Bauantrag zur Errichtung eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 827 der Gemarkung Holzolling in 83629 Großseeham; hier geänderte Planung.


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates/Ferienausschuss, 23.04.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates/Ferienausschuss 23.04.2020 ö beschließend 10

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Zu dem Bauvorhaben hatte der Gemeinderat bereits in einer der vorangegangenen Sitzungen sein Einvernehmen erteilt. Das Landratsamt Miesbach war nun im Zuge des Baugenehmigungsverfahrens in die nähere Prüfung eingetreten und hat festgestellt, dass denkmalschutzrechtliche Belange berührt seien und das Vorhaben somit in der ursprünglichen Fassung nicht genehmigungsfähig sei. Folgende Argumentation wurde angeführt:
  • Der Architekt hat Denkmalschutz in seinem Antrag nicht angekreuzt, deshalb könnte das LRA den bereits ergangenen Bescheid rückgängig machen.
  • Die Garage muss aus Denkmalgründen weg. Das muss der neue Bauantrag enthalten.
  • Das Neubau-Haus soll schmäler und länger werden und damit etwas weiter in Richtung Hangkante gehen.
  • Die Erschließung des Vorhabens gehört zu Hauptstraße, wo schon eine 2 Reihe begonnen ist. Das hat keine Bezugswirkung zur Seestraße

Durch die Entfernung der Garage verbessere sich die Argumentation gegen anderweitige Bauvorhaben.
Die Anwesenden sprachen ihr Befremden über die Vorgehensweise des Landratsamts und die erneute Zurückweisung des Bauantrags aus, die für die Bauwerber kostspielig sei und zu erheblichen Zeitverlusten geführt hat.
Das Einvernehmen zu dem Bauantrag mit der geänderten Planung wurde erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

Datenstand vom 21.07.2020 15:57 Uhr