Datum: 08.11.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Bau-und Umweltausschuss
Öffentliche Sitzung, 18:05 Uhr bis 19:18 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Bauausschusses am 11.10.2022
2 Bauanträge
2.1 Antrag auf Nutzungsänderung des Einfamilienwohnhauses in ein Zweifamilienwohnhaus, Keplerstraße 6, Flur-Nr. 430/44, Gemarkung Wenzenbach
2.2 Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Einliegerwohnung, Talblick 9, Flur-Nr. 107/3, Gemarkung Wenzenbach
3 Anträge auf isolierte Befreiung
3.1 Bau eines Außenpools und einer Stützmauer, Sauerwies 5, Flur-Nr. 328/44, Gemarkung Grünthal I
4 Neubau Gemeindeverbindungsstraße Westumfahrung: Plangenehmigung nach § 68 Abs. 2 WHG – Beschlussfassung über die Erteilung einer Verpflichtungserklärung im Zusammenhang mit der Beantragung des vorzeitigen Maßnahmenbeginns
5 Verschiedenes

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1. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Bauausschusses am 11.10.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-und Umweltausschuss 27. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 08.11.2022 ö beschließend 1

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss genehmigt die Niederschrift des öffentlichen Teils der Sitzung vom 11.10.2022, bei Enthaltung von Martina Fuchs, Christian Ederer und Rainer Mißlbeck.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 0

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2. Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-und Umweltausschuss 27. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 08.11.2022 ö beschließend 2
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2.1. Antrag auf Nutzungsänderung des Einfamilienwohnhauses in ein Zweifamilienwohnhaus, Keplerstraße 6, Flur-Nr. 430/44, Gemarkung Wenzenbach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-und Umweltausschuss 27. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 08.11.2022 ö beschließend 2.1

Beschluss

Hinsichtlich des Antrages auf Baugenehmigung für die Nutzungsänderung des Einfamilienhauses in ein Zweifamilienhaus, Keplerstr. 6, Flur-Nr. 430/44, Gemarkung Wenzenbach, erteilt die Gemeinde Wenzenbach das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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2.2. Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Einliegerwohnung, Talblick 9, Flur-Nr. 107/3, Gemarkung Wenzenbach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-und Umweltausschuss 27. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 08.11.2022 ö beschließend 2.2

Beschluss

Hinsichtlich des Antrages auf Baugenehmigung für den Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Einliegerwohnung, Talblick 9, Flur-Nr. 107/3, Gemarkung Wenzenbach, erteilt die Gemeinde Wenzenbach das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 4

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3. Anträge auf isolierte Befreiung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-und Umweltausschuss 27. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 08.11.2022 ö beschließend 3
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3.1. Bau eines Außenpools und einer Stützmauer, Sauerwies 5, Flur-Nr. 328/44, Gemarkung Grünthal I

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-und Umweltausschuss 27. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 08.11.2022 ö beschließend 3.1

Beschluss

Hinsichtlich des Antrages auf isolierte Befreiung für den Bau eines Außenpools und einer Stützmauer, Sauerwies 5, Flur-Nr. 328/45, Gemarkung Grünthal I, erteilt die Gemeinde Wenzenbach für folgende Befreiungen das gemeindliche Einvernehmen:
  1. Pool liegt außerhalb des Baufensters
  2. Errichtung einer Stützmauer als Einfriedung

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

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4. Neubau Gemeindeverbindungsstraße Westumfahrung: Plangenehmigung nach § 68 Abs. 2 WHG – Beschlussfassung über die Erteilung einer Verpflichtungserklärung im Zusammenhang mit der Beantragung des vorzeitigen Maßnahmenbeginns

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-und Umweltausschuss 27. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 08.11.2022 ö beschließend 4

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, eine Verpflichtungserklärung im Zusammenhang mit der Beantragung des vorzeitigen Maßnahmenbeginns zum Vorhaben „Neubau Gemeindeverbindungsstraße Westumfahrung – Plangenehmigung nach § 68 Abs. 2 WHG“ mit folgendem Inhalt zu erteilen:

„Die Gemeinde Wenzenbach als Trägerin des Vorhabens „Neubau der Gemeindeverbindungsstraße Westumfahrung“ verpflichtet sich, alle bis zur Entscheidung durch die Ausführung verursachten Schäden zu ersetzen und, sofern kein Planfeststellungsbeschluss oder keine Plangenehmigung erfolgt, den früheren Zustand wiederherzustellen.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 1

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5. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-und Umweltausschuss 27. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 08.11.2022 ö beratend 5
Datenstand vom 12.01.2023 13:46 Uhr