Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit sechs Wohneinheiten und Tiefgarage auf dem Grundstück Fl.Nrn. 1087/5 und 1087/6 der Gemarkung Wattersdorf, Schlierseer Straße, 83629 Thalham; hier: Wiedervorlage Austauschpläne.


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 09.03.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks- und Bauausschuss (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Grundstücks- und Bauausschusses 06.03.2023 ö beratend 5
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 09.03.2023 ö beschließend 7

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Der Gemeinderat hatte sich in seiner Sitzung vom 07.04.2022 erstmalig mit dem Vorbescheidsantrag befasst und dabei der Empfehlung des Bauausschusses zugestimmt. 
Zwischenzeitlich wurde gemeinsam mit dem Kreisbaumeister eine Ortsbesichtigung vorgenommen sowie die Planunterlagen entsprechend der Empfehlung des Landratsamtes angepasst und die Austauschpläne bei der Gemeinde eingereicht mit folgenden wesentlichen Änderungen:
- Reduzierung der Dachneigung von 30° auf 25°
- Reduzierung der Firsthöhe um 20 cm auf jetzt 10,12 m
- Dachüberstände von 90 cm an den Längsseiten und von 65 cm an den Stirnseiten
- Verschiebung des Baukörpers um 2,0 m nach Osten in Richtung Straße
Referenzobjekt ist das ehemalige Gasthaus in der Schlierseer Straße 6. Durch diese Anpassungen werden die Vorgaben des Referenzobjektes eingehalten bzw. unterschritten. So bleiben die Grundfläche und die Wandhöhe unter den Referenzwerten. Die Geschossigkeit wird ebenfalls eingehalten.
Der Gemeinderat hatte in der Sitzung vom 04.08.2022 die vorgenommenen Planänderungen begrüßt. Die Verwaltung wurde gebeten, die Austauschpläne zur abschließenden Genehmigung des Vorbescheidsantrags an das Landratsamt weiterzuleiten. 
Es wurde darauf hingewiesen, dass in Thalham kein Spielplatz vorhanden ist. Da die Anlage mehr als drei Wohnungen umfasst, ist nach den geltenden Bestimmungen des Bauordnungsrechts (hier Art. 8 Abs. 1 BayBO) die Errichtung und Unterhaltung eines Kinderspielplatzes auf dem Baugrundstück vorgeschrieben. Eine Ablöse durch die Gemeinde ist nicht erwünscht. Auf die gesetzliche Pflicht zur Erstellung von barrierefreien Wohnungen nach Art. 48 BayBO wird ebenso hingewiesen. 
Eine ökologische, energiesparende Bauweise wird begrüßt.
Nach Mitteilung des Planzeichners wurde nach Absprache mit dem Staatlichen Bauamt Rosenheim und mit dem Landratsamt Miesbach die Planung im Bereich der Zufahrt und der Tiefgaragenabfahrt inzwischen angepasst.
In diesem Zusammenhang wurde das Gebäude wieder leicht nach Westen verschoben. Das Gebäude wurde hierbei nicht verändert bezüglich Abmessungen, Höhen, Anzahl Wohneinheiten, etc.
Entsprechend der Empfehlung des Bauausschusses nahm der Gemeinderat von den Austauschplänen Kenntnis und erteilte dazu sein Einvernehmen. Auf die bisherigen Hinweise wurde verwiesen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 13.04.2023 07:57 Uhr