Antrag auf Baugenehmigung zum Abbruch des bestehenden Rinderstalles und Neubau eines Mutterkuhlaufstalles auf dem Grundstücken Fl.Nrn. 2525 und 2754 der Gemarkung Holzolling, Sonderdilching 12, 83629 Weyarn.


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 05.08.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks- und Bauausschuss (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Grundstücks- und Bauausschusses 02.08.2021 ö beratend 4
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 05.08.2021 ö beschließend 8

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Der Antragsteller möchte den durch einen Brand beschädigten Rinderstall sowie ein Nebengebäude abbrechen und dafür nordöstlich des Grundstücks einen Mutterkuhlaufstall errichten. Das Vorhaben ist privilegiert gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB.
Der Bauausschuss hat dem Gemeinderat empfohlen, das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag unter der Voraussetzung zu erteilen, dass es sich um ein privilegiertes Bauvorhaben gem. § 35 Abs. 1 BauGB handelt und die in den Planunterlagen zum Abriss gekennzeichneten Nebengebäude im Zuge der Neubebauung entfernt werden.
Der Örtliche Wasserversorgungsverein hatte mittlerweile mitgeteilt, dass noch Klärungsbedarf bestehe. Die Wassererschließung schien nicht gesichert, sodass die ordnungsgemäße Erschließung noch nicht bescheinigt werden könne. Die Gemeinde werde das Landratsamt als die zuständige Genehmigungsbehörde darauf hinweisen.
Der Gemeinderat schloss sich der Empfehlung des Bauausschusses an und erteilte das Einvernehmen zu dem Bauantrag.
Der Gemeinderat stimmte der Empfehlung des Bauausschusses zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 07.09.2021 08:25 Uhr