Das staatlich finanzierte Pilotprojekt der Diakonie läuft aus. Daher war über die Weiterfinanzierung zu entscheiden.
In der Bürgermeisternordrunde und in Bürgermeisterdienstbesprechung vom 24.04.2023 war das Angebot der Wohnungsnotfallhilfe im Landkreis Miesbach vorgestellt und die Weiterführung des am 30.09.2023 auslaufenden Projektes angeboten worden. Eine Kostenaufstellung war im Anschluss nachgereicht worden.
Die Kosten für die Stelle belaufen sich in 2023 gemäß AVR Diakonie Bayern auf 80.340 Euro Personalkosten zzgl. 20 % Sachkosten – insgesamt 96.408 Euro (Tarifsteigerungen werden jeweils angepasst). Es sind zwei Sozialarbeiterinnen beschäftigt, die bereits bei Gefährdung von Wohnungslosigkeit frühzeitig auf Anforderung der Gemeinde bzw. der Betroffenen tätig werden. Der Erste Bürgermeister berichtete, dass dann Hausbesuche vorgenommen, Verhandlungen mit Vermietern geführt, Hilfeleistungen für Antragsstellungen gewährt würden und eine umfassende Betreuung erfolge. Ziel sei es, die Wohnungslosigkeit durch frühzeitiges Eingreifen zu vermeiden.
Für die Aufteilung der Kosten auf teilnehmende Gemeinden schlägt die Diakonie eine prozentuale Verteilung nach Einwohnerzahl vor, ist jedoch auch für andere pauschalfinanzierte Modelle offen. Es wurde eine beispielhafte prozentuale Aufteilung, die sich auf alle Gemeinden im LK Miesbach bezieht, vorgestellt.
Da der Träger seinen Personaleinsatz planen müsse, benötige er umgehend die Information, ob eine Regelfinanzierung des Angebotes durch die Gemeinden sichergestellt werden könne. Die Finanzierung endet am 30. September. Die Diakonie bat darum, sich diesbezüglich intern abzusprechen und mitzuteilen, wer als Ansprechpartner/in zur Verfügung steht, um das weitere Vorgehen zu klären.
Das LRA Miesbach hat auf Antrag der Nordgemeinden über die Bürgermeister bei den Gemeinden das Interesse an der Fortsetzung des Projekts abgefragt. Interessenbekundungen liegen vor von den Gemeinden Hausham, Irschenberg, Kreuth, Miesbach, Otterfing, Valley, Waakirchen, Warngau, Weyarn.
Die neun gelisteten Gemeinden von insgesamt 17 haben grundsätzliches Interesse, abhängig von der Finanzierung und der Aufstellung eines obligatorischen Kostenschlüssels, angemeldet.
Von allen anderen Gemeinden hat das Landratsamt keine Rückmeldung bzw. eine Absage erhalten. Das Landratsamt selbst sieht es nicht als seine Aufgabe an, sich an der Mitfinanzierung zu beteiligen. Der Otterfinger Bürgermeister hat ermittelt, dass dies nicht in allen Landkreisen so sei. Er hat deshalb beim Landratsamt noch einmal um eine Kostenbeteiligung ersucht.
Die Gemeinde Weyarn hat schon wiederholt die Hilfe der Einrichtung in Anspruch genommen und es konnte so Obdachlosigkeit vermieden werden.
Der Erste Bürgermeister sah deshalb das Angebot nicht nur aus sozialen Gründen, sondern auch monetär als wichtig und vorteilhaft an. Er wies darauf hin, dass der Gemeinderat mit seinem heutigen Beschluss auch ein politisches Signal geben und die Solidarität der übrigen Landkreisgemeinden einfordern sollte, die noch zögerten oder der Institution ablehnend gegenüberständen.
Der Erste Bürgermeister wurde ermächtigt, für die Fortführung der Wohnungsnothilfe Finanzierungzusagen von mindestens 4.000.- € jährlich zu tätigen.