Antrag der Terrain Energy Germany GmbH auf Erteilung einer Erlaubnis zur Aufsuchung von Kohlenwasserstoffen im Feld "Mühlleite"; gemeinsame Stellungnahme der betroffenen Gemeinden.


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 09.03.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 09.03.2023 ö beschließend 10
Grundstücks- und Bauausschuss (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Grundstücks- und Bauausschusses 06.03.2023 ö beratend 7

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Das Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie teilte mit Mail vom 25.1.2023 Folgendes mit:

Die Terrain Energy Germany GmbH, München, stellte einen Antrag auf Neuerteilung der bergrechtlichen Erlaubnis „Mühlleite“ zur Aufsuchung von Kohlenwasserstoffen zu gewerblichen Zwecken für einen Zeitraum von fünf Jahren ab Erteilung.
Im Zuge der Projektrealisierung soll eine ca. 4.230 m tiefe Bohrung durchgeführt werden, mit der Gasvorkommen in den sedimentären Gesteinsserien des Rupel (frühes Oligozän, junges Paläogen) erschlossen werden sollen. Der Antragsteller vermutet aufgrund der bisherigen Untersuchungen in der großräumigen Aufsuchungserlaubnis „Egmating“ gewinnbare Erdgasvorkommen bis ca. 650 Mio.m³.
Folgendes Arbeitsprogramm ist vorgesehen:

Erstes Jahr der Erlaubnis:
  • Ergänzung der vorhandenen Daten zur Detailanalyse des geologisch-hydrogeologischen Untergrundaufbaus und der strukturgeologischen Situation.
  • Regionale Playfairway-Analyse und Lead-Analyse.
  • Begutachtung der Auswirkungen der Kohlenwasserstoff-Bohrung auf die Oberfläche und die Geothermiebohrungen in Holzkirchen durch eine wissenschaftliche Institution (einschließlich wissenschaftlicher Überprüfung der bisherigen Bewertungen).
  • Bewertung und Vorstellung der Ergebnisse des wissenschaftlichen Gutachtens.

Zweites Jahr der Erlaubnis:
  • Festlegung der Bohransatzlokation,
  • Konkretisierung der bohrtechnischen Detailplanung.
  • Öffentlichkeitsinformation entsprechend § 25 Abs. 3 Bay.VwVfG mind. drei Monate vor Einreichung der Genehmigungsunterlagen für die Durchführung der Tiefbohrung.
  • Ausschreibungsverfahren / Verdingung Bohrkontraktor.

Drittes Jahr der Erlaubnis:
  • Durchführung UVP-Vorprüfung sowie saP-Prüfung,
  • Ausarbeitung und Einreichung der erforderlichen Antragsunterlagen zur Erlangung der genehmigungsrechtlichen Gestattungen für die bau- und bohrtechnische Umsetzung der Aufsuchungsarbeiten,
  • Erstellung Bohrplatz und Baustelleneinrichtung.
  • Einrichtung und Betrieb einer geeigneten seismologischen Messeinrichtung zur Überwachung von Erschütterungen im Zusammenhang mit den vorgesehenen Geothermiebohrungen in Abstimmung mit dem Bayerischen Erdbebendienst.
  • Festlegung der Grenze des Einwirkungsbereichs gemäß Einwirkungsbereichs-Bergverordnung im Zusammenhang mit Bergschadens-Fragestellungen durch Messungen eines anerkannten Markscheiders in Abstimmung mit dem StMWi.

Viertes Jahr der Erlaubnis:
  • Abteufen einer Tiefbohrung zur Kohlenwasserstoff-Erschließung.
  • Durchführung von bohrlochgeophysikalischen Tests im Bohrfortschritt und nach Abschluss der Bohrtätigkeiten.
  • Durchführung von Produktionstests.
  • Testauswertung.

Fünftes Jahr der Erlaubnis:
  • Projektbewertung / Feststellung der Fündigkeit.
  • Ausarbeitung und Einreichung von Antragsunterlagen zur Erlangung einer bergrechtlichen Bewilligung zur Gewinnung von Kohlenwasserstoffen bei Fündigkeit.
  • Ausarbeitung und Einreichung von Antragsunterlagen zur Erlangung der bergrechtlichen Betriebsplanzulassungen für die Aufnahme des Produktionsbetriebes.
  • Gestattungsrechtliche und bautechnische Maßnahmen für den Gewinnungsbetrieb.
  • Teilrückbau des Bohrplatzes / Renaturierungsmaßnahmen.

