Datum: 25.04.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:04 Uhr bis 21:52 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates am 28.03.2023
2 Vorstellung des "Integrierten Klimaschutzkonzepts der Gemeinde Wenzenbach" mit anschließender Beschlussfassung (DS 23/13)
3 Beratung über den Antrag des Sportverein Wenzenbach e.V. auf Bezuschussung des Projektes "Schulplatz" mit anschließender Beschlussfassung (DS 22/15)
4 Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan "SONDERGEBIET Sozialeinrichtungen Kinder und Senioren Irlbach"
4.1 Beschlussfassung über die Abwägung eingegangener Anregungen, Einwendungen und Bedenken der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Behörden / sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB - Erneute Beteiligung - Nr. 23.13
4.2 Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB - Nr. 23.14
5 Beratung über den Beitritt zur Initiative "Lebenswerte Städte und Gemeinden durch angepasste Geschwindigkeiten" mit anschließender Beschlussfassung - Antrag der SPD-Fraktion (DS 23/05)
6 Beratung über den Antrag der Gemeinde Bernhardswald auf Auflösung und Eingliederung des gemeindefreien Gebietes "Kreuther Forst" in die Gemeinde Bernhardswald gemäß Art. 11 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) mit anschließender Beschlussfassung (DS 23/07)
7 Verschiedenes

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1. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates am 28.03.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 36. Sitzung des Gemeinderates 25.04.2023 ö beschließend 1

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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2. Vorstellung des "Integrierten Klimaschutzkonzepts der Gemeinde Wenzenbach" mit anschließender Beschlussfassung (DS 23/13)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 36. Sitzung des Gemeinderates 25.04.2023 ö beschließend 2

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt: 
  1. das „Klimaschutzkonzept der Gemeinde Wenzenbach“, einschließlich des Leitbildes, im Kapitel 4 und der in Kapitel 6 aufgeführten Einzelmaßnahmen, einschließlich der vorbezeichneten Änderungen/Ergänzungen/Anpassungen umzusetzen.
    1. Punkt A
    2. Punkt B
  2. den mit der Erstellung des Klimaschutzkonzeptes angestoßenen Verstetigungsstrategie und das Controlling-Konzept, wie in Kapitel 7 beschrieben, aufzubauen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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3. Beratung über den Antrag des Sportverein Wenzenbach e.V. auf Bezuschussung des Projektes "Schulplatz" mit anschließender Beschlussfassung (DS 22/15)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 36. Sitzung des Gemeinderates 25.04.2023 ö beschließend 3

Beschluss

Der Gemeinderat genehmigt den Antrag des Sportverein Wenzenbach e.V. vom 07.12.2022 auf Bezuschussung des Projektes „Schulplatz“. 

Das beabsichtigte Vorhaben umfasst dabei folgende Maßnahmen:

  • Errichtung von zwei Tennisspielfeldern
  • Errichtung eines Fußballallwetterplatzes (Kunstrasenplatzes)
  • Umrüstung der bestehenden Flutlichtbeleuchtung auf LED-Technik
  • Einzäunung der Sportanlage

Es wird ein gemeindlicher Zuschuss nach Vorlage der Baupläne, Kostenvoranschläge sowie belegter Finanzierungspläne in Höhe bis zu 50 % (jedoch maximal bis zu 400.000,-- €) der zu erwarteten Gesamtkosten zur Verfügung gestellt. Für die finale Gewährung der kommunalen Förderung werden allerdings nur Kosten in ihrer tatsächlich entstandenen Höhe zugrunde gelegt. Die Beantragung anteiliger Förderbeträge entsprechend dem Baufortschritt ist möglich. 

Die gemeindliche Förderzusage erfolgt ausschließlich unter folgenden Auflagen:

