6. Änderung des Bebauungsplans Nr. 25 "Erlacher Weg Nord"; hier: Behandlung der Stellungnahmen nach § 13 Abs. 2 Nrn. 2 und 3 BauGB und Satzungsbeschluss.


Daten angezeigt aus Sitzung:  21:30. Sitzung des Gemeinderates, 16.05.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks- und Bauausschuss (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Grundstücks- und Bauausschusses 13.05.2024 ö beratend 3
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) 21:30. Sitzung des Gemeinderates 16.05.2024 ö beschließend 6

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Von Bürgern wurden keine Anregungen oder Bedenken vorgebracht.
Von Trägern öffentlicher Belange wurden Anregungen und Bedenken vorgebracht:
1. Landratsamt Miesbach, - Untere Immissionsschutzbehörde -, Rosenheimer Straße 1-3, 83714 Miesbach, mit Schreiben vom 30.04.2024:
„Aus der Sicht des Immissionsschutzes bestehen gegen die Planung der Erweiterungsflächen für den Gewerbebetrieb keine Einwände. Die Erweiterungsflächen liegen günstig in großer Entfernung zu den maßgeblichen Immissionsorten im Südosten. Zudem ergibt sich durch die bestehenden Gewerbehallen großteils eine gute Lärmabschirmung, sodass von keiner nennenswerten Zusatzbelastung für die südliche Nachbarschaft auszugehen ist. Die im B-Plan bereits festgesetzten Emissionskontingente sind auch für den Erweiterungsbereich anzuwenden. 
Soweit im Bauantrag sowie in der zu erbringenden, ergänzenden Betriebsbeschreibung keine Erhöhung der Lärmemissionen außerhalb des Gebäudes in nördlicher Richtung zu erwarten ist, kann auf eine Ergänzung des Schallgutachtens verzichtet werden. 
Unter Abschnitt 5.4.2 „Gewerbelärmemissionen“ soll entsprechend der 3. Änderung des Bebauungsplanes der folgende Satz geändert werden: „62 dB(A) pro m² am Tag und 47 dB(A) pro m² in der Nacht.
Beschluss 1:
Die Festsetzung wurde entsprechend berichtigt.

2. - Landratsamt Miesbach, - Untere Naturschutzbehörde -, Rosenheimer Straße 1-3, 83714 Miesbach, mit Schreiben vom 29.04.2024.
Die Eingriffsregelung ist noch nicht vollständig abgearbeitet. Aufgrund der zahlreichen Änderungen, ist das rechnerische Ergebnis der Eingriffsbilanzierung mit den vorliegenden Unterlagen nicht vollumfassend nachvollziehbar.
Die im Norden liegende Ausgleichsflächen, die zusätzlich als CEF-Maßnahmenfläche für die Zauneidechse dienen soll, kann in Teilbereichen der Erweiterung nicht anerkannt werden (schmaler Spitz), da sie aufgrund ihrer schmalen Breite und der darauf einwirkenden negativen Randeinflüsse durch Gewerbefläche und Parkplätze nicht anerkannt werden kann.
Für einen kleinen Teilbereich einer westlich liegenden Ausgleichsfläche ist zudem kein Entwicklungsziel definiert. 
Des Weiteren ist der Nachweis für einen Teil der benötigten Kompensationsmaßnahmen noch nicht erbracht. Hierbei wird in der textlichen Begründung auf weitere zukünftig stattfindende Absprachen zwischen Bürgermeister Wöhr und Herr Faas (uNB) verwiesen. Eine nachrichtliche Nennung bzw. ein Verweis auf eine zukünftige Klärung ist nicht möglich, um einen rechtsicheren Zustand der Planung herzustellen. Der Nachweis ist vor Satzungsbeschluss in den Bebauungsplan aufzunehmen.
Bezüglich des Artenschutzes fehlt zudem ein vollständig angepasstes Artenschutzkonzept, dass den erheblichen Defiziten der jetzigen CEF-Fläche für die Zauneidechse Rechnung trägt. Derzeit liegt hierzu nur ein grober Entwurf, mit ersten Arbeitsmaßnahmen zur Herstellung einer artenreichen Wiese, die als Nahrungshabitat dienen soll vor. Dem Konzept fehlen weitere Angaben zur Herstellung von Überwinterungs-, Reproduktionsflächen, ein Konzept zur dauerhaften Pflege etc.
Im aktuell vorliegenden Entwurf sind einzelne als Grünflächen dargestellte Bereiche aktuell versiegelt. Hierbei ist zu klären ob diese Bereiche entsiegelt werden oder ob die Darstellung noch fehlerhaft ist.“
Beschluss 2:
Die Behandlung des Tagesordnungspunktes wurde vom Bauausschuss in der Sitzung am 13.05. vertagt. Die Verwaltung wurde beauftragt, die geltend gemachten Defizite mit der Unteren Naturschutzbehörde und dem Bauwerber sowie dem Biologen zu klären und sodann einen aktualisierten Plan auf Basis der gewonnenen Erkenntnisse vorzulegen. 
In der Diskussion im Gemeinderat am 15.05. wurde von einigen Gemeinderäten Unverständnis und Ärger über das Verhalten der UNB geäußert: Es sei geschäftsschädigend, gefährde Arbeitsplätze und Gewerbesteuereinnahmen der Gemeinde und mache den Wirtschaftsstandort Weyarn unattraktiv. Man habe es hier mit einer prosperierenden Firma der Hochtechnologiebranche zu tun, die für den Ort und die Gemeinde wichtig sei. Zwar sei es wichtig, auf Natur und Umwelt zu schauen, in letzter Zeit müsse man allerdings feststellen, dass die UNB übers Ziel hinausschieße. Die Folge seien vermehrter Aufwand für alle Beteiligung und steigende Kosten.

Der Gemeinderat nahm vom Sachstand Kenntnis. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 23.05.2024 14:33 Uhr