Antrag der FWG-Fraktion auf erneute Behandlung des TOP 14 „Schulbusbeförderung Wattersdorf“ (Sitzung 14.09.2023) aufgrund von neuen, bislang nicht behandelten Aspekten.


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 12.10.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 12.10.2023 ö beschließend 7

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Die FWG-Fraktion hat mit Mail vom 22.09.2023 den folgenden Antrag gestellt:
„Antrag der FWG-Fraktion auf erneute Behandlung des TOP 14 „Schulbusbeförderung Wattersdorf“ (Sitzung 14.09.2023) aufgrund von neuen, nicht behandelten Aspekten. 
Rechtslage: Wenn ein besonders beschwerlicher oder besonders gefährlicher Schulweg vorliegt, besteht laut Schülerbeförderungs-Verordnung (SchBefV) auch bei kürzeren Wegstrecken als 2km eine Beförderungspflicht für die Jahrgangsstufen 1 mit 4. 
Die besondere Beschwerlichkeit/Gefährlichkeit stellt der Gemeinderat in einem Beschluss fest. Wenn der Gemeinderat diese feststellt, erhält die Gemeinde auch weiterhin die FAG-Zuschüsse. 
Eine Diskussion der besonderen Beschwerlichkeit/Gefährlichkeit hat am 14.09.2023 nicht unter Behandlung aller Aspekte stattgefunden. 
Gründe für eine besondere Gefahrensituation und besondere Beschwerlichkeit sind: 
Schüler müssen von den fast 2km über 800m im unbebauten Bereich außerorts an einer Hauptstraße und bei jeder Witterung in die Schule gehen. 
Der Weg ist auf der gesamten Länge nicht beleuchtet (Kinder müssen spätestens um 7 Uhr losgehen und gehen somit fast ein halbes Jahr im Dunkeln zur Schule). 
Es gibt von der Engstelle Wattersdorf bis zum Beginn des Gehwegs am Ortsausgang keinen Gehweg an der Hauptstraße. 
Die Ortsteile Wattersdorf und Weyarn sind baulich nicht miteinander verbunden. (Kinder beispielsweise aus dem Erlacher Weg / Weyarn gehen durch durchgehend bebautes Dorfgebiet zur Schule). 
Radfahren zur Schule wird von der Deutschen Verkehrswacht bis zur Absolvierung der Radfahrerausbildung in der 3. Klasse nicht empfohlen. Zudem lässt es der neu gebaute 30m - Radweg nicht zu, dass zwei Radfahrer aneinander vorbeifahren können. 
Die Verkehrserziehung und die Radfahrerausbildung finden in der Grundschule Weyarn nach Rückfrage erst in der 4. Klasse statt. Dieser Zeitraum ist aus pädagogischer Sicht bewusst gewählt. Radfahren zur Verkürzung der Gehzeit zumindest in den Sommermonaten ist somit nicht erwünscht und nicht empfohlen. 

Weitere Informationen: 
Der Spielkreis Weyarn bietet Schulkindbetreuung für Weyarner Grundschüler an. Diese müssten zukünftig zu Fuß von der Grundschule nach Wattersdorf gehen. 
In Wattersdorf werden weiterhin Kinder aus >2km Haushalten (z.B. Maxlrainerweg, Reinthal) mit dem Bus mitgenommen, der Bus fährt direkt durch den Ort. 
Es ergibt sich kein Präzedenzfall, da der Ortskern des in der Diskussion genannten Ortsteils Stürzlham nur 900m (Einmündung Schmiedstrasse) von der Grundschule Weyarn entfernt ist. (Wattersdorf Ortskern 1,7km) 

Beschlussvorschlag 1 (Empfehlung): 
Der Gemeinderat stellt die besondere Beschwerlichkeit und Gefährlichkeit des Schulwegs von Wattersdorf zur Grundschule Weyarn fest und beantragt weiterhin den FAG-Zuschuss für die Schulbusbeförderung. 
Beschlussvorschlag 2: 
Der Gemeinderat stellt keine besondere Beschwerlichkeit und Gefährlichkeit des Schulwegs von Wattersdorf zur Grundschule Weyarn fest, übernimmt aber weiterhin freiwillig die Kosten für die Schulbusbeförderung ohne Beantragung des FAG-Zuschusses.“

Ebenfalls wurde von Fam. Meier eine Unterschriftsliste mit Argumenten der Wattersdorfer Bürger eingereicht hinsichtlich der Aufrechterhaltung der Schulbusbeförderung. 
Stellungnahme der Verwaltung:
Angesichts der Anträge hat die Verwaltung die Einstellung des Busverkehrs vorläufig nicht umgesetzt und aufgrund möglicherweise bislang nicht bekannter Aspekte eine Wiedervorlage im Gemeinderat vorgesehen.
Auszug aus dem aktuellen Erhebungsschreiben des zuständigen Bayer. Landesamt für Statistik Aktenzeichen 43-1548.2-1/7-182137 vom 27.09.2023 an die Gemeinden

Die Rechtslage ist demnach so, dass Anspruch auf kostenfreie Schülerbeförderung haben nach Art. 2 SchKfrG sowie § 1 und § 2 Abs. 2 SchBefV in der Regel die Schülerinnen und Schüler
öffentlicher Grundschulen, deren Schulweg in einer Richtung mehr als drei Kilometer - bei Schülerinnen und Schülern der Jahrgangstufen 1 bis 4 mehr als zwei Kilometer - beträgt. 
Bei 
  • besonders beschwerlichen oder 
  • besonders gefährlichen Schulwegen

kann auch bei kürzeren Wegstrecken in widerruflicher Weise die Notwendigkeit
der Beförderung anerkannt werden.
In diesem Fall können pauschale Zuweisungen des Staates zu den Kosten der Schülerbeförderung ebenfalls beantragt werden.

