis 
Regensburg

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 3

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4. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 27. Sitzung des Gemeinderates 13.09.2022 ö beratend 4
Datenstand vom 04.10.2022 14:18 Uhr