  • Die Sportanlage ist auch nach Abschluss der Baumaßnahme partiell weiterhin für die Öffentlichkeit zugänglich zu halten. 
  • Die Südseite des Zaunes am Kunstrasenplatz zum Dorfweiher hin ist von jeglicher Werbung (u.a. Werbebanner, Beschilderung) freizuhalten. 
  • Zudem hat bis spätestens zur Abnahme der Gesamtmaßnahme eine mit dem örtlichen Bauhof abgestimmte Grenzbepflanzung als „natürliche“ Einfriedung entlang der Südgrenze des Kunstrasen-/Tennisplatzes zu erfolgen. 
  • Es wird klargestellt, dass die Förderzusage sich ausschließlich auf die erstmalige Herstellung der Sportanlage bezieht. Der Sportverein ist zudem angehalten, entsprechende Rücklagen für etwaige Sanierungsmaßnahmen zu bilden und dabei ein Fixbetrag von mindestens 10.000,-- € (jährlich) an die Gemeinde Wenzenbach auf ein Verwahrkonto zu entrichten. 
  • Vorgelagert hat im Hinblick auf die Erstellung des Fußballallwetterplatzes (Kunstrasenplatzes) eine technische Plausibilitätsprüfung durch ein Fachplanungsbüro zu erfolgen. Hierbei sollen insbesondere die wesentlichen Aspekte zur Lebensdauer, Erhaltungsmaßnahmen, Nutzungsempfehlung, Situierung im Hinblick auf den Überschwemmungsbereich fachlich geprüft werden. 
  • Bei der Herstellung des Kunstrasens ist auf die Verwendung von Mikroplastik zu verzichten. 
  • Eine Versicherung für Hochwasserschäden am Kunstrasenplatz ist vor Beginn der Baumaßnahme vorzulegen. 

Mit der Umsetzung des Projektes „Schulplatz“ darf erst nach Einreichung aller Unterlagen und Zustimmung durch die Gemeindeverwaltung begonnen werden. Der Abschluss des Vorhabens ist der Gemeindeverwaltung schriftlich mitzuteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 2

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4. Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan "SONDERGEBIET Sozialeinrichtungen Kinder und Senioren Irlbach"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 36. Sitzung des Gemeinderates 25.04.2023 ö beschließend 4
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4.1. Beschlussfassung über die Abwägung eingegangener Anregungen, Einwendungen und Bedenken der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Behörden / sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB - Erneute Beteiligung - Nr. 23.13

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 36. Sitzung des Gemeinderates 25.04.2023 ö beschließend 4.1

Beschluss

Die Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange werden zur Kenntnis genommen.
Der Gemeinderat beschließt zum Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan "Sondergebiet Sozialeinrichtungen Kinder und Senioren Irlbach", den vorbeizeichneten Einzelbeschlüssen zur Abwägung eingegangener Anregungen, Einwendungen und Bedenken zuzustimmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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4.2. Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB - Nr. 23.14

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 36. Sitzung des Gemeinderates 25.04.2023 ö beschließend 4.2

Beschluss

Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB wurde vom 08.08.2022 bis einschließlich 09.09.2022 durchgeführt.
Aufgrund einer Planänderung erfolgte eine erneute verkürzte Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a Abs. 3 BauGB in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB vom 06.02.2023 bis einschließlich 20.02.2023.
Auf die Beteiligungen wurde durch ortsübliche Bekanntmachung frist- und formgerecht hingewiesen.

Aufgrund eingegangener Stellungnahmen ist keine erneute öffentliche Auslegung notwendig.

Der Gemeinderat beschließt den Bebauungs- und Grünordnungsplan "Sondergebiet Sozialeinrichtungen Kinder und Senioren Irlbach" in der Fassung vom 25.04.2023 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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5. Beratung über den Beitritt zur Initiative "Lebenswerte Städte und Gemeinden durch angepasste Geschwindigkeiten" mit anschließender Beschlussfassung - Antrag der SPD-Fraktion (DS 23/05)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 36. Sitzung des Gemeinderates 25.04.2023 ö beschließend 5

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 8

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6. Beratung über den Antrag der Gemeinde Bernhardswald auf Auflösung und Eingliederung des gemeindefreien Gebietes "Kreuther Forst" in die Gemeinde Bernhardswald gemäß Art. 11 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) mit anschließender Beschlussfassung (DS 23/07)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 36. Sitzung des Gemeinderates 25.04.2023 ö beschließend 6

Beschluss

a)

Der Gemeinderat stimmt dem Antrag der Gemeinde Bernhardswald auf Eingliederung des gemeindefreien Gebietes „Kreuther Forst“ zu. 

Abstimmung: 0 : 20

b)

Zugleich bekräftigt die Gemeinde Wenzenbach weiterhin ihr Interesse an der Eingliederung eines angemessenen Teilbereiches des gemeindefreien Gebietes „Kreuther Forst“. Die Verwaltung wird hierzu beauftragt, im Einvernehmen mit den angrenzenden Kommunen Bernhardswald, Donaustauf und Altenthann einen entsprechenden Eingliederungsantrag im Sinne des Art. 11 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) zu stellen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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7. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 36. Sitzung des Gemeinderates 25.04.2023 ö beratend 7
Datenstand vom 26.06.2023 08:02 Uhr