Voranfrage zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 510/12 der Gemarkung Wattersdorf in der Münchener Straße, 83629 Weyarn.


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 06.02.2025

Beratungsreihenfolge

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Die Antragsteller sind neue Eigentümer des Grundstückes Fl.Nr. 510/12 der Gemarkung Wattersdorf. Dieses Grundstück möchten sie nun mit einem Einfamilienhaus und einer Garage mit Werkstatt bebauen. 
Bauplanungsrechtlich befindet sich das Vorhaben im Geltungsbereich des rechtsgültigen Bebauungsplanes Nr. 40 „Münchner Straße Nord-Ost“. Das Vorhaben weicht vom Bebauungsplan in folgenden Punkten ab: Größe und Lage des Wohngebäudes, Größe und Lage der Garage
Grundsätzlich konnte sich der Gemeinderat entsprechend der Beschlussempfehlung des Bauausschusses eine Planung vorstellen, bei der die Garage zur Staatsstraße hin wegen Unterschreitung des Mindestabstandes als Carport ausgeführt wird. Die Verwaltung wurde beauftragt, mit dem Landratsamt zu klären, ob eine Änderung des Bebauungsplans notwendig ist oder eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans ermöglicht werden könne. Für letztgenannten Fall wurde die Verwaltung ermächtigt, das weitere Verfahren durchzuführen.
Wird eine Änderung des Bebauungsplans erforderlich, so ist der Antragsteller darauf hinzuweisen, dass dieser die Kosten dafür zu tragen hat. In diesem Fall solle Wiedervorlage im Gemeinderat erfolgen.
Zur Bauausführung wurde darauf hingewiesen, dass wegen des Hangwassers eine sturzflutsichere Bauweise sinnvoll ist.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 18.02.2025 14:38 Uhr