Erster Bürgermeister Leonhard Wöhr erläuterte:
Wie bereits in der Sitzung am 06.02.2025 berichtet, läuft derzeit eine Anfrage beim Landratsamt hinsichtlich des weiteren Vorgehens in Sachen Kleingartenanlage.
Weiterhin berichtete der Erste Bürgermeister von einer Besprechung im Rahmen der Bürgersprechstunde mit ca. 30 Gartennutzern. Diese haben sich einen Sprecher ausgewählt, mit dem die Kommunikation läuft. Die Nutzer bieten an, einen Kleingartenverein zu gründen und der Gemeinde die Fläche abzupachten und geordnete Zustände herzustellen. Der Satzungsentwurf wurde dem Gemeinderat bereits zur Verfügung gestellt.
Es wurde auch geltend gemacht, dass das Gebiet historisch schon lange genutzt wird und eine Art Gewohnheitsrecht auch ohne Rechtsverhältnis bestehen würde. Weil sich auf dem kompletten Gebiet instabile Bäume befinden, hatte das AELF und das Forstamt Gotzing den beiden Grundeigentümern Gemeinde und SWM schriftlich nahegelegt, das komplette Gebiet zu sperren und die Gefahr zu beheben. Dies hat die Gemeinde als Sicherheitsbehörde, die zur Gefahrenabwehr verpflichtet ist, vollzogen. Ebenso ist dies eine Anforderung des Landratsamts zur Gefahrenabwehr. Da beide Grundstückseigentümer sich einig waren, konnte, ohne eine bußgeldbewehrte Satzung zu erlassen, eine privatrechtliche Maßnahme mit Sperrmittel und Beschilderung ausgebracht werden. Zudem wurden die Gartennutzer über Gefahren und die derzeitige privatrechtliche Betretungsuntersagung informiert.
Da die Bäume im Landschaftsschutz- und FFH-Gebiet stehen, hat das Landratsamt beiden Grundeigentümern eine Bewirtschaftung und Fällung bis auf weitere Prüfungen durch die UNB untersagt. Die Bäume könnten aufgrund der gefahrgeneigten Tätigkeit im Übrigen nur von einem spezialisierten Forstbetrieb gefällt werden. Laut Erstem Bürgermeister ist das primäre Ziel der Verwaltung, die Öffentliche Sicherheit mit Zugänglichkeit zum Gelände für jegliche Maßnahme wiederherzustellen. Die baurechtliche Frage wäre in der Folge zu klären, aus Sicht der Verwaltung jedoch nicht so dringend wie die Gefahrenabwehr.
Bzgl. der baurechtlichen Beurteilung hat das Landratsamt sämtliche Fachbereiche einbezogen. Weiterhin hat die Gemeinde hinsichtlich einer etwaigen Bauleitplanung für eine Kleingartenanlage bei der Regierung von Oberbayern angefragt.
Zwei Stunden vor der Sitzung erreichte eine erste Stellungnahme der UNB die Gemeinde, die der Erste Bürgermeister verlas.
„1. Einer Beseitigung für die Bäume aufgrund einer „potentiellen“ Verkehrssicherungspflicht für eine rechtswidrige Anlage an sich kann nicht zugestimmt werden. Einer Beseitigung der Bäume zum Zwecke einer Beseitigungsanordnung kann jedoch grundsätzlich schon zugestimmt werden. Allerdings ist auch hier der europäische Gebietsschutz und der besondere Artenschutz zu berücksichtigen. Es ist nicht auszuschließen, dass Vogelnester, Baumhöhlen etc. vorhanden und besetzt sind. Hier muss jedoch eine fachlich geeignete Person (z. B. ein Biologe) vorher die Gehölze in Augenschein nehmen. Der Aufwand für die Gemeinde dürfte nicht all zu hoch sein. Gerne können Sie hierzu auch nochmals mit Herrn Müller vom fachlichen Naturschutz telefonieren, sodass Sie dies besser abschätzen können.
