Aufstellung einer Ortsabrundungssatzung zur Errichtung eines Wohnhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 1573/1 der Gemarkung Holzolling, Zur Obermühle, 83629 Naring; hier: Vorlage Planentwurf.


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 11.07.2024

Beratungsreihenfolge

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Der Gemeinderat hatte sich in seiner Sitzung am 13.06.2024 mit der Aufstellung einer Ortsabrundungssatzung zur Errichtung eines Wohnhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 1573/1 der Gemarkung Holzolling in der Straße „Zur Obermühle“ in Naring befasst und beschlossen, hierzu eine Ortsabrundungssatzung zu erlassen. 
Das Planungsbüro Kurz hatte zur Bauausschusssitzung am 08.07. einen ersten Planentwurf übermittelt.
Erster Bürgermeister Leonhard Wöhr ergänzte, dass die bodenpolitischen Grundsätze nach der 1. Auslegung des Planentwurfs ausgebracht würden.
Entsprechend der Empfehlung des Bauausschusses genehmigte der Gemeinderat den Planentwurf des Planungsbüros Kurz GbR vom 11.07.2024. Die Verwaltung wurde beauftragt, das weitere Verfahren durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Datenstand vom 29.07.2024 07:41 Uhr