Zweckverband KDZ Oberland; Inanspruchnahme der Aufgabe „Vergabewesen“ durch die Gemeinde Weyarn – erneute Beratung und Beschlussfassung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 12.12.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 12.12.2019 ö beschließend 11

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Die Verwaltung empfiehlt auch unter den aktuellen Rahmenbedingungen, das Vergabewesen an den KDZ Oberland zu übertragen. Die ab 2020 geltenden Regelungen würden einen hohen Schulungsbedarf erzeugen und für die geringe Anzahl gemeindlicher Beschaffungen könne das erforderliche Know-how für eine die rechtssichere und vollelektronische Abwicklung nicht vorgehalten werden. Insbesondere wurde auf hohe Risiken bei fehlerhafter Abwicklung hingewiesen.
Herr Gemeinderat Ernst Weidl bemängelte mit deutlichen Worten die immer weiter ausufernde Bürokratisierung, die kleinere Gemeinden vor ernsthafte Probleme stelle. Negativ wird von ihm zudem die weitere Privatisierung von staatlichen Aufgaben wie Geschwindigkeitsmessungen gesehen, die ebenfalls die Gemeinden belasteten. Dies müsse auch klar gegenüber der gesetzgebenden Politik angesprochen werden.
Der Erste Bürgermeister pflichtete dem bei. Es sei eine weiter zunehmende Bürokratisierung zu beobachten (vermehrte Steuerpflicht für Kommunen, Datenschutzanforderungen, neues Erschließungskostenrecht, neue Grundsteuer, ständig neue Nachweispflichten usw.), die den Gemeinden einfach so vorgesetzt würden, ohne dass höhere Mittelzuweisungen erfolgten. Aus Sicht des Ersten Bürgermeisters ist eine Aufgabenbündelung von ausbildungsintensiven gelegentlichen Tätigkeiten mit anderen Kommunen in Zweckverbänden die sinnvollste Möglichkeit, einer Gebietsreform vorzubeugen und bürgernahe kommunale Kernkompetenzen vor Ort zu belassen.
Albert Zinsbacher wies darauf hin, dass Ausschreibungen so geschnitten sein müssen, dass auch heimische Betriebe zum Zuge kommen könnten.
Der Gemeinderat nahm die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschloss, dem ZV KDZ Oberland die Durchführung von Vergabeverfahren (ohne Vergabe von Aufträgen und Abschluss von Verträgen) zu übertragen, wenn der geschätzte Auftragswert je Vergabe oder je Gewerk einen Betrag von 25.000.- EUR (netto) erreicht. Die Vergabe von Aufträgen und der Abschluss von Verträgen verbleiben bei der Gemeinde.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 21.07.2020 15:25 Uhr