3. Änderung der Ortsabrundungssatzung "Großpienzenau, Burgstraße"; hier: Behandlung der Stellungnahmen gemäß § 13 Abs. 2 Nrn. 2 und 3 BauGB und Satzungsbeschluss.
Daten angezeigt aus Sitzung: Sitzung des Gemeinderates, 10.12.2020
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
---|---|---|---|---|---|
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) | Sitzung des Gemeinderates | 10.12.2020 | ö | 6 |
Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)
Von Bürgern wurden keine Anregungen oder Bedenken vorgebracht. Anregungen oder Bedenken gingen von der Unteren Denkmalschutzbehörde ein, die zur Abstimmung sämtlicher Planungen mit der Unteren Denkmalschutzbehörde aufforderte. Das Wasserwirtschaftsamt Rosenheim brachte den Hinweis auf eine hochwasserangepasste Bauweise ein. Mit der Unteren Naturschutzbehörde besteht noch Klärungsbedarf zu den Ausgleichsflächen. Die Satzung wird in Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde noch präzisiert.
Datenstand vom 17.12.2020 15:26 Uhr