Antrag auf Baugenehmigung zur Verlängerung des Vordaches eines Nebengebäudes auf dem Grundstück Fl.Nr. 399/1 der Gemarkung Wattersdorf in 83629 Neukirchen, Reinthalerstr. 3


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 06.05.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks- und Bauausschuss (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Grundstücks- und Bauausschusses 03.05.2021 ö 9
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 06.05.2021 ö beschließend 14

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Der Antragsteller möchte gerne östlich an sein bestehendes Nebengebäude/Garage das Vordach um 4,50 m verlängern. Das Bauvorhaben ist genehmigungspflichtig
Das Bauvorhaben befindet sich bauplanungsrechtlich im Außenbereich gem. § 35 BauGB.
Im Flächennutzungsplan der Gemeinde Weyarn ist das Grundstück als bebautes Grund­stück im Außenbereich dargestellt.
Eine Baugenehmigung könnte im Einzelfall nach § 35 Abs. 2 BauGB (Sonstiges Vorhaben im Außenbereich) erteilt werden, wenn öffentliche Belange dem nicht entgegenstehen sowie die Erschließung gesichert sei.
Nach Rücksprache des Bauherrn mit der Kreisbauabteilung im Landratsamt Miesbach könnte das Bauvorhaben als solches genehmigt werden. Voraussetzung sei jedoch die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens.
Das Einvernehmen zu dem Bauantrag wurde nach § 35 Abs. 2 BauGB erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 21.05.2021 07:43 Uhr