Aufstellung eines Bebauungsplanes "Stürzlham Mitte" zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Carport auf dem Grundstück Fl.Nr. 618 der Gemarkung Wattersdorf, Neukirchner Straße, 83629 Stürzlham; hier: Vorlage des Planentwurfs.


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 04.02.2021

Beratungsreihenfolge

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Der Bauausschuss hat sich am 07.12.2020 mit dieser Bauangelegenheit befasst und hier­zu folgenden Beschluss gefasst:
„Das Planungsbüro Kurz GbR wird gebeten, zur nächsten Sitzung einen Bebauungs­plan­entwurf zu erstellen. Der Gemeinderat ist einverstanden, dass die bestehende Ortsab­run­dungssatzung mit einem erweiterten Geltungsbereich in einen Bebauungsplan umge­wan­delt wird und beauftragt die Verwaltung, in dieser Form weiter zu planen.“
Es handelt sich in Rücksprache mit der Kreisbauabteilung im Landratsamt Miesbach um eine Nachverdichtung im baurechtlichen Innenbereich. Ein naturschutzfachlicher Aus­gleichsbedarf besteht deshalb nach Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde nicht.
Das Planungsbüro Kurz hat zur Sitzung einen entsprechenden Bebauungsplanentwurf vor­gelegt, der die bisherige Ortsabrundungssatzung ersetzen soll. Einige nicht mehr zeit­ge­mäße Restriktionen sind im Entwurf entfallen.
Wegen dem erforderlichen Sichtdreieck ist das geplante Gebäude um 2,50 m in das Grund­stück zu verschieben. Soweit dies nicht erwünscht ist, müsste der Bauwerber auf den die Sicht behindernden Anbau verzichten. Im Übrigen sind die Festlegungen der Satzung weitgehend über­nommen. Zur Wandhöhe sind zeitgemäße Angaben eingearbeitet worden. Die Verwaltung wurde ermächtigt, nach Abstimmung mit dem Antragsteller das weitere Verfahren auf der Basis der bestehenden Entwurfsfestlegungen durch­zu­führen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 19.02.2021 08:06 Uhr