Bauantrag zur Errichtung eines Gartenhauses mit Sauna, Werkstatt und Geräteschuppen auf dem Grundstück Fl.Nr. 15/7 der Gemarkung Holzolling, Westerhamer Straße, 83629 Holzolling; Wiedervorlage.
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 05.05.2022
Beratungsreihenfolge
Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)
In der letzten Sitzung vom 07.04.2022 hatte sich der Gemeinderat bereits mit der Bauangelegenheit befasst. Der Antragsteller hatte den ursprünglichen Bauantrag zwischenzeitlich zurückgenommen und eine geänderte bauraumreduziertere Planung eingereicht.
Der Antragsteller möchte nun entgegen der Ursprungsplanung nördlich auf seinem Grundstück in Holzolling ein Gartenhaus mit Sauna, Werkstatt und integriertem Geräteschuppen mit Ausmaßen von 5,80 m x 4,50 m (bisher 6,10 m x 4,40 m) zzgl. Terrasse errichten. Im Zuge des Neubaus sollten die bisherigen nicht genehmigten Bestandsnebengebäude beseitigt werden.
Bauplanungsrechtlich befindet sich das Vorhaben im Geltungsbereich der Ortsabrundungssatzung Holzolling „Westerhamer Straße“. In der Satzung ist für das Vorhaben kein Bauraum vorgesehen.
Im Flächennutzungsplan der Gemeinde Weyarn ist das Grundstück als Dorfgebiet (MD) dargestellt.
Der Antragsteller schlug vor, die bestehende Ortsabrundungssatzung aufzuheben. Dabei verwies er unter anderem darauf, dass östlich angrenzend an das Plangebiet mit der Rechtskraft des Bebauungsplanes Nr. 34 „Holzolling, Westerhamer Straße“ Baurecht für Wohnhäuser geschaffen worden sei.
Der Bauausschuss empfahl dem Gemeinderat, die Satzung nicht aufzuheben, da weiterhin ein planerischer Einfluss als sinnvoll erachtet wurde und im Übrigen werde auch bei Verkleinerung der Baumasse kein öffentliches Interesse zur Vergrößerung des bebaubaren Geltungsbereichs gesehen. Dem stimmte der Gemeinderat zu. Die Aufhebung der Satzung wurde abgelehnt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
Datenstand vom 31.05.2022 16:55 Uhr