Antrag auf Vorbescheid zum Abbruch des Stalles und der Tenne sowie Neubau mit zwei Wohneinheiten mit Garagen auf dem Grundstück Fl.Nr. 2514 der Gemarkung Holzolling, Sonderdilching, 83629 Weyarn.
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 13.03.2025
Beratungsreihenfolge
Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)
Der Antragsteller möchte den bisherigen Stall und die Tenne abbrechen und dort einen Neubau mit zwei Wohneinheiten und Garagen an das bestehende Wohnhaus anbauen. Das geplante Gebäude wird sich hinsichtlich seiner Größe und Form am bisherigen Bestand orientieren. Das Bauvolumen bleibt nahezu unverändert, und der traditionelle Charakter des Gebäudes wird beibehalten.
Ein Neubau ist laut Antragsteller wirtschaftlicher als eine Sanierung, für die Mehrkosten von rd. 250.000 € anfallen würden, ohne dass eine vergleichbare Wohnqualität oder Energieeffizienz erreicht würde. Zudem fallen beim Neubau langfristig niedrigere Betriebskosten an.
Lt. Antragsteller bietet ein Neubau folgende langfristige Vorteile:
- Deutlich bessere Energieeffizienz und niedrigere Heizkosten.
- Flexible Grundrisse und Raumhöhen, die eine optimale Wohnnutzung ermöglichen.
- Nachhaltigere Bauweise mit modernen Dämmstoffen und effizienter Technik.
- Höherer Werterhalt und Mietpotenzial, was die Refinanzierung erleichtert.
- Fördermöglichkeiten: Energieeffizienzstandards für KfW-Förderungen sind bei einer Sanierung nur mit extrem hohen Kosten realisierbar, während ein Neubau von Anfang an den aktuellen Standards entspricht.
Der Kreisbaumeister hat einen Umbau der Stallungen und Tenne empfohlen, da sich im Gebäude u.a. ein altes Gewölbe befindet.
Das Grundstück befindet sich im Außenbereich gemäß § 35 BauGB. Im Flächennutzungsplan ist es ebenso dargestellt.
Das Gebäude ist nicht in der Denkmalschutzliste als erhaltenswertes Baudenkmal enthalten.
Der Antragsteller bat die Gemeinde um Stellungnahme, welche Bauvariante (Neubau oder Sanierung) bevorzugt wird.
Grundsätzlich konnte sich der Gemeinderat vorstellen, der übermittelten Entwurfsplanung das Einvernehmen zu erteilen, soweit es baurechtlich im Außenbereich zulässig ist.
Das Bemühen um energieeffizientes Bauen wurde anerkannt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
Datenstand vom 19.03.2025 15:54 Uhr