Bauantrag zur Errichtung einer neuen Basisstation für den BOS-Funk am bestehenden Funkstandort MB-Seehamer See - Beteiligung der Gemeinde als Nachbar und TÖB im Genehmigungsverfahren nach Art. 73 BayBO.


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 11.01.2024

Beratungsreihenfolge

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Das für den Ausbau des BOS-Behördenfunk zuständige Bayerische Landeskriminalamt Bayern hat einen Bauantrag zur bauaufsichtlichen Zustimmung gem. Art. 73 BayBO bei der Gemeinde Weyarn eingereicht. Im Versorgungscluster Miesbach soll der bestehende Funksendemast am Rastplatz an der Autobahn BAB A-8 Seehamer See für den BOS-Funk mitgenutzt werden, wie bereits seit Längerem bekannt. Hierbei ist die Errichtung einer neuen Basisstation sowie eine entsprechende Umzäunung des Geländes erforderlich. Die Basisstation ist durch eine Verkleidung mit Holzpanelen und Satteldach, genehmigungspflichtig (Volumen >10m³).
Der Standort ist im Rahmen der besseren Funkversorgung für Feuerwehren und Rettungsdienste dringend erforderlich.
Der Gemeinderat stimmte der Empfehlung des Bauausschusses zu und erteilte dem Vorhaben seine Zustimmung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 24.01.2024 09:02 Uhr