Datum: 22.11.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:05 Uhr bis 19:29 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates am 18.10.2022
2 Beschlussfassung über die Änderung der Benutzungsordnung für die Gemeindebibliothek Wenzenbach (DS 22/11)
3 Verschiedenes

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1. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates am 18.10.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 30. Sitzung des Gemeinderates 22.11.2022 ö beschließend 1

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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2. Beschlussfassung über die Änderung der Benutzungsordnung für die Gemeindebibliothek Wenzenbach (DS 22/11)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 30. Sitzung des Gemeinderates 22.11.2022 ö beschließend 2

Beschluss

Die Gemeinde Wenzenbach erlässt auf Grundlage von Art. 21 der Gemeindeordnung
(GO) mit Gemeinderatsbeschluss vom 22. November 2022 folgende
Benutzungsordnung:

Benutzungsordnung 

 
Gemeindebibliothek 

1. Allgemeines 

 
1.1        Die Gemeindebibliothek Wenzenbach ist eine öffentliche Einrichtung. Sie dient der allgemeinen Bildung und Information, der Aus-, Weiter- und Fortbildung sowie der Freizeitgestaltung. Lesen, Recherchieren und Aufenthalt in der Bibliothek ohne Entleihung steht auch nicht angemeldeten Personen offen. Die Hausordnung muss in jedem Fall beachtet werden. 
 
 

2. Benutzerkreis 

 
2.1        Jede Person ist im Rahmen dieser Ordnung berechtigt, auf privatrechtlicher Grundlage Medien zu entleihen und die Einrichtungen der Bibliothek zu nutzen. Schulen und Kindertageseinrichtungen im Gemeindegebiet Wenzenbach sind nach Anmeldung durch eine bevollmächtigte Person berechtigt, die Bibliothek unentgeltlich zu nutzen. 
 
2.2        Die Leitung der Bibliothek kann für die Benutzung einzelner Einrichtungen besondere Bestimmungen treffen. 
 
 

3. Anmeldung 

 
3.1        Der/die Benutzer*in meldet sich persönlich unter Vorlage eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses, sowie ggf. Nachweis der Bedürftigkeit (Gebührenminderung) an. Das Personal der Gemeindebibliothek kann für Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr die schriftliche Einverständniserklärung der Eltern oder der Erziehungsberechtigten verlangen. Für Einrichtungen hat ein/e berechtigte/r Vertreter*in die Anmeldung zu unterschreiben.
 
3.2        Die Angaben werden unter Beachtung der geltenden Datenschutzbestimmungen elektronisch gespeichert. 
 
3.3        Der/die Benutzer*in bzw. sein/ihr gesetzliche/r Vertreter*in erkennt die Benutzungsordnung bei der Anmeldung durch eigenhändige Unterschrift an und gibt damit die Zustimmung zur elektronischen Speicherung seiner/ihrer Angaben zur Person. 
 
3.4        Nach der Anmeldung erhält jede/r Benutzer*in einen Benutzerausweis. Der Benutzerausweis ist nicht übertragbar und bleibt Eigentum der Bibliothek. Der Ausweis ist bei jeder Ausleihe vorzulegen. Der Verlust dieses Ausweises ist der Bibliothek unverzüglich anzuzeigen. Bei Neuausstellung des Benutzerausweises fällt eine Gebühr von 2,00 € an. Jeder Wohnungswechsel ist der Bibliothek mitzuteilen. Der Benutzerausweis ist zurückzugeben, wenn die Bibliothek es verlangt oder die Voraussetzungen für die Benutzung nicht mehr gegeben sind. 
 

4. Ausleihe, Verlängerung, Vormerkung 

 
4.1        Gegen Vorlage des Benutzerausweises werden 
 
  • Bücher, Hörbücher, Tonies bis zu vier Wochen, 
  • Zeitschriften, Spiele und DVDs bis zu zwei Wochen 
 
unentgeltlich ausgeliehen. Die Leihfrist kann einmalig selbständig über das Leserkonto oder über das Bibliothekspersonal verlängert werden, sofern keine Vorbestellungen auf den Titel vorliegen. Präsenzbestände werden nicht entliehen. 

    1. Ausgeliehene Medien können selbständig über das Leserkonto oder das Bibliothekspersonal vorbestellt werden. Für die Vorbestellung wird von der Bibliothek keine Verwaltungsgebühr erhoben. 

    1. Die Bibliothek ist berechtigt, entliehene Medien jederzeit zurückzufordern. 

    1. Bei der Ausgabe von Medien werden die Altersangaben gemäß FSK Vorschriften beachtet. 

    1. Bei wiederholten Verstößen gegen die Benutzungsordnung kann der/die Benutzer*in von der Ausleihe von Medien ausgeschlossen werden. 

