Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 10 "Seidinger Straße" zur Errichtung von Carports und Überdachung von Stellplätzen.


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 10.09.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 10.09.2020 ö beschließend 10

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Das Bauamt im Landratsamt Miesbach hat im Rahmen einer Baukontrolle festgestellt, dass im Bereich des Bebauungsplans Nr. 10 „Seidinger Straße“ Thujenhecken gepflanzt wurden, Wohnwägen und Wohnmobile auf Pkw-Stellplätzen abgestellt wurden und verschiedene Überdachungen von Stellplätzen (Carports) errichtet wurden. Dies wurde mit einigen Fotos dokumentiert. Das Landratsamt bat die Gemeinde Weyarn zu überprüfen, ob insbesondere für die überdachten Stellplätze eine isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans möglich ist oder ob eine Änderung des Bebauungsplans erforderlich ist. Dies wurde vom Gemeinderat als nicht notwendig erachtet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 29.09.2020 16:46 Uhr