Tekturplan zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 611/5 der Gemarkung Wattersdorf, Schmiedstraße 3 b, 83629 Stürzlham.


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 04.02.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks- und Bauausschuss (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Grundstücks- und Bauausschusses 11.01.2021 ö beratend 4
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 04.02.2021 ö 8

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Die Antragsteller haben mit Baugenehmigung vom 17.10.2018 auf dem Grundstück Fl.Nr. 611/5 der Gemarkung Wattersdorf in Stürzlham, Schmiedstraße 3 b, ein Einfamilienhaus mit Doppelgarage errichtet.
Bei einer Schlusskontrolle durch das Landratsamt Miesbach wurde festgestellt, dass die genehmigte Garage um ein Nebengebäude (Müll- und Fahrradschuppen) erweitert wurde, das im genehmigten Bauplan nicht dargestellt wurde. Das Landratsamt Miesbach hat für dieses Gebäude einen Tekturplan gefordert. Die Beurteilung erfolgte nach § 34 BauGB.
Der Bauausschuss empfahl dem Gemeinderat, das gemeindliche Einvernehmen zu dem Tekturplan zu erteilen. Der Gemeinderat schloss sich der Empfehlung des Bauaus­schus­ses an.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 19.02.2021 08:06 Uhr