Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Mehrfamilienhaues mit sechs Wohneinheiten und Tiefgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 1087/5 und 1087/6 der Gemarkung Wattersdorf in 83629 Thalham, Schlierseer Straße; Wiedervorlage Austauschpläne.


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 04.08.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks- und Bauausschuss (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Grundstücks- und Bauausschusses 01.08.2022 ö 3
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 04.08.2022 ö beschließend 6

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Der Gemeinderat hatte sich in seiner Sitzung vom 07.04.2022 erstmalig mit dem Vorbescheidsantrag befasst und dabei folgenden Beschluss gefasst:
„Der Gemeinderat stimmt der Empfehlung des Bauausschusses zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen zum vorgelegten Vorbescheidsantrag. Auf dem Baugrundstück sind entsprechend der gemeindlichen Stellplatzsatzung ausreichend Stellplätze für Kfz nachzuweisen. Mit dem Bauantrag sollten aufgrund der Nähe des Vorhabens zur angrenzenden Staatsstraße St 2073 vom Landratsamt entsprechende Lärmschutzmaßnahmen beauflagt und nachgewiesen werden. Gleichzeitig ist das Staatliche Hochbauamt Rosenheim bzgl. der zusätzlichen Einfahrt im Verfahren zu beteiligen. 
Bei Sturzflutniederschlägen strömt Wasser aus der östlichen Hanglage und dem südlichen Bereich von Thalham/Großpienzenau kommend ggf. in erheblichen Mengen auf die Staatsstraße. Ein Freiflächengestaltungsplan mit entsprechender Modellierung zum Nachweis bezüglich einer östlichen Oberflächenwasserableitung erscheint daher für erforderlich und sollte daher noch seitens der Antragstellerinnen nachgereicht werden. 
Auf eine ortsübliche Dachneigung (24° – 26 °) ist zu achten. Ebenso ist Thalham im Flächennutzungsplan als Dorfgebiet (MD) aufgeführt. Auf eine kompatible Mischnutzung ist zu achten. Aufgrund der verkehrsgünstigen Lage für Gewerbe wäre eine gewerbliche Nutzung in Thalham bevorzugt. 
Aufgrund der Nähe des Bauvorhabens zu denkmalgeschützten Gebäuden wird bzgl. der Gestaltung eine Bauberatung durch den Kreisbaumeister im Landratsamt Miesbach empfohlen.
Soweit ein Bauantrag eine erheblich abweichende Planung von dem Vorbescheidsantrag bringen würde, behält sich die Gemeinde Weyarn vor, eine Veränderungssperre zu erlassen.“
Zwischenzeitlich wurde gemeinsam mit dem Kreisbaumeister eine Ortsbesichtigung vorgenommen sowie die Planunterlagen entsprechend der Empfehlung des Landratsamtes angepasst und die Austauschpläne bei der Gemeinde eingereicht mit folgenden wesentlichen Änderungen:
- Reduzierung der Dachneigung von 30° auf 25°
- Reduzierung der Firsthöhe um 20 cm auf jetzt 10,12 m
- Dachüberstände von 90 cm an den Längsseiten und von 65 cm an den Stirnseiten
- Verschiebung des Baukörpers um 2,0 m nach Osten in Richtung Straße
Referenzobjekt ist das ehemalige Gasthaus in der Schlierseer Straße 6. Durch diese Anpassungen werden die Vorgaben des Referenzobjektes eingehalten bzw. unterschritten. So bleiben die Grundfläche und die Wandhöhe unter den Referenzwerten. Die Geschossigkeit wird ebenfalls eingehalten.
Der Gemeinderat begrüßte die vorgenommenen Planänderungen. Die Verwaltung wurde gebeten, die Austauschpläne zur abschließenden Genehmigung des Vorbescheidsantrags an das Landratsamt weiterzuleiten. 
Es wurde darauf hingewiesen, dass in Thalham kein Spielplatz vorhanden ist. Da die Anlage mehr als drei Wohnungen umfassen soll, ist nach den geltenden Bestimmungen des Bauordnungsrechts (hier Art. 8 Abs. 1 BayBO) die Errichtung und Unterhaltung eines Kinderspielplatzes auf dem Baugrundstück vorgeschrieben. Eine Ablöse durch die Gemeinde ist nicht erwünscht. Auf die gesetzliche Pflicht zur Erstellung von barrierefreien Wohnungen nach Art. 48 BayBO wurde ebenso hingewiesen. 
Eine ökologische, energiesparende Bauweise wurde begrüßt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Datenstand vom 16.08.2022 11:53 Uhr