Den Mitgliedern des Energieausschusses war eine Aufstellung der bisherigen Maßnahmen der Gemeinde, Verwaltung und des AK EU im Zusammenhang mit dem Energiewende-Ziel der Gemeinde sowie weitere wichtige Materialien zur Verfügung gestellt worden.
Erster Bürgermeister Leonhard Wöhr ging im Energieausschuss den gesamten Maßnahmenkatalog durch. Der Energieausschuss hat daraus die folgenden Maßnahmen entwickelt: Er beschloss, zur nächsten Ausschusssitzung am 01.12.2022 folgende Themen aufzugreifen:
1. Windkraft/Windenergie: Der staatliche Windkümmerer soll zur nächsten Ausschusssitzung eingeladen werden und weitere Informationen zu den Weyarner Potenzialen und zur aktuellen Rechtslage geben.
2. Errichtung und Betrieb von PV-Freiflächenanlagen: Es soll Expertenwissen aus dem Praxisbeispiel Greiling eingeholt werden mit dem Ziel, die Gemeinde zur Prüfung zu befähigen, ob sie hier selber tätig werden kann.
3. „Satzung zur Anbringung von Solarenergieanlagen, Photovoltaik- und solarthermischen Anlagen auf Hausdächern“. Der Energieausschuss schlug dem Gemeinderat vor, die Satzung zur weiteren Liberalisierung im Energieausschuss unter Einbeziehung des AK EU erneut zu überarbeiten.
4. Dachaufstockungen führen zu energetischen Sanierungsmaßnahmen und sollen deshalb entsprechend der bisherigen Praxis vom Gemeinderat weiterhin ermöglicht werden.
5. Vor dem Hintergrund der aktuellen Energieknappheit soll die Energieberatung mit Hausbesuchen der Verbraucherzentrale Bayern, die übers Landratsamt Miesbach abgewickelt werden kann, von der Gemeinde ein weiteres Jahr lang, bis 31.12.2023, finanziell unterstützt werden. Pro Beratung übernimmt die Gemeinde den Selbstkostenanteil des Haushalts in Höhe von 30.- €. Die Termine werden übers Landratsamt vergeben. Nach erfolgter Beratung erstattet die Gemeinde Weyarn den Selbstkostenanteil nach Vorlage des Zahlungsbelegs.
Der Gemeinderat nahm von den vorgetragenen Ergebnissen zu den Punkten 1-2 ohne Einwände Kenntnis. Zu den Punkten 3 bis 5 erfolgten Einzelabstimmungen.
Zur Satzung: In der Aussprache wurde zum einen auf das nach wie vor nicht ausgeschöpfte Potenzial auf den Hausdächern hingewiesen. Außerdem sei die Satzung bereits vor einem Jahr überarbeitet worden. Zum anderen wurde auf die großen weltpolitischen Veränderungen hingewiesen. Viele Menschen würden gerne einen kleinen persönlichen Beitrag zur Energieautarkie beitragen, auch in dem Bewusstsein, dass die kleinen Maßnahmen das globale Problem nicht lösen könnten. Hier wurde vor allem die Niederschwelligkeit und die rasche Amortisation der Anlagen angeführt.
Der Empfehlung des Energieausschusses, die „Satzung zur Anbringung von Solarenergieanlagen, Photovoltaik- und solarthermischen Anlagen auf Hausdächern“ unter Einbeziehung des AK EU erneut zu überarbeiten und zu liberalisieren, wurde nicht zugestimmt.
Dachaufstockungen führen zu energetischen Sanierungsmaßnahmen und sollen deshalb entsprechend der bisherigen Praxis vom Gemeinderat weiterhin ermöglicht werden.
Die Weiterführung der Energieberatung mit Hausbesuchen (Gebäudecheck) der Verbraucherzentrale Bayern, die übers Landratsamt Miesbach abgewickelt werden kann, bis 31.12.2023 soll von der Gemeinde finanziell unterstützt werden. Die Termine werden übers Landratsamt vergeben. Nach erfolgter Beratung erstattet die Gemeinde Weyarn den Selbstkostenanteil in Höhe von 30.- € nach Vorlage des Zahlungsbelegs.
Der Erste Bürgermeister wies schließlich noch darauf hin, dass der Energieausschuss auch die Installation einer PV-Anlage in der Größenordnung 60 kWh auf dem Dache der Grundschule empfohlen habe. Da das Projekt bereits weit fortgeschritten sei und es um die konkrete Umsetzung gehe, werde sich der Gemeinderat im nicht öffentlichen Teil der Sitzung noch damit befassen.