Antrag auf Änderung der Ortsabrundungssatzung Westerhamer Straße in Holzolling bzgl. Umnutzung einer Garage zu Wohnzwecken auf dem Grundstück Fl.Nr. 15/6 der Gemarkung Holzolling, Westerhamer Straße, 83629 Holzolling
Daten angezeigt aus Sitzung: Sitzung des Gemeinderates, 05.03.2020
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Grundstücks- und Bauausschuss (Gemeinde Weyarn) | Sitzung des Grundstücks- und Bauausschusses | 02.03.2020 | ö | 4 | |
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) | Sitzung des Gemeinderates | 05.03.2020 | ö | beschließend | 11 |
Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)
Der Gemeinderat stimmte der beantragten Änderung der Ortabrundungssatzung „Westerhamer Straße“ in Holzolling für das Grundstück Fl.Nr.15/6 der Gemarkung Holzolling zur Nutzungsänderung der bestehenden Garage in Wohnbebauung auf Grundlage der vom Planungsbüro Kurz im Rahmen der Bauberatung erstellten Entwurfsvariante 2 zu. Die Antragsteller haben dabei die Kosten der notwendigen Satzungsänderung zu tragen.
Auf dem Grundstück sind entsprechend der gemeindlichen Stellplatzsatzung ausreichend Stellplätze für KFZ vorzusehen und zu erstellen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
Datenstand vom 21.07.2020 15:35 Uhr