3. Änderung der Ortsabrundungssatzung "Großpienzenau, Burgstraße"; hier: Behandlung der Stellungnahmen gemäß § 13 Abs. 2 Nrn. 2 und 3 BauGB und Satzungsbeschluss.


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 10.12.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 10.12.2020 ö 6

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Von Bürgern wurden keine Anregungen oder Bedenken vorgebracht. Anregungen oder Be­denken gingen von der Unteren Denkmalschutzbehörde ein, die zur Abstimmung sämt­licher Planungen mit der Unteren Denkmalschutzbehörde aufforderte. Das Wasser­wirt­schafts­amt Rosenheim brachte den Hinweis auf eine hochwasserangepasste Bauweise ein. Mit der Unteren Naturschutzbehörde besteht noch Klärungsbedarf zu den Ausgleichs­flächen. Die Satzung wird in Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde noch präzisiert.

Datenstand vom 17.12.2020 15:26 Uhr