Aufstellung eines Bebauungsplanes "Stürzlham Mitte" zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Carport auf dem Grundstück Fl.Nr. 618 der Gemarkung Wattersdorf, Neukirchner Straße, 83629 Stürzlham; hier: Vorlage des Planentwurfs.
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 04.02.2021
Beratungsreihenfolge
Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)
Der Bauausschuss hat sich am 07.12.2020 mit dieser Bauangelegenheit befasst und hierzu folgenden Beschluss gefasst:
„Das Planungsbüro Kurz GbR wird gebeten, zur nächsten Sitzung einen Bebauungsplanentwurf zu erstellen. Der Gemeinderat ist einverstanden, dass die bestehende Ortsabrundungssatzung mit einem erweiterten Geltungsbereich in einen Bebauungsplan umgewandelt wird und beauftragt die Verwaltung, in dieser Form weiter zu planen.“
Es handelt sich in Rücksprache mit der Kreisbauabteilung im Landratsamt Miesbach um eine Nachverdichtung im baurechtlichen Innenbereich. Ein naturschutzfachlicher Ausgleichsbedarf besteht deshalb nach Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde nicht.
Das Planungsbüro Kurz hat zur Sitzung einen entsprechenden Bebauungsplanentwurf vorgelegt, der die bisherige Ortsabrundungssatzung ersetzen soll. Einige nicht mehr zeitgemäße Restriktionen sind im Entwurf entfallen.
Wegen dem erforderlichen Sichtdreieck ist das geplante Gebäude um 2,50 m in das Grundstück zu verschieben. Soweit dies nicht erwünscht ist, müsste der Bauwerber auf den die Sicht behindernden Anbau verzichten. Im Übrigen sind die Festlegungen der Satzung weitgehend übernommen. Zur Wandhöhe sind zeitgemäße Angaben eingearbeitet worden. Die Verwaltung wurde ermächtigt, nach Abstimmung mit dem Antragsteller das weitere Verfahren auf der Basis der bestehenden Entwurfsfestlegungen durchzuführen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
Datenstand vom 19.02.2021 08:06 Uhr