Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Doppelhauses sowie eines Einfamilienhauses mit Garagen auf dem Grundstück Fl.Nr. 426/1 der Gemarkung Holzolling in der Holzollinger Straße in 83629 Bruck.


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates/Ferienausschuss, 23.04.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates/Ferienausschuss 23.04.2020 ö beschließend 8

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Der Antragsteller möchte auf seinem Grundstück im Ortsteil Bruck ein Doppelhaus (Ausmaße 17,20 m x 10,03 m, Wandhöhe 6,50 m) mit Doppelgaragen sowie ein Einfamilienhaus (Ausmaße 10,03 m x 12,03 m, Wandhöhe 6 m) mit einer Doppelgarage errichten.
Bauplanungsrechtlich befindet sich das Bauvorhaben im Innenbereich gem. § 34 BauGB in einem Gebiet ohne Bebauungsplan.
Die Gebäudegrößen sind ohne Einwände genehmigungsfähig, aber die Abstände des südlichen Einfamilienhauses zur östlichen Bebauung werden durchaus kritisch gesehen. Aufgrund der resultierenden Bebauungsdichte hat das Landratsamt den Verzicht auf das geplante Einfamilienhaus empfohlen.
Allerdings sei auch aufgrund der Art der Nutzung (mischgewerbliche Nutzung zu Allgemeinem Wohngebiet) die angefragte Bebauung planungsrechtlich nicht zulässig. Hierzu wurde die Immissionsschutzabteilung im Landratsamt Miesbach hinzugezogen.
Als Kompromisslösung kann sich das Landratsamt eine gemischtgenutzte reduzierte Bebauung (d.h. Verzicht auf das geplante Einfamilienhaus) vorstellen.
Durch die zusätzlich geplanten Wohngebäude sei zu befürchten, dass die Gebietsart zukünftig in Richtung Allgemeines Wohngebiet (WA) kippen wird. Eine mischgewerbliche Nutzung sei jedoch weiterhin wünschenswert. Der Vorbescheidsantrag wurde abgelehnt, da eine Einfügung nach der Art der baulichen Nutzung nicht gegeben sei. Der Erste Bürgermeister wurde beauftragt, mit dem Bauwerber ein Gesamtkonzept für die Fläche zu besprechen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

Datenstand vom 21.07.2020 15:57 Uhr