Informationen des Ersten Bürgermeisters.


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 06.02.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 06.02.2025 ö 14

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Plakatierungsverordnung:
Die Plakatierungsverordnung ist mittlerweile fast ein Jahr in Vollzug. Es stellen sich in der Praxis Fragen zur Handhabung für Ausnahmeanträge, z.B. Umgang mit Großflächenplakaten von Jubiläums- und Vereinsfesten. Insbesondere auf dem Grundstück Fl.Nr. 531 der Gemarkung Wattersdorf am nördlichen Ortseingang von Weyarn werden immer wieder derartige Werbebanner im Einvernehmen mit dem Grundstückseigentümer aufgestellt.
Zum Vollzug wurde aufgrund diverser Anträge der Ausnahmegenehmigung eine grundsätzliche Festlegung vom Bauausschuss erarbeitet und beschlossen:
Neben örtlichen Veranstaltungen kann Veranstaltungen gemeinnütziger Träger der Nachbargemeinden eine Ausnahmegenehmigung im Einzelfall im Vollzug erteilt werden, sofern keine übermäßige Häufung auftritt.
Veranstaltungen gewerblicher Art außerhalb des Gemeindegebiets sollen grundsätzlich keine Ausnahmegenehmigung erhalten. 
Mittelschulsprengel:
Bericht des Ersten Bürgermeisters von der Besprechung bei der Regierung von Oberbayern Ende Januar 2025. Es gab erste Sondierungsgespräche der Schulverbände Miesbach, Holzkirchen, Gemeinde Weyarn und Schulamt Miesbach und für den Schulsprengel zuständige Regierung von Oberbayern.
Es sind weitergehende Prüfungen erforderlich. 
Sachstand ungenehmigte Kleingartenkolonie nördlich Nahe Wattersdorf:
Der Erste Bürgermeister berichtet, dass in der Wattersdorfer Filze sowohl auf Gemeindeflur als auch auf der Flur der SWM eine nicht genehmigte Kleingartenkolonie historisch ohne Zutun und Vertragsverhältnis mit der Gemeinde entstanden ist. Die Routineuntersuchungen durch das AELF sowie durch das Forstamt Gotzing ergaben ein erhebliches Gefährdungspotenzial durch umsturzgefährdeten Baumbestand. Die Eigentümer wurden schriftlich auf ihre Verkehrssicherungspflichten hingewiesen und zum Handeln aufgefordert. Es musste deshalb kurzfristig eine Sperrung erfolgen, um die gemeindliche Haftung auszuschließen. Derzeit klärt die Gemeinde, ob eine Bewirtschaftung im geschützten FFH-Gebiet bzw. Landschaftsschutzgebiet zulässig ist. Die Bewirtschaftung ist insofern problematisch, da bis zum Waldrand Gartenanlagen bestehen. Ebenso ist eine baurechtliche Klärung im Gange. 
Neuerungen Baurecht:
Bauanträge sind ab sofort direkt beim Landratsamt einzureichen. Das Landratsamt wird demnächst dazu auch eine Pressemeldung steuern. Das gemeindliche Bauamt steht natürlich im Vorfeld eines Bauantrags weiterhin für informelle Vorabsprachen zur Verfügung. 
Umweltbildungsprojekt:
Die Förderung des Umweltbildungsprojekts des Kommunalunternehmens an der Wasserreserve wurde vom ALE in Rosenheim aufgrund formaler Mängel nach längerer Prüfung abgelehnt und muss deshalb aufs Neue beantragt werden. Bürgermeister Wöhr kritisiert das bürokratische und unflexible Antragsverfahren, der hoch engagierte LEADER-Manager der REO kämpfe gegen Windmühlenflügel. Auch als Mitglied des örtlichen LEADER-Entscheidungsgremiums erlebe er wegen der jüngsten häufigen Ablehnungen und restriktiver Auslegung von Formalien sowie schlechter Kommunikation durch die Genehmigungsbehörden Frust der Antragssteller, welche das eigentlich gute Förderprogramm zunehmend in Verruf bringen.
Termine:
Informationsveranstaltung Sturzflut-Risikomanagement 19.02., 19.00 Uhr in der Aula der Grundschule Weyarn.
Situation an den Wertstoffinseln:
Markus Bauer fragt an, ob gegen den vielen Müll, der sich rund um einige Wertstoffinseln in der Gemeinde (insbesondere Weyarn, Naring) etwas unternommen werden könne, z.B., dass die Vivo gebeten werde, öfter abzufahren.
Anton Zwickl, selbst Mitarbeiter bei der Vivo, erläutert, dass es 1.) grundsätzliche Probleme mit der beauftragten Firma gegeben habe, dass 2.) die „wilde Ablage von Müll“ immer stärker um sich greife und 3.) die Vivo durchaus bereit sei, weitere Standorte für solche Wertstoffinseln zu bestücken; allerdings sei die Bereitschaft dazu bei den BürgerInnen gering. Niemand möchte den Müll zu nah bei sich haben. Es gebe eigens einen Mitarbeiter der Vivo, der sich ausschließlich um die Sauberkeit der rund 150 Wertstoffinseln kümmere. Dieser habe in den letzten Jahren einen enormen Anstieg widerrechtlich abgestellten Mülls bemerkt. Die widerrechtliche Abstellung von Müll ist eine Ordnungswidrigkeit und solle auch geahndet werden. 
Erster Bürgermeister Wöhr sagt zu, dass die Verwaltung noch einmal offiziell wegen der Einrichtung zusätzlicher Wertstoffinseln kontaktieren werde.

Datenstand vom 18.02.2025 14:38 Uhr