Antrag auf Baulandausweisung auf den Grundstücken Fl.Nr. 1621 und 1622 der Gemarkung Holzolling in 83629 Naring.


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 07.02.2024

Beratungsreihenfolge

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Die Eigentümerin der Fl.Nrn. 1622 sowie 1621 der Gemarkung Holzolling stellte am 18.01.2024 einen Antrag auf Baulandausweisung mittels Überplanung. Dabei haben sie ihr Einverständnis mit der Anwendung der bodenpolitischen Grundsätze erklärt.
Bauplanungsrechtlich befinden sich die beiden vorgenannten Grundstücke im Außenbereich gem. § 35 BauGB. Im Flächennutzungsplan der Gemeinde Weyarn sind die beiden Grundstücke auch als Grundstücke im Außenbereich dargestellt. Östlich angrenzend an die Fl.Nr. 1622 verläuft eine topographische Hangkante (Zäsur). 
Die Grundstücke liegen östlich der Flutmulde im Ortsteil Naring. Die Wiesen um die Flutmulde sind durchfeuchtet. Lt. Anliegern tritt nach größeren Regenereignissen bzw. längeren Regentagen unterhalb der Flutmulde zur Wohnbebauung aufgrund der Sättigung des Bodens immer wieder Wasser aus. Die Gemeinde müsste bei einer Baulandausweisung im Rahmen einer Bauleitplanung den Hochwasserschutz der Grundstücke sicherstellen. Ferner erscheint eine Anbindung der Grundstücke an den bestehenden Ortsteil Naring aufgrund der Topographie nicht gegeben. 
Die Erschließung der Grundstücke Fl.Nr. 1622 sowie 1621 ist nicht gesichert und müsste erstmalig hergestellt werden (z.B. über die Straße „Im Goldenen Tal“). Aufgrund der topographischen Lage wäre technisch eine Erschließung möglich – jedoch sehr aufwendig und teuer (unwirtschaftlich?). 
Entsprechend der Empfehlung des Bauausschusses wird der Gemeinderat hier nicht bauleitplanerisch tätig und lehnte den Antrag auf Baulandausweisung für die Grundstücke der Fl.Nrn. 1622 sowie 1621 der Gemarkung Holzolling im Ortsteil Naring ab. 
Durch eine zusätzliche Bebauung oberhalb der bestehenden Hangkante (Zäsur) in Richtung Flutmulde bestehe bei einer bauleitplanerischen Tätigkeit der Gemeinde ein ggf. nicht abzuwendendes Haftungsrisiko der Gemeinde bezüglich der Auswirkungen auf die Bestandsbebauung. Dies sei zu vermeiden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 16.02.2024 07:36 Uhr