Im Rahmen der Beteiligung nach § 15 BBergG wird den zu beteiligenden Behörden (Landesamt für Umwelt, Regierung von Oberbayern, Bergamt Südbayern, Landratsämter Miesbach und München) Gelegenheit zur Stellungnahme bis 20.03.2023 gegeben. Hierbei geht es um die Prüfung überwiegender entgegenstehender öffentlicher Interessen im gesamten zuzuteilenden Feld gegen das Aufsuchungsvorhaben der Terrain Energy Germany GmbH.
Je nach Zuständigkeit wird um Stellungnahmen zu Belangen der Landesplanung, Raumordnung und Wirtschaftsförderung (Regierung von Oberbayern), der Bergaufsicht (Bergamt Südbayern), des Gewässer- und Trinkwasserschutzes, der Hydrogeologie und Geologie des tieferen Untergrundes (Landesamt für Umwelt, Abt. 10 und 9), Belangen des Landschafts- und Naturschutzes sowie des Gewässer- und Trinkwasserschutzes, des Baurechts und Denkmalschutzes (Landratsämter Miesbach und München) gebeten.

Den im Feld liegenden Gemeinden/Städten wird der Antrag zur Kenntnis gegeben. Es besteht ebenfalls Gelegenheit zur Stellungnahme.

Die Erlaubnis gibt dem Rechtsinhaber ein ausschließliches Recht zur Aufsuchung von Kohlenwasserstoffen für einen bestimmten Zeitraum in einem bestimmten Gebiet. Für konkrete Maßnahmen, wie die Herrichtung des Bohrplatzes und die Durchführung der Bohrung, deren Örtlichkeit derzeit noch nicht feststeht, sind gesonderte Genehmigungsverfahren durchzuführen (Betriebsplanverfahren, zuständige Behörde Regierung von Oberbayern, Bergamt Südbayern). Die Erteilung der Erlaubnis präjudiziert diese Genehmigungsverfahren nicht.

Eine öffentlich-rechtliche Beteiligung der betroffenen Gemeinde/Gemeinden bzw. Städte erfolgt zu gegebener Zeit im bergrechtlichen Betriebsplanverfahren durch das Bergamt Südbayern. Die Ergebnisse der im Arbeitsprogramm vorgesehenen wissenschaftlichen Begutachtung einer möglichen Beeinträchtigung der Geothermiebohrungen in Holzkirchen werden bewertet und müssen in einem eventuellen Genehmigungsantrag für die Durchführung der Bohrung berücksichtigt werden. Es wird darauf hingewiesen, dass eine Zulassung nur erfolgen kann, wenn sichergestellt werden kann, dass eine Beeinträchtigung der Geothermiebohrungen nicht eintreten wird (§ 55 Abs. 4 BBergG).

Der Markt Holzkirchen lehnt eine Aufsuchung auf eigener Gemeindeflur vehement ab, da seismische Aktivitäten zur Gefährdung der dortigen Geothermieanlage im Wert von 70 Mio. Euro nicht ausgeschlossen werden könnten (siehe GR-Beschluss Holzkirchen in Anlage). Die benachbarte Gemeinde Otterfing hat ebenfalls bereits einen Ablehnungsbeschluss gefasst. Die umliegenden Gemeinden und Gemeinderäte werden deshalb um Unterstützung u.U. auch eines gemeinsamen Ablehnungsschreibens zur Aufsuchung gebeten.

Der Geschäftsführer des Vorhabensträgers hatte kürzlich beim Ersten Bürgermeister vorgesprochen und darauf hingewiesen, dass der Gemeindebereich Weyarn zwar beantragt wurde. Der Antragssteller würde aber dort keine Aufsuchung planen, da eine Querbohrung nach Holzkirchen nicht wirtschaftlich sei. Ebenso sei kein Fracking geplant.
Vonseiten der Gemeinde Weyarn wurde darauf hingewiesen, dass das westliche Mangfallufer mit zahlreichen Georisiken versehen sei. Die Hänge seien teilweise instabil und vielfach von Rutschungen gefährdet. Das Aufsuchungsgebiet in der Gemeinde Weyarn bewege sich in diesem bzw. in der Nähe des geologisch kritischen Bereichs. Ebenso liegen die Einzugsgebiete der Trinkwassergewinnung der Ortschaften Feldkirchen, Westerham und Kleinhöhenkirchen im beantragten Aufsuchungsbereich im Gemeindegebiet. Eine Aufsuchung und Bohrmaßnahmen in der Gemeinde Weyarn werde deshalb gänzlich abgelehnt.
Die Bedenken der übrigen Gemeinden im Aufsuchungsgebiet werden von Weyarner Seite ebenfalls unterstützt, insbesondere wird wegen der vielen örtlich und überörtlich genutzten Trinkwasservorkommen (u.a. Trinkwasserversorgung der Stadt München) in der Gemeinde Weyarn ggf. ein Fracking auch in Nachbargemeinden schon rein vorsorglich strikt abgelehnt.
Der Erste Bürgermeister wurde aus diesem Grund beauftragt, ein Ablehnungsschreiben der Gemeinde Weyarn zu verfassen und/oder sich an einem gemeinsamen Ablehnungsschreiben aller eingebundenen Nachbargemeinden zu beteiligen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 13.04.2023 07:57 Uhr