2. Die abschließende Prüfung obliegt im Haus der Bauaufsichtsbehörde. Wir können hierzu nur Aussagen bzgl. der naturschutzfachlichen und – rechtlichen Belange treffen. Eine nachträgliche Genehmigung bzw. Legalisierung kann aufgrund der Lage der Anlage in einem naturschutzfachlich sehr wertvollen Gebiet nicht zugestimmt werden.“
Bürgermeister Wöhr erläuterte, dass damit unter Beachtung der Auflagen die Erlaubnis einer Beseitigung der gefährlichen Bäume von der UNB erteilt ist. Gleichzeitig ist dies auch die Stellungnahme der UNB im LRA an das federführende Staatliche Bauamt. Die UNB macht deutlich, dass sie einer gemeindlichen Bauleitplanung aus naturschutzfachlichen Gründen nicht zustimmt und die Fällerlaubnis ausschließlich unter dem Aspekt einer vorbereitenden Handlung zur Beseitigungsanordnung erteilt wurde. Das federführende Staatliche Bauamt sammelt derzeit die Stellungnahmen aller Fachbereiche und könnte theoretisch auch trotzdem noch zu einer anderen Beurteilung kommen. Die verbindliche Prüfung/Entscheidung über das weitere baurechtliche Vorgehen obliegt ausschließlich dem Staatlichen Bauamt, das als Bauaufsicht auch die Befugnis hat, Grundeigentümern die Beseitigung von ungenehmigten Baulichkeiten aufzuerlegen.
Die informellen Signale für eine Bauleitplanung sind derzeit allerdings nicht sehr vielversprechend für die Gartennutzer. Zudem hat das Landratsamt – Staatliches Bauamt – in einer Zwischenmitteilung einer baurechtlichen Besitzstandsregelung per Gewohnheitsrecht oder als geschützte Kleingartenanlage rechtlich bereits eine Absage erteilt. Es bleibe nun abzuwarten, welche Vorgaben das Landratsamt zum weiteren Umgang macht, sodass sich der Gemeinderat bei Vorliegen aller Informationen in einer der nächsten Sitzung damit auseinandersetzen müsse.
Der Erste Bürgermeister empfahl folgendes Vorgehen: Die Gemeinde beauftragt zeitnah die Fällung der Bäume, sodass die Nutzer ihre Gärten wieder betreten können.
Das Landratsamt/Staatliches Bauamt wird vermutlich eine Beseitigungsanordnung mit einer zeitlichen Frist erlassen, dies bleibe abzuwarten. Vorher werde die Gemeinde als Eigentümer diesbezüglich auch nicht tätig. Die Verwaltung könnte sich für eine ausreichende Frist, z.B. bis zum Ende der Gartensaison, einsetzen. Die Nutzer sollten aber keine großen Hoffnungen auf dauerhaften Bestand der Baulichkeiten hegen. Der Erste Bürgermeister appellierte an die zahlreichen anwesenden Nutzer des Geländes, keine neuen Investitionen mehr zu tätigen.
In der Diskussion wurden folgende Aspekte genannt:
- Frist für Beseitigung der Anlagen soll erforderlichenfalls möglichst großzügig bemessen sein
- Es wurde die Frage gestellt, ob mit der Fällung nach Vorgabe und Zielsetzung der UNB bereits eine Festlegung des Gemeinderats zur Beseitigung der Baulichkeit sei. Der Erste Bürgermeister führte aus, dass hierzu die abschließende Meinung des Staatlichen Bauamts relevant sei.
- Die Anfrage, ob ein Bebauungsplan möglich ist, soll deshalb unverändert weiterverfolgt werden.
- Es wurde lobenswert anerkannt, dass sich hier einige Personen zusammentun, um gemeinsam ehrenamtlich etwas auf die Beine zu stellen und sich zu diesem Zweck auch in einem Verein organisieren würden. Wenn es von den Nutzern gewünscht sei, solle man u.U. nach einer anderen geeigneten Fläche im Gemeindegebiet Ausschau halten.
Der Gemeinderat nahm den Sachstandsbericht zur Kenntnis und beschloss: Die Verwaltung wird beauftragt zu veranlassen, die Bäume unter fachlicher Begutachtung eines Biologen zu fällen und damit die Gefahr zu beseitigen. Dies erfolgt auf Kosten der Gemeinde. Das weitere Vorgehen werde beschlossen, sobald die abschließende Stellungnahme des Landratsamts vorliege.