Antrag auf Baugenehmigung zum Anbau eines Carports mit überdachter Terrasse an das bestehende Wohnhaus auf dem Grundstück Fl.Nr. 18 der Gemarkung Wattersdorf, Weyarner Straße, 83629 Wattersdorf.
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 07.11.2024
Beratungsreihenfolge
Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)
Der Antragsteller möchte nördlich auf seinem Grundstück im Ortsteil Wattersdorf einen Carportanbau mit überdachter Terrasse errichten.
Das Bauvorhaben befindet sich in unmittelbarer Nähe mit Sichtbeziehung zu einem Baudenkmal (Wattersdorfer Straße – sog. „Oarkafler-Anwesen“).
Im Flächennutzungsplan ist das Grundstück als Dorfgebiet dargestellt im unbeplanten Bereich gemäß § 34 BauGB.
In der Aussprache machen einige Mitglieder des Gemeinderats ihrem Ärger über das eigenmächtige Handeln des Bauherrn Luft. Auch wenn die Entscheidung, ob sich das Bauwerk entsprechend der Gültigkeit des § 34 BauGB in die Umgebung einfügt, letztlich beim Landratsamt liegt, so sollte die eigenmächtige Vorgehensweise nicht sang- und klanglos hingenommen, sondern das Einvernehmen verweigert werden. Auch die Tatsache, dass Situationen wie diese immer wieder auftauchen und man sich dann um eine einigermaßen verträgliche Gestaltung bemühen müsse, sei nicht befriedigend. Im vorliegenden Fall hätte es eine gute Lösung gegeben, indem das Satteldach von vornherein vorgezogen worden wäre. Dies ist nun, wo Tatsachen geschaffen wurden, nicht mehr möglich.
Der Gemeinderat nahm den Antrag entsprechend der Empfehlung des Bauausschusses zur Kenntnis und bestätigte ihn mit knapper Mehrheit. Aufgrund der Nähe zu einem ortsbildprägenden Baudenkmal ist insbesondere die Gestaltung sowie Materialität durch die Untere Denkmalschutzbehörde im LRA MB zu prüfen. Hier wurde das Landratsamt gebeten, dem Bauherren beratend zur Seite zu stehen, insbesondere bezüglich einer möglichst naturbelassenen Lattung.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 7
Datenstand vom 21.11.2024 07:22 Uhr