Fortführung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 67 "ambulant betreutes Wohnen/Seniorenwohnen".


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 12.09.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Projektausschuss Pflegeeinrichtung (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Projektausschusses Pflegeeinrichtung 09.09.2024 ö 1
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 12.09.2024 ö beschließend 8

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Im letzten Projektausschuss Pflegeeinrichtung wurden dem Gemeinderat zur Fortführung des Verfahrens entsprechende Empfehlungen erteilt. Diese wurden vom Gemeinderat per Beschluss abgenommen. 
Die Verwaltung wurde vor Fortgang des Verfahrens mit der Qualitätssicherung und Einarbeitung entsprechender Festlegungen sowie der Erarbeitung ergänzender Unterlagen beauftragt. Diese wurden von den Planungsbüros mittlerweile vorgenommen und sollen nun final vor dem Fortgang des Verfahrens abgenommen werden. 
Hierzu fand am 09.09.2024 morgens ein Termin zwischen Vorhabensträger, gemeindlichem Rechtsanwalt, Planungsbüro sowie der Verwaltung statt. Der anschließend vom Planungsbüro ausgearbeitete Zwischenstand wurde in der Projektausschusssitzung am Abend desselben Tages erörtert.
Der Vorhabensbezogene Bebauungsplan wurde auf Empfehlung des gemeindlichen Rechtsanwaltes reduziert auf die notwendigen Festlegungen, da er nur im Zusammenhang mit dem VEP sowie dem städtebaulichen Vertrag mit detaillierten Regelungen rechtsgültig ist. Die wesentlichen Inhalte sind im VEP als Basis der Bauverpflichtung festgehalten. Im VEP gab es als wesentliche Änderung, dass das Gewerbe aus rechtlichen Gründen genauer beschrieben werden muss (Dienstleistungen und Einzelhandel, Pflegestützpunkt, Räume nach §13 Baunutzungsordnung). Um dem Vorhabensträger hier Flexibilität einzuräumen, kann im Vertrag geregelt werden, dass die Zuordnungen untereinander tauschbar sind.
Als Planskizze soll beim VEP nun auch die Grünordnungsplanung des Vorhabensträgers verwendet werden. Hier wurde der derzeitige Grünordnungsplan aus dem Umweltbericht vorgezeigt. Der Geltungsbereich ist dem B-Plan anzupassen. Hierbei müssen allerdings die Sichtdreiecke Staatsstraße als Geltungsbereich nicht zwingend dargestellt sein (Festlegung im Bebauungsplan genügt).
Die aktualisierten Planwerke werden bis zur Gemeinderatssitzung finalisiert und dem Gemeinderat vorgelegt. 
Die umfangreichen Gutachten, insbesondere das naturschutzfachliche, werden ebenfalls Bestandteil des gesamten Planwerks.
Der Gemeinderat nahm vom aktuellen Bebauungsplan in der Version vom 12.09.2024 zustimmend Kenntnis. Ebenso vom Vorhabens- und Erschließungsplan (VEP) in der Version vom 12.09.2024 sowie den begleitenden Gutachten und Unterlagen. 
Die Verwaltung wurde beauftragt, auf dieser Basis das weitere Verfahren fortzuführen. 
Entsprechend der Empfehlung des Projektausschusses wurde die Verwaltung ermächtigt, ggf. erforderliche kleinere Anpassungen im Rahmen der Qualitätssicherung vor der Auslage selbstständig abzunehmen, soweit diese nicht die Grundzüge der Bebauung betreffen.
Die Verwaltung wurde beauftragt, während der Auslage den erforderlichen städtebaulichen Vertrag abzustimmen und im Entwurf dem Projektausschuss Pflegeeinrichtung vorzulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 24.09.2024 07:16 Uhr