Der Erste Bürgermeister führt aus, dass die „Kannbestimmung“ keinen einklagbaren Rechtsanspruch begründe, jedoch dem Gemeinderat die Option gebe, im Rahmen einer abwägenden Ermessenentscheidung bei zutreffenden Argumenten das Vorliegen des Ausnahme-Tatbestandes mit gehörigen Argumenten festzustellen und eine freiwillige oder bei entsprechenden Voraussetzungen auch staatlich geförderte Weiterbeförderung zu beschließen.
Grundsätzlich ist laut Erstem Bürgermeister zu erwähnen, dass der Gemeinderat aufgrund wiederholter Anträge/Anmahnungen von Wattersdorfer Bürgern und auch aus dem Elternbeirat des Spielkreises heraus, den Lückenschluss des Gehweges zur Verbesserung der Schulwegsicherheit zu gewährleisten mit dem Schulbeginn 2023 vollzogen hat. Der Gemeinderat hatte den Lückenschluss auf Priorität 1 gesetzt und weder Aufwände noch Kosten (ca. ¼ Mio. €) gescheut, um dies auch zu gewährleisten. Diese Tatsache war dann Anlass für die Entscheidung des Gemeinderats, nach bisheriger Lagebeurteilung die Schulbusbeförderung einzustellen.
Eine zusätzlich bislang nicht erfüllte Forderung war, dass am Spielkreis über die Kreisstraße ein Fußgängerüberweg eingerichtet werden soll. Hier liegt der Gemeinde seit einiger Zeit ebenfalls eine Unterschriftliste mit ca. 80 Unterschriften vor.  Dies ist allerdings laut bislang mündlicher Auskunft des zuständigen LRA Miesbach bei einem Ortstermin nicht möglich, da die Voraussetzungen für einen Überweg nicht vorliegen. Ebenso sind die Voraussetzungen für die Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Kreisstraße nicht erfüllt. Hier wurde vom LRA eine Lösung mit Schülerlotsen über die Kreisstraße vorgeschlagen. Grundsätzlich besteht das Problem der Querung unabhängig von einer Busbeförderung, jedoch ist ein Lotsendienst bei Sammelankünften mit dem Bus vom Träger wohl leichter einzurichten.
Vom Träger des Spielkreises wurde seitens der Verwaltung nun eine Stellungnahme eingeholt, die dem Gemeinderat ebenfalls zur Kenntnis gebracht worden ist.
Der Spielkreis bedankt sich für den Lückenschluss und bietet auch Unterstützung an, bittet aber, das Beförderungsangebot weiterhin aufrechtzuerhalten. Als wesentliche Argumente werden in der Stellungnahme vorgebracht:
  • Gefahrenstelle Zebrastreifen: Erfahrungsgemäß kann der Zebrastreifen durch fehlende Aufmerksamkeit der Autofahrer eine Gefahrenquelle darstellen.
  • Gehwegbreite: Insbesondere am westlichen Ende der Wattersdorfer Straße, im Bereich der Kreuzung Miesbacher Straße, weist der Gehweg mit rd. 80 cm eine sehr geringe Breite auf. Zusätzlich wird die Gehwegbreite temporär durch Mülltonnen und parkende KFZ weiter eingeschränkt.
  • Unübersichtlichkeit: Der Abschnitt des Gehwegs mit geringer Breite befindet sich zusätzlich in einem nicht übersichtlichen Kurvenbereich.
  • Aufrechterhaltung des angebotenen Mittagessens und Hortangebots
  • Aufrechterhaltung des pädagogischen Angebots, da ein Großteil der Kinder bereits um 15:00 Uhr abgeholt wird
  • gesammelte Ankunft der Kinder mit dem Schulbus ermöglich dem Träger zu reagieren, falls ein Kind nicht im Schulbus war
  • Die Hortkinder haben nicht mehr die Möglichkeit, sich bei Regen umzuziehen oder nach dem langen Weg auszuruhen
  • Gute Erreichbarkeit ist für Eltern eine wichtige Vorrausetzung für die Wahl der Hortgruppe

Seitens der Wattersdorfer Bürger wird darüber hinaus noch bemängelt,
  • dass außerorts ein langer unbeleuchteter Weg vorliegt, den die Kinder schon in den frühen Morgenstunden bei Dunkelheit gehen müssten
  • Die völlig ebene Freifläche außerorts ist Sturm und Witterung stark ausgesetzt
  • Im Winter der teilweise extrem schmale Gehweg entlang der vielbefahrenen Kreisstraße in Weyarn nicht zuverlässig begehbar gehalten werden kann.

