6. Änderung des Bebauungsplans Nr. 11 "Naring"; hier: Behandlung der Stellungnahmen nach § 13 Abs. 2 Nrn. 2 und 3 BauGB und Satzungsbeschluss.
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 12.01.2023
Beratungsreihenfolge
Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)
Bei der Änderung des Bebauungsplans geht es um die Umwandlung eines Einfamilienhauses in ein Doppelhaus im Rahmen des gemeindlichen Wohnbauförderprogramms für die örtliche Bevölkerung. Im Rahmen der Auslage erfolgten Hinweise der Unteren Naturschutzbehörde zu nicht bestimmungsgemäßen Nutzungen der von der Planung nicht betroffenen Nachbargrundstücke. Diese wurden bereits im Bauausschuss behandelt und werden der Bauaufsicht für die weitere Verfolgung in eigener Zuständigkeit zugeführt. Gegen die Doppelhausbebauung selbst gingen keine Einwände ein.
Der Gemeinderat nahm die Behandlung der Stellungnahmen durch den Bauausschuss zustimmend zur Kenntnis. Die 6. Änderung des Bebauungsplans Nr. 11 „Naring“ wurde als Satzung beschlossen. Die Verwaltung wurde beauftragt, das weitere Verfahren durchzuführen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
Datenstand vom 19.01.2023 07:32 Uhr