Aufstellung einer Ortsabrundungssatzung "Naring, Zur Obermühle" für die Grundstücke Fl.Nrn. 1573/1 und 1573/2 der Gemarkung Holzolling in Naring; hier: Satzungsbeschluss.


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 10.04.2025

Beratungsreihenfolge

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Es geht um den Anbau an ein bestehendes Anwesen für den Familienbedarf. Der Gemeinderat nahm in seiner Sitzung vom 12.12.2024 vom Stand der Planung zustimmend Kenntnis und hat dabei die Verwaltung beauftragt, die bodenpolitischen Grundsätze auszubringen sowie den Ausgleichsbedarf dinglich zu sichern, sodass der Satzungsbeschluss getroffen werden könne. Gemeinsam mit dem Antragsteller wurde daraufhin ein notarieller Vertrag angefertigt, der am 07.04.2025 unterzeichnet werden konnte. 
Der Hinweis des Amts für Landwirtschaft und Forsten Holzkirchen in den textlichen Festsetzungen, dass von landwirtschaftlichen Flächen Lärm-, Staub- und Geruchsemissionen auszugehen sein sowie die Abstimmung zwischen Planern und Unterer Naturschutzbehörde bzgl. der Eingriffsregelung und des Ausgleichsbedarfes wurden für alle Seiten vertretbar gelöst und in die Planung eingearbeitet.
Entsprechend der Empfehlung des Bauausschusses beschloss der Gemeinderat die Ortsabrundungssatzung „Naring, Zur Obermühle“ als Satzung, nachdem die vertragliche Vereinbarung und auch die Ausgleichsfläche notariell beurkundet sind.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 16.04.2025 07:51 Uhr