Daten:
Kosten der Schülerbeförderung HHJ 2022 (inkl. RVO, Taxi)
gesamt Gemeinde:                                                        129.308,60 € (81 Kinder)
davon Kosten HHJ 2022 Auftrags-Busbeförderung                112.510,50 €
Staatl. FAG-Zuschüsse HHJ 2022 gesamt:                         67.507,00 € 
Staatl. FAG-Zuschuss pauschal /pro Kopf HHJ 2022:         843,84 €/81 Kinder


Der Spielkreis meldet folgende Betreuungszahlen von insgesamt 14 Grundschulkindern:
Montag:              11:30   2 Kinder                13:00   6 Kinder                
13:00 Dienstag bis Donnerstag ein Kind aus Großseeham 
Dienstag:                                                      13:00   7 Kinder                
Mittwoch:           12:15   6 Kinder                  13:00   4 Kinder
Donnerstag:        11:30   2 Kinder                13:00   3 Kinder
Freitag:               11:30   7 Kinder                13:00   2 Kinder                
11.30 Freitag ein Kind aus Großseeham
Ein Kind kommt aus Wattersdorf, der Rest aus unterschiedlichen Ortsteilen.
Der Busunternehmer gibt die schriftliche Auskunft, dass die Kinder mit der Schulbuslinie aus Bruck herkommend befördert werden. Es ist ausreichend Platz im Bus. Nach Wegfall der Kinder ergibt sich derzeit keine Reduzierung der Beförderungskosten, da die Linie zum Pauschalpreis abgerechnet wird. 
Ein gänzlicher Wegfall des Haltes in Wattersdorf (1,9 km) und komplette Umlegung der Linie ist laut Bürgermeister ebenfalls nicht möglich, da die Reinthaler Kinder mit einem Beförderungsanspruch ebenfalls am Halt in Wattersdorf zusteigen müssen.
Die Zukunft der Hortbetreuung/Ganztagsschule ist offen, hierzu werden Träger, Schule und Gemeinde erst entsprechende Erarbeitungen tätigen müssen. Dies kann in den nächsten Jahren großen Einfluss auf die Busbeförderung haben, da offene und geschlossene Ganztagsschulen einer umfassenden Beförderungsverpflichtung unterliegen. Das weitere Vorgehen ist aber derzeit nicht absehbar und werde erst gemeinsam erarbeitet werden. Ebenfalls könne eine Neuausschreibung oder Änderung der Schülerzahlen Auswirkungen auf die Kosten haben.
Sofern eine widerrufliche Anerkennung erfolgt, empfiehlt die Verwaltung eine Wiedervorlage und Verifizierung nach den entsprechenden Festlegungen zur verpflichtenden Ganztagesbetreuung von Schulkindern bzw. oder anderen nennenswerten Änderungen z.B. bei zusätzlicher Verbesserung der Schulwegsicherheit.
Die Argumente für und wieder einer Anerkennung sowie der Weiterbeförderung wurden ausführlichst diskutiert und abgewogen.
Einigen Gemeinderatsmitgliedern war in letzter Sitzung nicht bewusst, dass von ihrer Seite die Gefährlichkeit / Beschwerlichkeit des Schulweges in einer Ermessensentscheidung anerkannt werden kann. Ebenso fühlten sich einige Gemeinderäte irritiert vom vormaligen Druck der von Betroffenen auf die Verbesserung des fußläufigen Schulweges ausgeübt worden sei. Es sei natürlich, dass man in der Verantwortung für den Haushalt dann auch Einsparungspotentiale prüfe. Andererseits wurde auch erwähnt, dass der kostenintensive bauliche Lückenschluss in Weyarn ein Gewinn für alle Gemeindebürger und sonstigen Fußgänger und Radverkehr aus Richtung Wattersdorf sei.
Derzeit hätte es keine finanziellen Nachteile, da der Bus sowieso durch Wattersdorf fahre. Herr Rutz weist darauf hin, dass bei jetziger Festlegung, dass der Weg gefährlich sei, dies auch künftig auch so zu beurteilen sei, auch wenn es mit einem finanziellen Aufwand für die Gemeinde verbunden sein könnte. Eine Rücknahme Beförderungszusage wäre vor diesem Hintergrund schwierig.
Herr Stielner weist darauf hin, dass es auch andere Schulwege gebe mit freien Stellen und ohne bzw. mit wenig Ausleuchtung und man hier gründlich abwägen müsse. 
Hier wurde vorgebracht, dass diese nicht entlang bzw. querend einer vielbefahrenen Kreisstraße sind und durch die Hortbetreuung hier sehr viele Kinder betroffen sin
Der Gemeinderat stellte daraufhin die besondere Beschwerlichkeit und Gefährlichkeit des Schulwegs von Wattersdorf zur Grundschule Weyarn anerkennend fest und beantragt weiterhin den FAG-Zuschuss für die Schulbusbeförderung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 16.11.2023 11:32 Uhr