    1. Das Weiterverleihen von Medien an Dritte ist nicht gestattet. 

    1. Nutzer*innen der Bibliothek Wenzenbach können im Rahmen ihrer Mitgliedschaft die Onleihe eMedien Bayern nutzen.


5. Bayerischer Leihverkehr 


5.1        Medien, die nicht im Bestand der Bibliothek vorhanden sind, können über den Bayerischen Leihverkehr nach den hierfür geltenden Richtlinien beschafft werden. Hierfür wird eine Bearbeitungsgebühr erhoben. 


6. Behandlung der entliehenen Medien – Haftung 

 
6.1        Der/die Benutzer*in ist verpflichtet, die entliehenen Medien sorgfältig zu behandeln und sie vor Verlust, Veränderung, Beschmutzung oder Beschädigung zu bewahren. 
 
6.2        Bereits vorliegende Mängel entliehener Medien hat der/die Benutzer*in bei der Ausleihe unverzüglich dem Bibliothekspersonal zu melden. 
 
6.3        Der Verlust oder die Beschädigung entliehener Medien ist der Bibliothek unverzüglich mitzuteilen. 
 
6.4        Der/die Benutzer*in haftet für die auf seinen/ihren Namen entliehenen Medien. Für verlorene, veränderte, beschmutzte oder beschädigte Medien ist der/die Benutzer*in schadensersatzpflichtig.

6.5        Für Schäden, die durch Missbrauch des Benutzerausweises entstehen, ist der/die eingetragene Benutzer*in haftbar. 


7. Jahres- und Verwaltungsgebühren, Einziehung 


Für die Ausleihe von Medien in der Bibliothek und über die Onleihe ist eine jährliche Gebühr zu entrichten. 

7.1        Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lbj.                 frei
       Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe (Schule/Kita/Krippe):         frei 

       Erwachsene                                                         € 10,00 
       Partner-Ausweis (Ehe-/Lebenspartner*in)                                € 5,00 
       Ermäßigt                                                                € 6,00 
(Ermäßigungsberechtigt: Auszubildende/Studierende/Schüler*innen; Empfänger*innen von Sozialhilfe/Hartz IV; schwerbehinderte Personen; Teilnehmer*innen am Bundesfreiwilligendienst) Eine Änderung dieser Berechtigungen ist der Bibliothek anzuzeigen 

Nutzung des Kunden-PCs                                                frei

Fernleihe (pro bestelltes und tatsächlich geliefertes Medium):        € 2,00
 
7.2        Für Medien, die nach Ablauf der Leihfrist nicht zurückgebracht werden, ist eine Nachgebühr zu entrichten. Hat der/die Benutzer*in die Verzögerung nicht zu vertreten (z.B. Krankheit), wird keine Nachgebühr erhoben. 

Überschreitung der Leihfrist: Pro Mahnung                                € 3,00
       Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre                                 € 1,00

7.3        Bei Verlust/Beschädigung von Medien ist wie folgt Ersatz zu leisten:

  • Medien bis 1 Jahr nach Anschaffung: 90% des Neubeschaffungspreises
  • Medien älter als 1 Jahr, die noch neu beschafft werden können: 70% des Neubeschaffungspreises 
  • Zeitschriften, ältere Lustige Taschenbücher: Pauschale Ersatzgebühr von € 2,00
  • Medien, die nicht mehr im Handel erhältlich sind: Pauschale Ersatzgebühr von € 3,00 
 
7.4        Ausstehende Verwaltungsgebühren und sonstige Forderungen werden ggf. auf dem Rechtsweg eingezogen. 
 
7.5        Die neuen Jahresgebühren treten für neue Leser*innen sofort in Kraft, für bestehende Leser*innen 
       bei nächster Verlängerung des Ausweises. Alle weiteren Änderungen treten für alle Leser*innen ab sofort in Kraft. 


8. Hausordnung 

 
8.1        Jede/r Benutzer*in erkennt die von der Bibliothek erlassene Hausordnung an. 
 
8.2        In der Bibliothek ist auf Ruhe zu achten. Jede/r Benutzer*in hat sich so zu verhalten, dass andere Benutzer*innen und der Bibliotheksbetrieb nicht beeinträchtigt werden. 
 
8.3        Essen und das Mitbringen von Tieren sind in der Bibliothek nicht erlaubt. 
 
8.4        Eine Entnahme von Büchern/Medien ohne Registrierung an der Verbuchungstheke ist nicht statthaft und muss als Diebstahl geahndet werden. 

8.5.        Anweisungen vom Bibliothekspersonal müssen befolgt werden.
 
 

9. Ausschluss 

 
9.1        Personen, die gegen die Bestimmungen dieser Benutzungsordnung oder gegen die Anordnung des Personals verstoßen, können von der Benutzung der Bibliothek ausgeschlossen werden. 
 
 

10. In-Kraft-Treten 

 
10.1        Diese Benutzungsordnung tritt am 01. Januar 2023 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Benutzungsordnung vom 25. Februar 2003, zuletzt geändert am 16. März 2016, außer Kraft. 
 

Wenzenbach, den 


Koch 
Erster Bürgermeister 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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3. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 30. Sitzung des Gemeinderates 22.11.2022 ö beratend 3
Datenstand vom 05.01.2023 13:30 Uhr