2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 24 "Ignaz-Günther-Straße II" zur Errichtung eines Seniorenwohnprojekts mit ambulant betreuten Wohngruppen; Aufstellungsbeschluss.


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 10.03.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 10.03.2022 ö beschließend 8

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Die Gemeinde Weyarn und der Eigentümer des Hotelgrundstückes Alter Wirt sind übereingekommen, das bereits beplante baureife Hotelgrundstück für die Erweiterung des alten Wirtes zu modifizieren. Im bisher geplanten Hotelanbau sollen nun zwei ambulant betreute Wohngruppen für Pflegebedürftige Platz finden, welche dort in allen Pflegestufen versorgt werden. Diese Einrichtung soll vorrangig den örtlichen Bedarf abdecken. Vertragliche Vereinbarungen der Gemeinde mit dem Investor sollen den gesicherten langfristigen Betrieb gewährleisten. Weiterhin sollen auch Personalwohnungen Platz finden und ggf. auch zusätzliche Infrastruktur für den Gaststättenbetrieb „Alten Wirt“. Der „Alte Wirt“ soll mit dem Vorhaben ebenfalls gestärkt werden. Frau Mehrer erläutert in der Gemeinderatssitzung kurz die fachliche Ausprägung und den Unterschied zu einem sonst üblichen Pflegeheim: Die etwa 4 Jahre zurückliegende Umfrage des AK Altersplanung unter den hochaltrigen BürgerInnen der Gemeinde hat einen Bedarf von ca. 30 Betreuungsplätzen in der Gemeinde Weyarn ergeben. Das Seniorenwohnprojekt der Fam. Graf sieht zwei ambulant betreute Wohngruppen à 10 Personen vor; jede Person hat ein eigenes Zimmer mit Bad, außerdem gibt es einen Gemeinschaftsraum und eine Gemeinschaftsküche pro Wohngruppe. Vorrangig sollen Weyarner Bürger dort einen Platz bekommen, mit Pflegegrad 2 oder 3 oder einer Behinderung.
Zweiter Bürgermeister Dr. Demmelmeier empfiehlt, die Änderung des Bebauungsplans und den Abschluss des städtebaulichen Vertrags gleichzeitig vorzunehmen. 
Der Gemeinderat stimmte der Änderung des Bebauungsplans Nr. 24 für die geänderte Nutzung zu und beauftragte die Verwaltung, parallel zur Entwicklung des Bebauungsplans einen städtebaulichen Vertrag zu erarbeiten und dem Gemeinderat anschließend vor der Schaffung von Baurecht vorzulegen. Der Betrieb des Landgasthofs „Alter Wirt“ soll weiterhin gewährleistet sein.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 29.04.2022 11:20 Uhr