Änderung der Außenbereichssatzung "Kleinseeham" auf dem Grundstück Fl.Nr. 535 der Gemarkung Holzolling, Brucker Str. 3, 83629 Kleinseeham; hier: Genehmigung des Planentwurfs.


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 13.01.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 13.01.2022 ö 9

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Der Antragsteller möchte auf seinem Grundstück eine weitere Doppelgarage errichten. 
Für die Zulassung des Bauvorhabens ist nach Rücksprache mit der Kreisbauabteilung die Änderung der bestehenden Außenbereichssatzung erforderlich. Die neu geplante Doppelgarage liegt nicht im Geltungsbereich der in der Satzung zur Bebauung dargestellten Fläche.
Der Gemeinderat hatte sich in seiner letzten Sitzung vom 09.12.2021 mit der Bauangelegenheit befasst und dabei folgenden Beschluss gefasst:
„Der Gemeinderat stellt eine Änderung der Außenbereichssatzung in Aussicht unter der Voraussetzung einer vorherigen Kostenübernahmeerklärung durch den Antragsteller.“
Der Antragsteller hat mittlerweile schriftlich die Kostenübernahmeerklärung bzgl. der Änderung der Außenbereichssatzung erklärt. Das Büro Kurz hat zur Bauausschusssitzung einen entsprechenden Planentwurf vorgelegt.
Mit dem vom Planungsbüro Kurz vorgelegten Planungsvorschlag bestand grundsätzlich Einverständnis. Die Verwaltung wurde ermächtigt, das weitere Verfahren durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Datenstand vom 21.04.2022 08:20 Uhr