Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung und Garagen auf dem Grundstück Fl.Nr. 422/4 der Gemarkung Wattersdorf, Holzkirchener Straße 1, 83629 Weyarn.
Daten angezeigt aus Sitzung: Sitzung des Gemeinderates, 10.12.2020
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Grundstücks- und Bauausschuss (Gemeinde Weyarn) | Sitzung des Grundstücks- und Bauausschusses | 07.12.2020 | ö | beratend | 7 |
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) | Sitzung des Gemeinderates | 10.12.2020 | ö | beschließend | 12 |
Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)
Der Antragsteller möchte zu dem bereits bestehenden Einfamilienhaus im Südosten des Grundstücks Fl.Nr. 422/4 der Gemarkung Wattersdorf ein weiteres Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung und Garagen errichten. Die Beurteilung erfolgt nach § 34 BauGB.
Das Einvernehmen zu dem Bauantrag wurde grundsätzlich erteilt.
Aus Gründen der Gleichbehandlung mit dem östlichen Nachbarn wurde die Abstandsflächenübernahme grundsätzlich nicht verweigert.
Der Bauwerber wurde trotzdem gebeten zu prüfen, ob das geplante Gebäude etwas nach Nordwesten verschoben werden könne (zugunsten des östlichen Nachbargrundstücks). Es wurde festgestellt, dass mit der neuen Abstandsflächenregelung ab dem 01.02.2021 im Baurecht ohnehin verringerte Abstandsregelungen eingeräumt werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
Datenstand vom 17.12.2020 15:26 Uhr